• 25.08.2011, 14:51:20
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Kleines Glückspiel: Jugendanwalt sieht Wahl zwischen Pest oder Cholera

Warum ein Verbot aus der Sicht des Jugendschutzes nicht der Weisheit letzter Schluss ist

Wien (OTS) - In der Diskussion zwischen Verbot oder Genehmigung
des Kleinen Glückspiels in Wien sieht der Wiener Jugendanwalt Anton
Schmid einen nahezu unauflösbaren Widerspruch.

Einerseits würde ein Verbot mit Sicherheit viele Menschen vor dem
Einstieg in die Sucht schützen - und damit auch die Kinder und
Jugendlichen der jeweiligen Familien.

Andererseits wissen alle, die sich mit diesem Thema
auseinandersetzen, dass die Praxis selbst in jenen Bundesländern, wo
das Kleine Glückspiel bereits verboten ist, ein anderes Bild zeigt:
In den Hinterzimmern von Lokalen und anderen "geschützten" Räumen
herrscht sehr wohl ein reger Spielbetrieb.

Aus der Sicht des Jugendschutzes ist aber eines klar: In offiziell
kontrollierten Spielsalons mit technischen Zugangskontrollen und
einer Registrierungspflicht, schafft kaum ein Jugendlicher den
Zutritt zu den Glückspielapparaten. In den Hinterzimmern, also im
kontrollfreien Raum, werden aber zahlreiche Jugendliche weiterhin
tausende Euros den privaten Betreibern der Apparate in den Rachen
werfen und ihre Existenzgrundlage verspielen.

Also: Verbot oder Erlaubnis - Pest oder Cholera. Egal, wie sich die
Wiener Landesregierung auch entscheidet: Das Glückspiel wird
offiziell oder im Geheimen so manche Existenz weiter vernichten.

"Die Grundlage für eine langfristige Senkung der Zahl an
Spielsüchtigen ist Prävention und die kostet Geld. Eine streng
kontrollierte, offizielle Geldspielautomatenszene bringt der Stadt
viel Geld, das - und hier wäre eine Verpflichtung der Stadt
Voraussetzung - für die Prävention im Bereich der Spielsucht bei
Jugendlichen und anderen Suchtbereichen eingesetzt werden muss",
appelliert Jugendanwalt Schmid.

Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Herr Dr. Anton Schmid
Tel.: (++43-1) 70 77 000
mailto:[email protected]

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