• 27.09.2011, 19:26:43
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EU-Unterausschuss urgiert Einführung einer Finanztransaktionssteuer Abgeordnete diskutieren Fragen der Ausgestaltung des EU-Budgets

Wien (PK) - Fragen betreffend die zukünftige Ausgestaltung des
EU-Haushalts standen im Zentrum der heutigen Sitzung des EU-
Unterausschusses des Nationalrats. Dabei diskutierten die
MandatarInnen angeregt und durchaus kontrovers über die
Vorstellungen der Europäischen Kommission in Hinblick auf eine
Reform des Finanzierungssystems der EU. Grundlage für die
Beratung bildeten die Teile I und II der Mitteilung der EK
betreffend ein Haushalt für "Europe 2020", der Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020, der Vorschlag für einen
Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen
Union sowie der Entwurf über die institutionelle Vereinbarung
betreffend die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die
wirtschaftliche Haushaltsführung.

In einem von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten und mit ihren
Stimmen auch angenommenen Antrag auf Stellungnahme wird die
Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, bei den
Verhandlungen zum MFR 2014-2020 sowie den damit zusammenhängenden
Rechtsakten dafür einzutreten, dass die laut Kommission geplante
Finanztransaktionssteuer zur Entlastung der nationalen Haushalte
und zur Vermeidung zukünftiger Krisen beiträgt. Eingeführt werden
solle sie deshalb möglichst schon 2014. Des Weiteren sprechen
sich SPÖ, ÖVP und Grüne in ihrem Antrag auch gegen die Einführung
von Pauschalvergütungen zu Lasten Österreichs und für eine
entsprechende Mittelausstattung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) aus.

Die im Rahmen dieses Antrags formulierten Forderungen hielten
jedoch alle drei Oppositionsparteien nicht für weitreichend
genug. Ihrem Wunsch nach mehr Tiefe und konkreteren
Formulierungen verliehen FPÖ, Grüne und BZÖ dabei mittels eigener
Anträge auf Stellungnahme bzw. Ausschussfeststellung Ausdruck.
Diese fanden jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Vor Beginn der Sitzung des EU-Unterausschusses war der
Hauptausschuss zu einer kurzen Sitzung zusammengetreten, um die
Wahl neuer Mit- bzw. Ersatzmitglieder für den Ständigen
Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union
vorzunehmen. Einstimmig angenommen wurde in diesem Rahmen auch
der Vorschlag, Abgeordnete Christine Marek zum Mitglied des
Kuratoriums des Nationalfonds der Republik Österreich zu wählen.
Sie übernimmt diese Funktion von Ursula Plassnik, die das Hohe
Haus verlassen hat und nunmehr als österreichische Botschafterin
in Paris tätig ist.

Diskussion über mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 in vollem
Gange

Da der geltende mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der im Wege einer
Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischem
Parlament, Rat und Europäischer Kommission beschlossen wurde,
2013 ausläuft, arbeiten die europäischen Institutionen bereits an
der Vorbereitung eines neuen MFR mit Laufzeit von sieben Jahren.

Der diesbezügliche Vorschlag der Kommission sieht dabei insofern
eine radikale Reform des Finanzierungssystems des EU-Budgets vor,
als in Hinkunft ein beträchtlicher Teil dieses Budgets durch
Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer und einer
reformierten Mehrwertsteuerquelle bestritten werden soll.
Zusätzlich strebt man an, das bisherige Rabatt- durch ein reines
Pauschalvergütungssystem, das auch Österreich mitfinanzieren
müsste, zu ersetzen. Die Förderregime bleiben dem Vorschlag der
Kommission zufolge nahezu unverändert. Geht es nach der
Kommission, so soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) jedoch
ressourceneffizienter gestaltet werden. Außerdem schlägt sie vor,
die Mittel für Forschung und Innovation, Bildung sowie zur
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen aufzustocken.
Bedacht zu nehmen sei außerdem auf ein höheres Budget für den
Bereich "Auswärtiges Handeln" und die Berücksichtigung umwelt-
und klimapolitischer Prioritäten in allen Politikbereichen und
Finanzierungsinstrumenten. Insgesamt hält die Kommission eine
Erhöhung des EU-Haushalts um 5 % auf 1,11 % des BNE für
erforderlich, um alle vereinbarten Ziele erreichen zu können.
Innerhalb des MRF schlägt die EK Mittel für Verpflichtungen in
Höhe von 1.025 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von 972,2
Mrd. € vor.

