- 28.09.2011, 16:46:48
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Kärnten: Regionaler Strukturplan Gesundheit (RSG) 2015 sichert die beste Versorgung der Patientinnen und Patienten
Kaiser: Mit RSG wurden Weichen für die beste Versorgung gestellt. Gesundheitsverschlechterungsgesetz von FPK/ÖVP hemmt RSG-Umsetzung.
Klagenfurt (OTS) - "Mit dem 2009 in allen zuständigen Gremien und
von allen Parteien einstimmig beschlossenen Regionalen Strukturen
Gesundheit (RSG) haben wir ein, wie jetzt bestätigt wird, sehr
wichtiges und bestens funktionierendes Planungsinstrument
geschaffen", zog Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser heute bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Thomas Neruda von der
Gesundheit Österreich GmbH eine positive Bilanz. Durch die vom RSG
gesteuerte Schwerpunktsetzung bei den Landeskrankenhäusern seien die
einzelnen Standorte als auch die Gesundheitsversorgung flächendeckend
vorerst bis 2015 bestens abgesichert, ist Kaiser überzeugt. "Der RSG
hat glücklicherweise gesetzlichen Charakter. Der RSG garantiert den
Erhalt der regionalen und dezentralen Versorgung,
Schwerpunktsetzungen sowie Qualitätssteigerungen und ist somit
derzeit das gesundheitspolitische Gegengewicht zum
FPK-ÖVP-Gesundheitsverschlechterungsgesetz. Damit schützen wir die
Kärntner Bevölkerung vor weiteren katastrophalen Einschnitten im
Gesundheitswesen", so Kaiser weiter.
Betrachtet man den Umsetzungsstatus des RSG im Detail, so ergibt sich
zusammengefasst folgendes Bild:
Geistliche Krankenanstalten und KH Spittal:
In den Fondskrankenanstalten Spittal, Waiern, Friesach, Elisabethinen
und St. Veit sind die RSG-Vorgaben "im Großen und Ganzen" umgesetzt
bzw. befinden sich in der Realisierungsphase.
Landeskrankenanstalten:
Für die Umsetzung des RSG in den Landeskrankenanstalten ist seit
Inkrafttreten des Gesundheitsverschlechterungsgesetzes ausschließlich
die KABEG zuständig. Unter Berücksichtigung aller Faktoren (zB
Qualitätsaspekte, Schwerpunktversorgung, demographische Entwicklung,
Kooperationen mit anderen Krankenhäusern bzw. extramuralem Bereich
etc.) ergibt sich ein wenig zufriedenstellendes, vom RSG abweichendes
Bild:
- Monopolabteilungen, welche die Versorgung der Kärntner Bevölkerung
sicherstellen, sind entgegen allen Schließungsgerüchten weiterhin als
eigenständige Abteilungen zu führen (Mund-Kiefer-Geschichtschirurgie,
Plastische Chirurgie, Kinderchirurgie)!
- Den zu hohen Wartezeiten einerseits (Augenheilkunde) und den
geringen Auslastungen andererseits (Orthopädie, Allgemeinchirurgie)
ist entsprechend entgegen zu wirken. Kooperative Zusammenarbeit zur
gemeinsamen Zielerreichung sollte hier im Vordergrund stehen.
- Die Vorgaben des RSG rechtfertigen im Fach der Strahlentherapie auf
Grund steigender Fallzahlen einen vierten Linearbeschleuniger, dessen
Anschaffung insbesondere auch auf Grund der Monopolstellung in
Kärnten zur Wahrung der Versorgungssicherheit raschest zu erfolgen
hat.
- Der Erhaltung der regionalen Versorgung ist entsprechende Priorität
einzuräumen (Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Unfallchirurgie
Wolfsberg, Unfallchirurgie-Ambulanz Hermagor etc.).
- Die Neurologische Versorgung soll auf Grund des steigenden Bedarfes
ausgebaut werden. Die vereinbarte Umsetzung des Neurologiekonzeptes
aller Neurologie-Primarärzte Kärntens inklusive der Umsetzung der
Konsiliarversorgung ist voran zu treiben. Die strukturellen
Rahmenbedingungen zur neurologischen Nachbetreuung sind umzusetzen
(Mehrbedarf Pflegepersonal Gailtalklinik).
- Zur Versorgung der Region "West" ist das LKH Villach als
Leitbetrieb für Bezirkskrankenhäuser zu stärken, das bedingt unter
anderem auch den Umbau der Baustufe 1 (bauliche Rahmenbedingungen zur
Sicherstellung der Versorgung in den Bereichen Psychiatrie und
Dialyse), welcher sofort in Angriff zu nehmen ist.
Extramural:
- Installation der vor über einem Jahr vereinbarten Arbeitsgruppe zur
Optimierung des Nahtstellenbereiches.
- Dem Problem, dass Krankenhäuser wegen der Öffnungszeiten rund um
die Uhr die ersten Ansprechpartner sind, ist entgegenzusteuern.
(Schluß)
Rückfragehinweis:
SPÖ Kärnten
Klagenfurt
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