- 06.10.2011, 18:31:33
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Situation behinderter Menschen gilt es zu verbessern Sozialausschuss nimmt diesbezügliche Fünf-Parteien-Anträge an
Wien (PK) - Nach Debatte über den Tätigkeitsbericht der
Arbeitsinspektion 2010 und Genehmigung eines Abkommens mit
Moldawien setzte sich der heutige Sozialausschuss mit insgesamt
über 21 Entschließungsanträgen der Opposition auseinander, die
teils abgelehnt, teils vertagt wurden. Erfreut zeigten sich die
Abgeordneten vor allem über das Zustandekommen zweier Fünf-
Parteien-Anträge, die auf eine Vereinfachung des Zugangs zu
benötigten Hilfsmitteln für behinderte Kinder und eine
Vereinheitlichung der Begutachtung für die Ausstellung von
Parkausweis und Behindertenpass abzielen.
Behinderteneinstellung: Opposition erinnert Staat an
Vorbildfunktion
Ein Antrag der FPÖ betreffend neue Wege in der
Behinderteneinstellungspolitik zog eine Debatte über die Rolle
des Staates und der staatsnahen Unternehmungen bei der Erfüllung
der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben nach sich. Konkret
forderte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein in ihrer
Initiative für den öffentlichen Sektor den Wegfall der
Möglichkeit, sich von der verpflichtenden Beschäftigung
Behinderter durch Zahlung einer Ausgleichstaxe freizukaufen.
Statt dessen sollten bei Nichterfüllung der Quote die
entsprechenden Planposten nicht besetzt werden, lautete ihr
Vorschlag.
Grundsätzliche Unterstützung fand der Antrag beim BZÖ, wenngleich
Abgeordneter Gerald Grosz für eine weitergehende Lösung eintrat
und auf die Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung für die
öffentliche Hand zur Behinderteneinstellung drängte, um, wie er
betonte, jede Möglichkeit des Freikaufs zu unterbinden. Entrüstet
zeigte er sich über den Umstand, dass neben der Verwaltung auch
öffentliche Unternehmen wie etwa der ORF und die ÖBB die Quote
nicht erfüllen.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) konnte sich der Forderung
der Freiheitlichen hingegen nicht anschließen und gab zu
bedenken, die Ausgleichstaxe sei bereits angehoben worden, was
auch die öffentliche Hand treffe. Klar waren für ihn aber die
Bedeutung der Beschäftigung für Menschen mit Behinderung und das
Beispiel des Staates bei der Behinderteneinstellung. Sein
Fraktionskollege Abgeordneter Oswald Klikovits sprach von
ungewollten Folgewirkungen, die der FPÖ-Antrag seiner Meinung
nach auslösen würde, und führte überdies ins Treffen, dass der
Bund seiner Verpflichtung zur Behinderteneinstellung insgesamt
nachkomme.
Die von der FPÖ geforderten Maßnahmen könnten zu Mindereinnahmen
im Ausgleichstaxenfonds führen, was letztlich zu Lasten von
Behindertenprojekten gehen würde, befürchtete Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (S).
Für die Grünen mahnten die Abgeordneten Helene Jarmer und Karl
Öllinger die Vorbildwirkung des Staates bei der Einstellung
Behinderter ein, lehnten den Antrag jedoch ab. Öllinger hielt
eine Streichung von Planposten für den falschen Weg und plädierte
hingegen für eine Erhöhung der Ausgleichstaxe.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer betonte, die Summe aller
Ministerien erfülle seit 2006 die Vorgaben des Gesetzes, Finanz-
und Sozialministerium würden sogar "übererfüllen". Unterrichts-
und Innenressort kommen ihren Verpflichtungen nicht nach - und
sie werden sie auch nicht erfüllen, meinte der Minister. Was die
ÖBB und Nahversorger wie U-Bahn, Autobusse und Tram betrifft, sei
die Einstellung von Behinderten problematisch, da es in diesen
Bereichen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen keinen
entsprechenden Arbeitsmarkt für Behinderte gebe: Hier "gehe es
einfach nicht", meinte Hundstorfer.
Bei der Abstimmung blieb der Antrag mit den Stimmen von FPÖ und
BZÖ in der Minderheit.
Zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung lagen dem
Ausschuss weitere Anträge der Opposition vor, die bei der
Abstimmung abgelehnt bzw. vertagt wurden.
In der Minderheit blieb die FPÖ mit ihrer Forderung, eine eigene
Interessenvertretung in der AK für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen einzurichten. Die Abgeordneten Ulrike Königsdorfer-
Ludwig (S) und Oswald Klikovits (V), aber auch Abgeordneter Karl
Öllinger (G) hielten dem entgegen, es sei auch jetzt schon
gewährleistet, dass Behinderte Rechtsauskunft durch die AK
erhalten.