Zur Festlegung des MFR ist nach Ratifizierung des Vertrags von
Lissabon die einstimmige Erlassung einer diesbezüglichen
Verordnung durch den Rat und ihre Annahme durch das Europäische
Parlament erforderlich. Die technische Analyse der Vorschläge der
Kommission hat auf Seiten des Rates jedoch erst begonnen. Über
die Höhe des MFR und der Inklusion von Mitteln, die außerhalb des
MFR veranschlagt sind, wurde bislang noch keine Einigung erzielt.

Österreich fordere in Hinblick auf das Gesamtvolumen eine
Stabilisierung auf dem aktuellen Ausgabenniveau, informierte
Staatssekretär Wolfgang Waldner. Den derzeit angeführten Rahmen
halte man für zu hoch angesetzt: Das Verhandlungsergebnis müsse
sich in Höhe und Struktur also noch deutlich vom gegenständlichen
Vorschlag der Kommission unterscheiden. Man strebe schließlich
eine bessere Verteilung statt eine Erhöhung der Mittel an.
Österreich fordere außerdem die allumfassende und transparente
Darstellung des MFR und übe deshalb Kritik an der Praxis der
Herausrechnung von Instrumenten und Fonds. Neue Instrumente, wie
"Project Bonds" sollten entsprechend überprüft und erst dann
eingeführt werden, wenn man die bestehenden Werkzeuge einer
Evaluierung und etwaigen Verbesserung zugeführt habe. Die
angestrebte Überarbeitung des Rabatt-Systems sei in derzeitiger
Form nicht annehmbar: Einer Korrektur des bestehenden Regimes
werde man deshalb nur zustimmen, wenn sie nicht auf Kosten
Österreichs gehe.

Positiv äußere man sich aber zur weiteren Verfolgung der Ziele
der Europa-2020-Strategie und der Forderung nach Einführung einer
Finanztransaktionssteuer, die auf einem österreichischen
Vorschlag basiere, informierte Waldner. Mit der angestrebten MFR-
Laufzeit von sieben Jahren sei man außerdem einverstanden.

Kontroverse Diskussion im Ausschuss

Für S-Abgeordnete Christine Muttonen stand außer Frage, dass man
derzeit zwei große Fragen zu beantworten habe: Zum einen sei zu
definieren, welchen Herausforderungen man sich bis zum Jahr 2020
vordringlich stellen wolle, zum zweiten müsse man festlegen, wie
viel Geld der EU zur Erfüllung dieser Aufgaben jährlich zur
Verfügung stehe. Zur Erreichung des zentralen Ziels der
Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut durch Stärkung von
Bildungsinitiativen brauche es schließlich auch eine
entsprechende finanzielle Ausstattung, meinte die Abgeordnete.
Vom Konsolidierungskurs, den die Staaten Europas angesichts der
Wirtschafts- und Finanzkrise einschlagen mussten, könne sich aber
auch die europäische Ebene nicht ausnehmen, stand für Muttonen
fest. Auch hier gelte es schließlich das vorhandene
Einsparungspotential zu nutzen. Die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer zur Teilfinanzierung des EU-Budgets
hielt die Abgeordnete außerdem für den richtigen Weg und eine
"lohnende Alternative" - eine Auffassung, der sich auch ihr
Fraktionskollege Kai Jan Krainer gerne anschloss. S-Mandatar
Michael Schickhofer erkundigte sich im Rahmen der Diskussion
außerdem nach den angedachten Initiativen zur Belebung des
Wirtschaftswachstums in Griechenland.

Auch die V-Mandatare Günter Stummvoll, Martin Bartenstein und
Karl Donabauer zeigten sich überzeugt davon, dass der Weg der
Konsolidierung, den die Nationalstaaten eingeschlagen haben,
nicht vor der europäischen Ebene Halt machen dürfe.
Dementsprechend gelte es auch Privilegien zu hinterfragen und
gegebenenfalls abzuschaffen. Abgeordneten Ewald Stadler (B), der
scharfe Kritik an der Brüsseler Bürokratie geübt hatte, ließ
Bartenstein jedoch wissen, dass der Verwaltungsapparat der
Europäischen Union nach wie vor kleiner sein als jener der
Gemeinde Wien. Man befinde sich am Anfang eines schwierigen Wegs,
räumten Stummvoll, Bartenstein und Donabauer ein, doch habe man
mit dem heute eingebrachten Antrag auf Stellungnahme einen ersten
Versuch unternommen, den diesbezüglichen Standpunkt Österreichs
klar herauszuarbeiten. Angesichts der globalen Herausforderungen
auf den Gebieten Wettbewerb, Energie, Klimaschutz und
Außenpolitik brauche es in jedem Fall ein klares Bekenntnis zu
einem Mehr an Europa, zeigte sich Stummvoll überzeugt. Dass das
BZÖ den gegenständlichen Antrag nicht mittragen wolle, sei nicht,
wie von Abgeordnetem Stadler (B) behauptet, auf seine Form
zurückzuführen, stand für V-Mandatar Reinhold Lopatka fest: Man
hätte schließlich jeden pro-europäischen Vorschlag abgelehnt,
zeigte er sich überzeugt.

