- 07.09.2011, 16:19:31
- /
- OTS0224 OTW0224
Entschädigungsfonds
Positive Bilanz von Zukunfts-, Entschädigungs- und Nationalfonds
Hauptausschuss behandelt Geschäftsberichte 2010
Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrats befasste sich
heute auch mit den Geschäftsberichten 2010 des Zukunftsfonds, des
Nationalfonds der Republik Österreich und des Allgemeinen
Entschädigungsfonds. Alle drei Berichte wurden einstimmig zur
Kenntnis genommen, wobei den MitarbeiterInnen der Fonds jeweils
Lob seitens der Abgeordneten ausgesprochen wurde.
Zukunftsfonds - mehr als 1000 Projekte eingereicht
Seit 10. Jänner 2011 ist ein neues Kuratorium des Zukunftsfonds
unter dem Vorsitz von Kurt Scholz tätig. Er hat in dieser
Funktion die Nachfolge von Waltraud Klasnic angetreten. Das Amt
des Generalsekretärs hat Herwig Hösele mit 1. März 2011 von
Richard Wotava übernommen.
Scholz erläutert gegenüber Abgeordnetem Harald Walser (G), dass
seit Bestehen des Fonds mehr als 1000 Projekte eingereicht worden
seien. Der Fonds, der "ein sich verzehrender Fonds" sei, werde
noch sieben Jahre lang über Geld verfügen, zur Prüfung der
Geschäftsführung stehe man in ständigem Kontakt mit dem
Rechnungshof.
Das Archiv des Versöhnungsfonds sei bereits dem Österreichischen
Staatsarchiv übergeben worden und liege somit für weitere
Forschung bereit.
Aufgabe des Zukunftsfonds, der im Jänner 2006 seine Arbeit
aufgenommen hat, ist es, in erster Linie Projekte zu fördern,
"die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des
nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung
durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der
internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus sollen
Projekte unterstützt werden, "die zu einer Förderung der Achtung
der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen
Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen
Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.
Laut Bericht sind bis zum 31. Dezember 2010 insgesamt 815 Anträge
eingelangt, wovon 484 genehmigt wurden. 19 Projekte sind noch
offen, 281 wurden abgelehnt, 26 zurückgezogen. 300 Projekte
konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden, 184 sind noch
im Laufen. Die genehmigten Förderungen belaufen sich auf 10,2
Mio. €. Im Jahr 2010 wurde für 124 neue Projekte insgesamt ein
Betrag von rund 1,8 Mio. € genehmigt, tatsächlich ausbezahlt
wurden rund 2,1 Mio. €, worin auch Teilzahlungen für mehrere
Jahre laufende Projekte enthalten sind.
Der Vermögensstand des Zukunftsfonds bezifferte sich am 31.
Dezember 2010 mit 15.865.867 € (2009: 17.960.207 €).
Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf
der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-
austria.at).
Die Projekte befassen sich schwerpunktmäßig mit der Aufarbeitung
der NS-Diktatur und dem Holocaust sowie mit Untersuchungen
totalitärer Regime im Allgemeinen. Zur Beurteilung von Projekten,
die mit einer großen Fördersumme einhergehen, sowie bei Themen,
für die sich weder die Kuratoriumsmitglieder noch der
Förderungsbeirat genügend kompetent erachtet, werden
hochqualifizierte externe WissenschaftlerInnen als GutachterInnen
herangezogen.
Großen Wert legt man zudem auf Projekte, die pädagogischen Zielen
dienen, um dem immerwährenden historischen Auftrag des "Niemals
wieder" gerecht zu werden. Einen ebenso hohen Stellenwert nehmen
in der Arbeit des Fonds die Quellensicherung sowie
frauenspezifische Projekte ein. Der Zukunftsfonds hat aber auch
selber Projekte ausgeschrieben. Diese befassen sich vor allem mit
der Rolle von ÖsterreicherInnen im NS-System, mit dem Schutz
autochthoner Minderheiten in Mitteleuropa 1990 bis zur Gegenwart
und mit Österreichs Rolle bei der jüdischen Zuwanderung aus der
Sowjetunion. 2010 wurde das Thema "Österreich und seine Nachbarn.
Kontinuitäten, Brüche, Neuansätze. Veränderungen der Identität
seit 1989." ausgeschrieben, zu dem zwei Projekte genehmigt
wurden.
Wie in den Vorjahren beteiligte sich der Zukunftsfonds 2010
sowohl an den Kosten der Neugestaltung der Österreichischen
Gedenkstätte in Auschwitz als auch an der Renovierung der
Gedenkstätte KZ-Mauthausen mit jeweils 150.000 €.
