- 11.10.2011, 09:46:26
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Regner legt neue EU-Regelung für Sitzverlegung von Unternehmen vor
Berichterstatterin setzt Schwerpunkt auf Sitzeinheit und Arbeitnehmerpartizipation
Wien (OTS/SK) - Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner stellte
gestern im EU-Parlament in Brüssel ihren Bericht mit Empfehlungen an
die Kommission zu einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur
grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen vor. Die
derzeitige Rechtslage im Binnenmarkt sei ungenügend. Regner,
Vizepräsidentin im Rechtsausschuss, erläutert am Dienstag gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst: "Zunehmende Mobilität macht es erforderlich,
Unternehmenssitze über die Grenzen der Mitgliedstaaten verlegen zu
können. Gleichzeitig müssen aber grundlegende Rechte gewahrt bleiben,
damit sich daraus kein Schlupfloch zum Nachteil der Arbeitnehmer,
Anteilseigner und letztendlich auch der Steuerzahler ergibt." ****
Entsprechend des von Regner vorgestellten Berichts zur 14. Richtlinie
soll es den Unternehmen möglich sein, ihr Niederlassungsrecht durch
Verlegung ihres Sitzes in einen Aufnahmemitgliedstaat auszuüben, ohne
ihre Rechtspersönlichkeit zu verlieren, sondern in ein Unternehmen
umgewandelt zu werden, das dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats
unterliegt, ohne dass es liquidiert werden muss. Regner macht dabei
unmissverständlich klar: "Die Verlegung darf nicht zur Umgehung
rechtlicher, sozialer und steuerlicher Bedingungen führen."
Die SPÖ-Europaabgeordnete spricht sich für die sogenannte Sitztheorie
aus. Demnach soll das Recht jenes Staates zur Anwendung kommen, zu
dem die Gesellschaft die meiste Verbindung hat. Sachnähe, wirksame
staatliche Kontrolle, Durchsetzung der
ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung und besserer Schutz der Interessen
von Gläubigern und Minderheitsaktionären sind Vorteile der Einheit
von Register- und Verwaltungssitz. Regner: "Bei einem
Auseinanderfallen der Sitze würden Scheingesellschaften oder
Briefkastenfirmen mit ausländischem Satzungssitz und inländischem
Verwaltungssitz Tür und Tor geöffnet werden."
Die Berichterstatterin stärkt mit ihrem heute im Rechtsausschuss
präsentieren Entwurf vor allem die ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung in
Unternehmen. "Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sollen entsprechend dem Vorher-Nachher-Prinzip auch nach
der Sitzverlegung bestehen bleiben", sagt Regner. (Schluss) bj/mp
Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
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SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
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