- 08.09.2011, 09:00:37
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Wiens Jugendanwalt Anton Schmid: "Ein Totalverbot des Kleinen Glücksspiel bringt nichts"
Nur Prävention kann der Spielsucht langfristig Einhalt gebieten
Wien (OTS) - In der Diskussion rund um die Neuregelung des Kleinen
Glücksspiels in Wien gehen die Wogen hoch.
Aus Sicht des Wiener Jugendanwalts Anton Schmid würde ein
Totalverbot auch keine nachhaltige Lösung im Sinne des Jugendschutzes
bringen: Denn in jenen Bundesländern, wo das Kleine Glückspiel
bereits verboten ist, herrscht in den Hinterzimmern von Lokalen
dennoch reger Spielbetrieb.
"Nur offiziell kontrollierte Spielsalons mit technischen
Zugangskontrollen und Registrierungspflicht könnten dazu beitragen,
dass Jugendliche vor dem Abgleiten in die Spielsucht geschützt
werden", stellt Schmid klar.
So wäre es sehr sinnvoll die Einzelaufstellung der Automaten zu
verhindern, jedoch Spielsalons zuzulassen, da nur dort effektiver
Jugendschutz kontrolliert werden kann. Im Bundesgesetz sind nämlich
die Vorgaben für den Jugendschutz sehr positiv festgehalten.
Ein Totalverbot aber würde gefährdete Jugendliche dazu treiben - in
den Hinterzimmern der illegalen Szene - den privaten Betreibern
tausende Euros in den Rachen zu werfen, ist Schmid überzeugt.
Egal, wie das politische Duell ausgehen wird, ist für Wiens
Jugendanwalt klar, dass das Kleine Glücksspiel weiterhin Existenzen
vernichten wird.
"Eine langfristige Senkung der Zahl an Spielsüchtigen kann nur über
flächendeckende Präventionsmaßnahmen erwirkt werden", sagt Schmid.
Die Spielautomatenszene bringt der Stadt Wien derzeit rund 55
Millionen Euro. "Wenn man verantwortungsvolle Politik betreiben
möchte, ist es die Pflicht der Stadt, dieses Geld für die Prävention
im Bereich der Spielsucht einzusetzen", appelliert Schmid.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid
Tel.: (++43-1) 70 77 000
mailto:[email protected]
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