- 13.10.2011, 12:25:40
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Konferenz der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs in Innsbruck;
Wien (OTS) - Anlässlich der Herbsttagung der Kinder- und
Jugendanwaltschaften Österreichs von 12-13. Oktober 2011, bezogen DSA
Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg, Dr.in Andrea
Holz-Dahrenstaedt, Kinder- und Jugendanwältin Salzburg und Mag.a
Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin Tirol, im Rahmen einer
Pressekonferenz in Innsbruck zu folgenden Themen Stellung:
Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften halten an ihrer Forderung fest,
das Bundes-Jugendwohlfahrts-Gesetz zu novellieren. "Die
Bundesregierung und die Bundesländer werden dringend aufgefordert die
Verhandlungen für ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz umgehend
wieder aufzunehmen" so der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt
Michael Rauch. In Österreich sind 25.000 Kinder in einer Maßnahme der
Jugendwohlfahrt, die alle auf eine zeitgemäße, den Kinderrechten
entsprechende, gesetzliche Grundlage warten in der
\x{2588} für Kinder und Jugendliche ein Rechtsanspruch auf Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe besteht,
\x{2588} österreichweit verbindliche Qualitätsstandards festgelegt werden,
\x{2588} personelle und budgetäre Ressourcen bedarfsorientiert und
unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen der Bundesländer
vorgesehen sind.
Bildungsvolksbegehren
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern eine
Gesamtreform des Schulsystems: "Schule hat neben zeitgerechter
Wissensvermittlung, Sozialisations- und Integrationsfunktion, die
Aufgabe, ungleiche Lebenschancen auf Grund von sozialer Herkunft,
persönlicher Benachteiligung oder krisenhafter familiärer Ereignisse
auszugleichen. Die jetzigen strukturellen Rahmenbedingungen reichen
nicht aus, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Wenn die Kinderrechte und das Verfassungsgesetz ernst genommen
werden, müssen mutig längst notwendige Reformen ohne
parteipolitisches und gewerkschaftliches Denken umgesetzt werden!" ,
so die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea
Holz-Dahrenstaedt.
Konkret bedeutet das für ALLE Schultypen und Bundesländer u. a.:
\x{2588} Schulräume als Lebensräume, in denen Kinder mit all ihren
Bedürfnissen im Zentrum stehen, Raum zum Forschen und Lernen haben,
aber auch zum Gemeinschaft erleben, Freizeit gestalten und in denen
sie Rückzugsmöglichkeiten vorfinden.
\x{2588} Gewaltprävention als ein klarer kinderrechtlicher Bildungsauftrag
bei dem Schulen in ihrer Verantwortung unterstützt werden müssen, z.
B. durch den Ausbau von Schulsozialarbeit, die Aufstockung bei
Beratungslehrerinnen/Beratungslehrern und Schulpsychologie, Stärkung
außerschulischer Vertrauenspersonen und Errichtung regionaler
Gewalt-nund Mobbingpräventionsstellen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften begrüßen daher das
Bildungsvolksbegehren, welches Anstoß zu Reformen sein soll. Um auch
unter 16jährige, als Hauptbetroffene des Bereichs Schule am
Bildungsvolksbegehren zu beteiligen, haben die Kinder- und
Jugendanwaltschaften eine kind- und jugendgerechte Version des
Bildungsvolksbegehrens erarbeitet. Dadurch wird dem Recht des Kindes
auf "angemessene Beteiligung unter Berücksichtigung seiner Meinung in
allen es betreffenden Angelegenheiten in einer seinem Alter und
seiner Entwicklung entsprechenden Weise", welches in der
Bundesverfassung verankert wurde, nachgekommen.
Ombudsstellen für fremd untergebrachte Kinder und Jugendliche
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs wurden auf Grund der
aktuellen Missbrauchsfälle verstärkt als Ombudsstellen in Anspruch
genommen. Einige waren direkte Anlaufstellen für die bereits
erwachsenen Opfer von Gewalt und Missbrauch. Eine zentrale Forderung
aller Kinder- und Jugendanwaltschaften in diesem Zusammenhang ist der
Zugang zu externen Vertrauenspersonen für fremd untergebrachte Kinder
und Jugendliche, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich an jemanden
außerhalb der Einrichtung zu wenden, damit sich Fälle, wie sie in der
letzten Zeit bekannt wurden, nicht mehr wiederholen können.
Mag.a Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin für Tirol
betont: "Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs als
weisungsfreie Ombudsstellen für alle Kinder und Jugendlichen könnten
diese Funktion bestens erfüllen - vorausgesetzt, man stellt ihnen das
dafür nötige Personal zur Verfügung. Es sollte den Verantwortlichen
klar sein, dass Voraussetzung für verantwortungsvollen Kinderschutz
die Bereitstellung ausreichender Ressourcen ist!"
Rückfragehinweis:
Frau Kinder- und Jugenanwältin
Mag.a Elisabeth Harasser
Tel.: 0512/508-3792
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