Ebenfalls abgelehnt wurde eine Initiative der FPÖ betreffend
gesetzliche Verankerung der Werkstättenräte, wobei SPÖ und ÖVP
einwandten, dies falle in die Länderkompetenz und sei in einigen
Bundesländern bereits umgesetzt.
Für obsolet erklärten ÖVP und SPÖ den Vorstoß der FPÖ auf
Anpassung der Funktionsdauer der Behindertenvertreter im
öffentlichen Dienst an die Funktionsdauer der Personalvertreter.
Dies sei mit der Novelle zum Behindertengleichstellungsgesetz
erfüllt worden, informierte Abgeordneter Oswald Klikovits (V).
Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden hingegen
ein Antrag der FPÖ betreffend sozialrechtliche Absicherung von
Arbeitsverhältnissen am zweiten Arbeitsmarkt und eine Initiative
des BZÖ zur bundeseinheitlichen Regelung der
sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von behinderten
Menschen in Beschäftigungstherapie. Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (S) wies in diesem Zusammenhang auf eine
Arbeitsgruppe, die sich bereits mit diesem Thema befasse, hin.
Hundstorfer stellt Lösung der Blindenführhundproblematik in
Aussicht
Keine Zustimmung erhielten auch die Anträge von FPÖ und Grünen,
die sich der Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische
Rehabilitationsmaßnahme (603/A[E] und 921/A[E]) sowie der
Förderung der Blindenführhundeausbildung nach Schweizer Vorbild
(719/A[E]) annehmen.
Für S-Mandatar Dietmar Keck stand außer Frage, dass die Anträge
gut gemeint seien, doch setzten sie nicht dort an, wo es sinnvoll
wäre. Es gelte schließlich sicherzustellen, dass mit
Blindenführhunden kein Geschäft gemacht werden könne. Das
Schweizer Modell, das die Freiheitliche Fraktion anstrebe, sei
außerdem keineswegs so kostengünstig und vorteilhaft, wie F-
Abgeordneter Bernhard Vock ausgeführt habe. Die Schritte, die
Bundesminister Hundstorfer diesbezüglich setze, halte er für weit
sinnvoller. Dieser stellte eine baldige Lösung der Problematik in
Aussicht, in dem er auf laufende Arbeiten bezüglich Ausbildung
von Blindenhunden in staatlichen Einrichtungen verwies. In diesem
Zusammenhang gebe es jedoch noch einiges zu klären, meinte
Hundstorfer, der es für problematisch hielt, diese Angelegenheit
einem Markt, der die Situation der Betroffenen für seine Zwecke
"ausnütze", zu überlassen.
Die diesbezüglich angedachten Maßnahmen des Ministeriums hielt
auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) für sinnvoll. Darüber hinaus
gelte es aber eine Stelle zu etablieren, die Hunde-AusbilderInnen
und Hilfsvereinen "auf die Finger schaue", um zu gewährleisten,
dass die betroffenen Menschen nicht "ausgenommen" werden,
forderte er.
Eine Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische
Rehabilitationsmaßnahme, wie von FPÖ und Grünen gefordert, hielt
V-Mandatarin Irina Fürntrath-Moretti für nicht zielführend. Es
handle sich vielmehr um eine soziale Maßnahme, die in den
Kompetenzbereich der Länder falle, begründete sie die Ablehnung
der diesbezüglichen Anträge.
Keine ausreichende Unterstütztung fand auch der Antrag der FPÖ
betreffend Schwerhörigenarbeit in Österreich (227/A[E]), der von
G-Abgeordneter Helene Jarmer als zu umfangreich kritisiert worden
war. Die ausschließliche Adressierung an den Sozialminister hielt
die Grüne Abgeordnete außerdem für eine nicht annehmbare
Beschränkung. F-Mandatarin Dagmar Belakowitsch-Jenewein meinte,
der Antrag wolle vor allem auf die spezifischen Bedürfnisse
schwerhöriger Menschen hinweisen. Auf diesem Gebiet bestehe
schließlich Handlungsbedarf.
Abgelehnt wurden aber auch die Forderungen des BZÖ nach
Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur
Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und
Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder (937/A[E])
und nach umfassenden Verbesserungen im Behindertenbereich
(1386/A[E]), für die B-Mandatarin Ursula Haubner geworben hatte.
Sie zeigte sich jedoch erfreut darüber, dass in Zusammenhang mit
erster Forderung ein Fünf-Parteien-Antrag zu Wege gebracht werden
konnte, der vorsehe, Lösungen für eine zentrale Anlaufstelle zur
Bewilligung von Hilfsmitteln für behinderte Kinder zu erarbeiten.
Was die von Seiten des BZÖ gewünschten Verbesserungen im
Behindertenbereich anbelangte, verwiesen V-Mandatar Franz-Joseph
Huainigg und S-Abgeordnete Ulrike Königerberger-Ludwig auf den
nationalen Aktionsplan, der nicht zuletzt der Umsetzung der UN-
Konvention über die Rechte behinderter Menschen diene.
