• 04.10.2011, 12:05:38
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Nationalrat: Ab sofort elektronische Zustimmung zu Petitionen möglich Petitionsausschuss präsentiert neues Angebot auf Parlaments-Website

Wien (PK) - Dem Nationalrat vorgelegte Petitionen und
Bürgerinitiativen können ab sofort elektronisch unterstützt werden.
Die Obfrau des Petitionsausschusses Ursula Haubner (B) und die
FraktionssprecherInnen der anderen Parlamentsfraktionen
präsentierten heute gemeinsam mit Parlamentsdirektor Georg Posch im
Rahmen einer Pressekonferenz das neue Angebot auf der Website des
Parlaments. Die ParlamentarierInnen wollen damit die
Bürgerbeteiligung fördern und die Arbeit des Petitionsausschusses
besser bekannt machen.

Voraussetzung für die elektronische Unterstützung einer an den
Nationalrat gerichteten Petition oder einer Bürgerinitiative ist,
dass diese zuvor formal korrekt eingebracht wurde. Dafür ist im
Falle einer Petition die Unterschrift eines Abgeordneten bzw. einer
Abgeordneten, im Falle einer Bürgerinitiative eine schriftliche
Unterstützungserklärung von 500 Personen nötig. Die vollständige
Liste der Petitionen und Bürgerinitiativen ist über die Website des
Parlaments aufrufbar - wer das jeweilige Anliegen teilt, kann in
Hinkunft einen speziellen Zustimmungsbutton drücken. Ein nach oben
gerichteter Daumen auf rotem Hintergrund wirbt bereits auf der
Startseite der Parlaments-Website für die neue elektronische
Zustimmungsmöglichkeit.

Damit die Zustimmungserklärung zählt, müssen Name und Adresse
angegeben werden. Zudem ist zu bestätigen, dass man das 16.
Lebensjahr vollendet hat und die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzt. Das entspricht auch den Vorgaben für schriftliche
Unterstützungserklärungen von Bürgerinitiativen. Ob die persönliche
Unterstützung (Name und Postleitzahl) veröffentlicht wird, kann man
selbst entscheiden.

Ausschussobfrau Ursula Haubner (B) hob bei der Pressekonferenz die
zuletzt verstärkten Bemühungen des Petitionsausschusses hervor,
seine Arbeit zu verbessern, und verwies in diesem Zusammenhang auf
die gute Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen. Man müsse dem
Petitionsausschuss, der "etwas verstaubt und zahnlos ist", Zähne
geben, meinte sie. Immer mehr BürgerInnen würden sich mit ihren
Anliegen an die Abgeordneten wenden, wobei es nicht nur um das
unmittelbare Lebensumfeld, etwa Lärmbelastung und Verkehrsanliegen,
sondern auch um den Wunsch nach Gesetzesänderungen gehe. Direkte
Demokratie werde, so Haubner, laufend wichtiger, viele wollten nicht
bis zur nächsten Wahl warten, um politisch mitzugestalten.

Die intensive Arbeit des Petitionsausschuss veranschaulichte Haubner
mit Zahlenmaterial. Demnach sind in dieser Gesetzgebungsperiode
bereits 123 Petitionen und 32 Bürgerinitiativen eingebracht worden.
Der Ausschuss hat allein in diesem Jahr schon fünf Sitzungen
abgehalten. Verstärkt wurden auch Hearings durchgeführt. Mit der
neuen elektronischen Zustimmungsmöglichkeit zu Petitionen und
Bürgerinitiativen hofft Haubner, weitere Hürden für BürgerInnen
abzubauen. Durch die elektronische Unterstützung eines Anliegens
könne man den Druck auf die Politik verstärken, zeigte sie sich
überzeugt.

Auch die Abgeordneten Rosa Lohfeyer (S), Anna Höllerer (V), Susanne
Winter (F) und Wolfgang Pirklhuber (G) wiesen auf das gemeinsame
Bestreben aller Fraktionen hin, die Arbeit des Petitionsausschusses
zu intensivieren, und begrüßten die neue elektronische
Zustimmungsmöglichkeit zu Bürgerinitiativen und Petitionen. So
machten Lohfeyer und Höllerer etwa auf die Bedeutung des Dialogs und
des direkten Kontakts zwischen den BürgerInnen und der Politik
aufmerksam. Lohfeyer hofft, dass vor allem auch junge Menschen vom
neuen Tool auf der Parlaments-Website Gebrauch machen werden.

Bei der Einrichtung der elektronischen Zustimmungsmöglichkeit hat
man sich, wie Winter und Pirklhuber erklärten, am Vorbild
Deutschlands orientiert. Allerdings ist es in Österreich weiter
nicht möglich, Bürgerinitiativen als solche in elektronischer Form
einzubringen - dazu wäre eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes
des Nationalrats erforderlich.

Was die Diskussionskultur im Petitionsausschuss betrifft, machte
Pirklhuber geltend, dass sich alle Fraktionen bemühten, die
eingebrachten Bürgeranliegen nicht sofort parteipolitisch zu
bewerten, sondern die Petitionen und Bürgerinitiativen unabhängig
von ihrem Anliegen ernst zu nehmen. Abgeordnete Winter wertete die
abschließende Kenntnisnahme der meisten Petitionen als "kleines
Minus" und sprach sich für eine verpflichtende Weiterleitung
sämtlicher Bürgeranliegen an den jeweils zuständigen Ausschuss des
Nationalrats aus.

In Bezug auf die Ausgestaltung der elektronischen
Zustimmungsmöglichkeit meinte Parlamentsdirektor Georg Posch, man
habe sich um eine benutzerfreundliche Handhabung des Tools und eine
leichte Zugänglichkeit bemüht. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

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