• 09.09.2011, 09:29:17
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Leichtfried: Zehn Jahre nach 9/11 wieder Augenmerk auf Bürgerrechte legen

SPÖ-EU-Delegationsleiter erwartet Lockerung des Flüssigkeitsverbots und strenge Auflagen bei Bodyscannern

Wien (OTS/SK) - Zehn Jahre nach den Terroranschlägen von
Washington und New York vom 11. September 2001 erinnert
SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried daran, legitime
Sicherheitsinteressen mit grundlegenden Rechten von Bürgerinnen und
Bürgern in Einklang zu bringen. "Die freie Welt darf sich ihre Grund-
und Menschenrechte nicht von terroristischen Organisationen streitig
machen lassen. Wir sollten zu einem ausgewogenen Maß an
Sicherheitsdenken zurückkehren und jegliche Hysterie vermeiden", so
Leichtfried. ****

Beim Flüssigkeitsverbot im Flugzeug bleibt es in der Praxis bis 29.
April 2013 dabei, dass im Handgepäck nur geringe Mengen an
Flüssigkeit (ein Liter, aufgeteilt auf Fläschchen mit einem
Fassungsvermögen von 100 Milliliter) mitgenommen werden dürfen. Erst
danach soll nach dem Willen der EU-Kommission das Flüssigkeitsverbot
gänzlich fallen. Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass die
Sprengstoff-Detektoren lange Zeit nicht auf differenzierte
Untersuchungen von Flüssigkeiten ausgelegt waren. Leichtfried,
Mitglied im Verkehrsausschuss sowie im Unterausschuss für
Menschenrechte des Europäischen Parlaments: "Ein wirklicher Pfusch,
der schon derzeit zu mehr Chaos im Flugbetrieb sorgt. Gerade mit der
steigenden Anzahl von Flugreisen wäre es sinnvoll, das längst
überfällige Flüssigkeitsverbot aufzuheben. Dazu wäre von der
EU-Kommission freilich auch Hausaufgaben zu erledigen gewesen,
konkret eine intensive Überwachung der Umstellungsphase neuer Geräte
auf europäischen Flughäfen."

Vergangene Woche hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments die von
der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen für Bodyscanner
angenommen. Leichtfried, der als Chefverhandler der
sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament konkrete Erfordernisse
in einem Maßnahmenkatalog vorgelegt hatte, ist zufrieden über die
weitgehende Übernahme dieser Punkte durch die EU-Kommission. "Der
Schutz der Privatsphäre ist durch Anonymität und Verbot der
Speicherung der Daten gesichert, der Gesundheitsschutz etwa damit,
dass Röntgenstrahlen absolut verboten sind", so Leichtfried. Er
erinnert, dass das EU-Parlament Bodyscanner nicht vorschreiben wird,
sondern im Gegenteil Mindeststandards festschreibt, die für die
Mitgliedstaaten gelten. "Schon jetzt gibt es Bodyscanner in Europa -
allerdings noch ohne die strengen vom EU-Parlament mitverhandelten
Erfordernisse", so Leichtfried. (Schluss) bj/mp

Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
[email protected]

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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