Den Optimismus der Regierungsfraktionen wollte F-Abgeordneter
Johannes Hübner keineswegs teilen. Ihm zufolge bohre man mit dem
gegenständlichen Antrag auch keine "harten Bretter", sondern
produziere lediglich "Papierschnipsel". Um in die Verhandlung
über den MFR 2014-2020 entsprechend vorbereitet eintreten zu
können, bedürfe es jedoch klarer Forderungen und Grundsätze, wie
sie die FPÖ in ihren Anträgen auf Stellungnahme formuliere. Darin
spreche man sich eindeutig gegen eine Erhöhung des EU-Budgets und
der österreichischen Beitragszahlungen sowie für gravierende
Einschnitte bei der europäischen Bürokratie aus. Außerdem fordere
man die Bundesregierung dazu auf, die Einführung direkter EU-
Steuern zu verhindern: Die Etablierung einer Transaktionssteuer
unterstütze man nur, wenn man sie zwar europäisch regle, aber auf
nationaler Ebene einhebe. Die von SPÖ und ÖVP geforderte
Bedachtnahme auf die Konsolidierungsbestrebungen der
Mitgliedsstaaten werde von Seiten der Europäischen Union wohl vom
Tisch gefegt, zeigte sich Hübner überzeugt: Schließlich entziehe
sie sich selbst allen Sparzwängen, die sie den Nationalstaaten
auferlege.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) bezeichnete den Antrag, den SPÖ,
ÖVP und schlussendlich auch Grüne unterstützten als "weich wie
ein Wattebäuschchen". Man werde die Zustimmung verweigern und
bringe deshalb einen eigenen Antrag auf Stellungnahme ein. Den
Vorschlag der Europäischen Kommission, Instrumente aus dem MFR
auszulagern, lehnte der B-Mandatar grundsätzlich ab: Schließlich
manifestiere sich hier die Tendenz der EU, sich selbst aus
Sparzwängen, die sie ihren Mitgliedsstaaten auferlege,
auszunehmen. Mit dem gegenständlichen Vorschlag ermögliche man es
ihr sogar, weitere Schulden einzugehen. Was die sogenannten
Pauschalvergütungen für einige Länder anbelange, sei außerdem
nicht einsehbar, warum Österreich dafür aufkommen solle. Die
langjährigen Zugeständnisse an Großbritannien wären schließlich
schon "Skandal" genug gewesen, konstatierte Stadler. Die
Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
hielt der B-Mandatar für einen richtigen Schritt. Angesichts der
Tatsache, dass man sie erst für 2018 geplant habe, müsse es aber
möglich sein, die gesamte EU und nicht nur die Euro-Zone
einzubeziehen, schloss er.

Ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen
Mission vermisste G-Mandatar Wolfgang Pirklhuber. So gelte es
etwa, sich für die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer stark
zu machen und EK-Präsident Barroso in dieser Frage entsprechend
zu unterstützen. Den Antrag der Regierungsfraktionen trage man
mit, weil er in der Sache richtig sei, doch gehe er, was Tiefe
und Prägnanz anbelange, noch nicht weit genug, weshalb auch seine
Fraktion einen eigenen Antrag auf Stellungnahme einbringe. Darin
spreche man sich unter anderem für die Unterstützung der Position
des Europäischen Parlaments, den EU-Haushalt 2014-2020 um 5 %
gegenüber 2013 zu erhöhen, aus. Nur so sei schließlich die
Erreichung der gesetzten europäischen Ziele möglich, zeigte sich
Pirklhuber überzeugt, der in diesem Zusammenhang auch die
Einführung sogenannter "Öko-Steuern" forderte. In Übereinstimmung
mit seinem Fraktionskollegen Werner Kogler mahnte der G-Mandatar
außerdem eine mehrmalige und weitreichendere Diskussion der
Materie ein. Schließlich stehe die Ratifizierung des ESM-
Vertrags, der "besser werden müsse als der EFSF", noch bevor.
(Schluss)

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