Gespeist wird der Zukunftsfonds aus Restmitteln des Fonds für
freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige
Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen des nationalsozialistischen
Regimes (Österreichischer Versöhnungsfonds), der seine Tätigkeit
im Jahr 2005 beendet hat. Mit der Abwicklung der restlichen
Agenden des österreichischen Versöhnungsfonds ist in erster Linie
der Generalsekretär betraut. Im Jahr 2010 gab es nur noch einen
Fall, mit Ende dieses Jahres ist dann die gesetzliche
Verpflichtung für diese Leistungen aus dem Versöhnungsfonds
entfallen.
Prammer: Nationalfonds hat immer mehr Aufgaben zu bewältigen
Die Vorsitzende des Kuratoriums des Nationalfonds, NR-Präsidentin
Barbara Prammer, betonte, dass der Fonds auf Grund von
Beschlüssen des Nationalrats und der Bundesregierung immer mehr
Aufgaben zu erfüllen habe. Sie verwies insbesondere auf jene im
Zusammenhang mit den jüdischen Friedhöfen in Wien und der
Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im ehemaligen NS-
Konzentrations- und Vernichtungslager und nunmehrigen staatlichen
Museum in Auschwitz-Birkenau.
Dem 1995 gegründeten Nationalfonds (www.nationalfonds.org/)
obliegt insbesondere die Abwicklung der so genannten
Gestezahlung, die pro AntragstellerIn mit einem Betrag von
5.087,10 € ausbezahlt wird. Im Jahr 2010 wurden derartige
Gestezahlungen an 101 Personen geleistet, das sind 513.749,89 €.
Darüber hinaus wurden 15 AntragstellerInnen auf Grund sozialer
Bedürftigkeit insgesamt 72.544,10 € zusätzlich zum Grundbetrag
zuerkannt. Der Bericht hält zudem fest, dass die
Entscheidungspraxis des Komitees entsprechend dem jeweils
aktuellen Stand der historischen Forschung weiterentwickelt wird.
Der Nationalfonds hatte darüber hinaus auch die
Restitutionsanträge gemäß § 2b Nationalfondsgesetz abzuwickeln,
wobei der Schwerpunkt auf den Abschlussarbeiten lag, da aufgrund
des Fristablaufs keine Anträge mehr gestellt werden können. In
diesem Rahmen wurden pro bewilligtem Antrag 7.630 € zur Abgeltung
für den Entzug von Bestandrechten an Wohnungen und gewerblichen
Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen
Wertgegenständen ausbezahlt. 2010 erfolgten Zahlungen an 9
Personen in der Höhe von insgesamt 53.287,91 €.
Wie im Gesetz vorgesehen, ist der nach Abschluss der Bearbeitung
der Anträge verbleibende Restbetrag an alle Leistungsberechtigten
zu gleichen Teilen aufzuteilen, die Höhe der Auszahlung beträgt
gemäß Kuratoriumsbeschluss 1.000 € pro Leistungsberechtigtem.
2010 waren fast nur mehr jene Fälle offen, in denen die oft
aufwändige Suche nach ErbInnen erforderlich war. Insgesamt wurden
210.762,46 € an 210 Personen ausgezahlt.
Seit seinem Bestehen hat der Nationalfonds somit Ende 2010 rund
32.600 Anträge auf Gestezahlung und rund 23.000 Anträge für
Auszahlungen gemäß §2b Nationalfondsgesetz abgewickelt.
Mittels des Härteausgleichsfonds wurden in den Jahren 2000 bis
2010 87 Auszahlungen zu je 5.087,10 € vorgenommen, was einen
Gesamtauszahlungsbetrag von 442.577,10 € ergibt.
Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die die Voraussetzungen
für eine Leistung aus dem Nationalfonds zwar weitgehend, aber
nicht zur Gänze, erfüllen, und deren Ablehnung eine besondere
Härte darstellt. Mit Jahresende 2009 betrug die Höhe des
Härteausgleichsfonds 66.132,23 €. Der Fonds war 1999 eingerichtet
und mit 508.710 € aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert
worden.
Mit Geldern des Nationalfonds werden auch Projekte gefördert. Im
Jahr 2010 kamen 105 Projekte in den Genuss derartiger
Unterstützung in der Höhe von 1,044.696,87 €. Die Palette reicht
dabei von Schulprojekten und Workshops über Ausstellungen,
Kunstprojekte, Filmproduktionen, Opern- und Theaterprojekte bis
zur Errichtung und Erhaltung von Gedenkstätten.
