GRAS: Letztes Aufgebot des Ministers für Studiengebühren
Rechtsgutachten nicht haltbar
Wien (OTS) - Bereits am Tag nach der Ankündigung zeigen sich erste
Risse im von Minister Töchterle präsentierten Rechtsgutachten zu den
Studiengebühren. Am wesentlichsten ist dabei, dass gemäß
Universitätsgesetz § 22 die Rektorate nur ermächtigt sind,
Studiengebühren in der gesetzlich festgelegten Höhe einzuheben. Fehlt
diese gesetzliche Grundlage - weil sie vom Verfassungsgericht
aufgehoben wurden - dürfen keine Studiengebühren mehr eingehoben
werden.
"Wenn innerhalb einer Nacht bereits gelingt, derart gravierende
Mängel in der Rechtsansicht des Ministers festzustellen, ist es nur
eine Frage der Zeit, bis das Gutachten von Prof. Mayer endgültig
juristisch widerlegt ist", so Tinja Zerzer von der GRAS. "Ein solcher
Versuch ist ein Aufgebot eines Ministers, seinem ideologisch
bedingtem Hang zu Studiengebühren nachzukommen.", schließt Zerzer.
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