Oppositionsparteien: Barrierefreiheit so bald wie möglich
garantieren
Nicht angenommen wurden auch die Anträge der Freiheitlichen
betreffend Abbau baulicher Barrieren in von Ministerin genutzten
Gebäuden (104/A[E] sowie 110/A[E]), Evaluierung der
Barrierefreiheit und Behindertenbetreuung bei den ÖBB (1620/A[E])
und Flankierung des Diskriminierungsschutzes für behinderte
Menschen im Versicherungsvertragsrecht (1634/A[E]) sowie der
Antrag der Grünen betreffend Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts und der daraus resultierenden
Bündelgesetze (781/A[E]).
Was die Forderungen der Freiheitlichen anbelange, so wären sie
größtenteils nicht an den richtigen Ausschuss adressiert,
begründete Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) ihre
Ablehnung. Die an den ÖBB geübte Kritik wollte sie außerdem
relativiert wissen: Schließlich habe dieses Unternehmen bereits
viel im Behindertenbereich geleistet. V-Mandatar Franz-Joseph
Huainigg sah in diesem Zusammenhang durchaus noch
Verbesserungsbedarf gegeben. Diesbezügliche Optionen auszuloten,
müsse dabei auch im Sinne der ÖBB liegen.
Abgeordnete Helene Jarmer (G) hielt es, was die Forderung nach
Gewährleistung von Barrierefreiheit in von Ministerien genutzten
Gebäuden anbelange, für zielführender, die jeweiligen
RessortleiterInnen direkt zu konfrontieren. Dennoch werde ihre
Fraktion den Anträgen zustimmen, schloss Jarmer. Ihr eigener
Antrag auf Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
wurde unter Hinweis auf noch laufende Evaluierungsarbeiten
abgelehnt.
Abgeordneter Gerald Grosz (B) konnte die Tendenz,
Barrierefreiheit bis zum "St. Nimmerleinstag" hinauszuzögern,
nicht nachvollziehen. Es gelte vielmehr, sie in vordringlichen
öffentlichen Bereichen zu "erzwingen", stellte er fest. Den
Antrag seiner Fraktion betreffend finanzielle Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen in der Rechtsdurchsetzung aufgrund von
Diskriminierung durch private Versicherungsanstalten (898/A[E])
vertagte man mit S-V-Mehrheit. Dieses Thema gelte es nach
Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes aber weiter zu
diskutieren, zeigte sich S-Mandatarin Ulrike Königerberger-Ludwig
überzeugt.
Auch FPÖ und Grüne hielten fest, dass es nicht angehen dürfe,
dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen von
Versicherungsanbietern diskriminiert werden. G-Mandatar Karl
Öllinger forderte in diesem Zusammenhang sogar die Festschreibung
eines Kontraktionszwangs für Versicherungen. Damit käme es zu
einer automatischen Zuteilung der Fälle und zur Beseitigung
diesbezüglicher Diskriminierung. Auch V-Abgeordneter Franz-Joseph
Huainigg erachtete es für notwendig, der Thematik Aufmerksamkeit
zu schenken. Die Diskussion darüber müsse jedoch in einem anderen
Ausschuss stattfinden, begründete er den Antrag auf Vertagung.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer versicherte, dass man die
Bemühungen um bauliche Barrierefreiheit nicht unzulässig
hinauszögern wolle. Ab 2016 könnten Betroffene schließlich
Schadenersatz einfordern. Eine Ausweitung dieser Frist bis zum
Jahr 2019 sei nur dann möglich, wenn die Dienststellen
dokumentierten, dass sie zur Herstellung eines barrierefreien
Zustands länger brauchten. Diskriminierungstatbestände nehme man
schließlich überaus Ernst, schloss er.
Begutachtung für Ausstellung von Ausweisen wird vereinheitlicht
Die Anträge der Freiheitlichen betreffend Vergütung von 20 % der
Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch
Behinderte (106/A[E]) und Sicherstellung einer adäquaten
Bestrafung der missbräuchlichen Verwendung von
Behindertenausweisen (1497/A[E]) fanden nicht die erforderliche
Mehrheit. Abgelehnt wurde zwar auch die Forderung der FPÖ nach
Gewährung des Rechts auf Ausstellung eines Parkausweises für
blinde und stark sehbehinderte Menschen (1528/A[E]), doch konnte
auf dessen Basis ein Fünf-Parteien-Antrag zu Wege gebracht
werden. Diese - auf einem Vorstoß von Abgeordnetem Franz-Joseph
Huainigg (V) basierende - Initiative ermöglicht die
Vereinheitlichung der Begutachtung für die Ausstellung von
Parkausweis und Behindertenpass. Damit reduziere sich der
Verwaltungsaufwand für die Betroffenen merklich, skizzierte
Huainigg. (Schluss)
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