Aus den Mitteln, die der Nazi Persecutee Relief Fund
("Raubgoldfonds") im Jahr 1999 dem Nationalfonds für bedürftige
Holocaust-Opfer zur Verfügung gestellt hat, wurde nur noch eine,
2009 nicht durchgeführte, Individualzahlung getätigt. Damit waren
diese Mittel von einer ursprünglichen Summe von rund 7,9 Mio. €
aufgebraucht. Dieser Fonds wurde aus Mitteln gespeist, die
aufgrund des Verzichts diverser Staaten auf ihren Restbestand am
so genannten Raubgold frei geworden sind. Der Nationalfonds
verwaltet jene Gelder, auf die der österreichische Staat
zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus verzichtet hat.
Eine wichtige Aufgabe hat der Nationalfonds hinsichtlich der
Kunstrestitution zu erfüllen. Laut Gesetz ist er beauftragt,
erblose Kunstobjekte im Sinne des Kunstrückgabegesetzes zu
verwerten und den Erlös Opfern des Nationalsozialismus
zugutekommen zu lassen. Seit Oktober 2006 betreibt der
Nationalfonds in Zusammenarbeit mit den kooperierenden
Bundesmuseen und der Stadt Wien eine Online-Kunstdatenbank, und
zwar in deutscher (www.kunstrestitution.at)
und englischer (www.artrestitution.at) Version als zentrale
Informationsstelle für Restitutionsinteressierte. Diese umfasst
mittlerweile über 9.000 Objekte. VertreterInnen des Nationalfonds
nehmen seit Jahren auch als BeobachterInnen an den Sitzungen der
Kommission für Provenienzforschung und der Wiener
Rückstellungskommission teil und wirken so bei der Aufklärung von
Sachverhalten und Rückgabefragen mit. Durch die Novelle zum
Kunstrückgabegesetz Ende 2009 sind künftig nicht nur
Kunstgegenstände, sondern auch sonstiges Kulturgut vom
Geltungsbereich des Gesetzes erfasst.
Im Juni 2010 erfolgte erstmals die durch den Kunstrückgabe-Beirat
im September 2009 beschlossene Übereignung von erblosen
Gegenständen an den Nationalfonds. Dabei handelt es sich um einen
Teilbestand der Österreichischen Nationalbibliothek, bestehend
aus über 8.000 entzogenen Druckschriften. Sie wurden vom
Nationalfonds mit einem Betrag von 135.000 € zurückgekauft.
Entschädigungsfonds - Auszahlungen können bald abgeschlossen
werden
Die noch offenen Fälle, die an den Entschädigungsfonds
herangetragen wurden, werden bald abgeschlossen werden können,
zeigte sich die Vorsitzende des Kuratoriums, NR-Präsidentin
Barbara Prammer überzeugt. Es seien noch einige wenige schwierige
Anträge offen, aber es sei davon auszugehen, dass auch diese
restlichen Auszahlungen in den nächsten Monaten getätigt werden
können, sodass der Fonds spätestens Ende 2012 seine Aufgabe
erfüllt haben wird. Die Reaktionen auf die Auszahlungen seien zu
zwei Drittel positiv, berichtete sie, wobei es oft sehr
berührende Briefe gebe. Selbstverständlich gebe es auch
AntragstellerInnen, die sich kritisch äußern, räumte Prammer ein.
Im Juli 2009 hat der Allgemeine Entschädigungsfonds mit den
abschließenden Zahlungen begonnen. Mit Ende 2010 ist an 22.213
Personen ein Schlusszahlungsangebot zugestellt, an 18.689
Begünstigte eine Schlusszahlung überwiesen worden. Insgesamt
wurden 202,306.224 USD ausbezahlt.
Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 gegründet, um noch
offene Fragen der Entschädigung von Opfern des
Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von
oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen
Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus
entstanden sind, umfassend zu lösen. Um der Aufgabe gerecht zu
werden, gibt es 10 Kategorien von möglichen Verlusten und
Schäden, wobei deren Höhe individuell berechnet wird. Insgesamt
wurden rund 20.700 Anträge fertig recherchiert, die meist
Forderungen für mehrere EigentümerInnen enthalten.
Detaillierte Informationen sind der Homapage des Nationalfonds zu
entnehmen: http://www.de.nationalfonds.org/.
(Schluss Hauptausschuss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






