• 14.09.2011, 12:29:04
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Stromkennzeichnung: Kontrolle und Sanktionen sinnvoll

GLOBAL 2000 sieht viele positive Ansätze in der heute veröffentlichten Stromkennzeichnungsverordnung der E-Control, fordert aber strikte Kontrollen

Wien (OTS) - Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt die
Ansätze zu mehr Transparenz in der heute veröffentlichten
Stromkennzeichnungsverordnung der Aufsichtsbehörde E-Control.
"Wichtige Anregungen der Umweltschutzorganisationen wurden
aufgegriffen, so führt ein neuer Verordnungspunkt im vorliegenden
Entwurf dazu, dass das Ursprungsland der Herkunftsnachweise angegeben
werden muss. Ab Inkrafttreten der Verordnung können die
StromkundInnen jetzt entscheiden, ob sie lieber Herkunftsnachweise
aus heimischer Erzeugung oder aus dem Ausland importierte Nachweise
für ihren Strom beziehen wollen", kommentiert Reinhard Uhrig, Atom-
und Energieexperte von GLOBAL 2000. "Dieser Schritt in Richtung
Transparenz ist ein erster Schritt in Richtung völliger
Rückverfolgbarkeit von Strom - und damit völliger Transparenz für die
StromkundInnen, ebenso wie die verschärften Spielregeln für die
zeitliche Gültigkeit der Nachweise."

Graustrom muss Farbe bekennen

Nach dem Atomstrom-Gipfel der Bundesregierung mit den
Umweltschutzorganisationen Greenpeace und GLOBAL 2000 und Vertretern
der Energiewirtschaft am 1. Juli ist absehbar, dass endlich die
Abgabe von "Strom unbekannter Herkunft" an EndkundInnen in Österreich
in der nächsten ElWOG-Novelle verboten wird. Das bedeutet, dass für
17,5 Prozent der gesamten an StromkundInnen abgegebenen Elektrizität,
die bisher als "Strom unbekannter Herkunft" oder so genannter
"Graustrom" durch die Lücken der Kennzeichnungspflicht rutschten,
voraussichtlich ab 1. Juli 2012 Herkunftsnachweise vorgelegt werden
müssen. "Der ,Graustrom' wird also endlich Farbe bekennen müssen und
auch um die klare Kennzeichnung als Atomstrom nicht mehr
herumkommen", freut sich Uhrig. Diese Neuerung muss allerdings in
einer Novelle des Bundesgesetzes ElWOG geregelt werden. "Jetzt schon
legt die Stromkennzeichnungsverordnung weitere Grundlagen dafür, dass
hier nicht mit billigen Zertifikaten aus dem Ausland Dreck-Strom
umetikettiert werden kann."

Kontrollen und Durchsetzen des Gesetzes

Die Verordnung regelt grundsätzlich einen Bereich, für den es eine
klare gesetzliche Grundlage gibt, das Elektrizitätswirtschafts- und
Organisations-Gesetz (ElWOG), in der Fassung 2010 seit 3. März in
Kraft. "Hier sind ganz klare Sanktionen für Verstöße gegen die
Stromkennzeichnungspflicht dargelegt - wir hatten in unserer
Stellungnahme wieder einmal darauf hingewiesen, dass sich viele
Versorger nicht an den Wortlaut des Gesetzes halten und z. B. auf
Print-Werbematerial und auch auf den Homepages nicht die
vorgeschriebenen Angaben machen", so Uhrig. "Eine konsequente
Durchsetzung des Gesetzes durch die Aufsichtsbehörde ist jetzt, nach
dieser weiteren Verdeutlichung und Verschärfung der Spielregeln in
der Verordnung, dringen nötig - wir werden uns in den nächsten Wochen
die Homepages der Energieversorger ansehen und dann beurteilen, ob
die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben der
Stromkennzeichnungsverordnung umgesetzt werden."

Rückfragehinweis:
GLOBAL 2000
Nunu Kaller/Simonne Baur
Tel.: +43 699 1 42000 20/ +43 699 1 42000 23
mailto:[email protected]
www.global2000.at

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