- 07.10.2011, 16:37:09
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Psychotherapiebeirat kritisiert inflationsbedingten Wertverlust des Kostenzuschusses zur Psychotherapie
Zum Tag der seelischen Gesundheit: Nachteilige Folgen für PatientInnen festgestellt
Wien (OTS) - Für eine Psychotherapiestunde leisten die
Krankenkassen seit 1992 (!) unverändert einen Zuschuss von nur EUR
21,80. Der Kostenzuschuss wurde seither weder wertangepasst noch
erhöht! - Mit fatalen Folgen für die psychotherapeutische
Krankenbehandlung, wie der Psychotherapiebeirat des
Gesundheitsministeriums feststellt. Alleine die Indexsteigerung würde
heute bereits einen Betrag von etwa EUR 34,-- ergeben.
Zur Vorgeschichte: Wenn eine krankheitswertige psychische Störung
vorliegt, sind die Krankenkassen nach dem Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, die
psychotherapeutische Behandlung im Rahmen eines Gesamtvertrages zu
finanzieren. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen seit 1992
aber nicht nach. Stattdessen wurde kassenfinanzierte Psychotherapie
kontingentiert und die so genannte "Zuschusstherapie" eingeführt.
Seit kurzem ist bekannt, dass in Österreich nur 65.000
PatientInnen Psychotherapie in Anspruch nehmen, davon genießen etwa
35.000 PatientInnen die kontingentierte volle Kostenübernahme, 30.000
PatientInnen müssen sich mit dem niedrigen Zuschuss von 21,80 und
Selbstbehalten in der Höhe zwischen 60 und 80 Euro zufrieden geben.
Bei einem Bedarf von mindestens 2 bis 5 Prozent der Bevölkerung
erreicht Österreich damit einen Versorgungsgrad von gerade einmal 0,8
Prozent.
Dazu äußert sich nun das ExpertInnengremium im
Gesundheitsministerium kritisch: Wegen der Kontingentierung der
Behandlungsstunden erhalten generell viele Psychotherapie-Bedürftige
die indizierte Behandlung nicht. Der niedrige Kostenzuschuss zeigt
folgende nachteilige Auswirkungen in der psychotherapeutischen
Behandlung:
- Finanzielle Belastung verhindert indizierte Sitzungsfrequenz; - Große Sitzungsabstände werden angestrebt, Behandlungskontinuität wird erschwert; - Setting kann nicht mehr individuellem Bedarf und Schweregrad der Störung angepasst werden, sondern richtet sich nach ökonomischen Möglichkeiten der PatientIn; - Schwerer belastete PatientInnen stärker betroffen, weil sie adäquate Behandlung selten finanzieren können; - Damit ist der Auftrag des § 133 Abs. 2 ASVG - ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung - nicht oder unzureichend erfüllt. - Die Nichtanpassung des Kostenzuschusses stellt eine de facto Schlechterstellung der Psychotherapie gegenüber allen anderen therapeutischen und ärztlichen Krankenbehandlungsleistungen nach ASVG dar.
Dabei weisen neue Studien (z. B. ECNP - European College of
Neuropsychopharmacology, September 2011) darauf hin, dass die
Häufigkeit und die Belastung durch psychische Störungen noch größer
sind als erwartet. Jedes Jahr leiden 38,2 Prozent der Bevölkerung in
der EU an psychischen Störungen. Im EU-Schnitt wird nur ein Drittel
der Betroffenen auch adäquat behandelt. Die
State-of-the-Art-Behandlung beginnt oft erst nach jahrelanger Nicht-
oder Fehlbehandlung.
Wissenschafter fordern dringend mehr öffentliches Bewusstsein und
erste Priorität für die Entwicklung von besseren Strategien zur
Prävention und Behandlung von psychischen Störungen.
Die Stellungnahme des Psychotherapiebeirates finden Sie auf der
Homepage des ÖBVP unter: www.psychotherapie.at/krankenkassen
Rückfragehinweis:
Dr.in Eva Mückstein, Präsidentin ÖBVP T: 0676/600 46 76, E: [email protected] Mag.a Barbara Zsivkovits, Presse & PR ÖBVP T: 01/512 70 90.23, E: [email protected] www.psychotherapie.at
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