• 19.08.2011, 11:12:51
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  • OTS0075 OTW0075

Schienenersatzverkehr: Gerichtsurteil bringt Verbesserungen für viele LenkerInnen

Betriebsrat und Gewerkschaft vida erhalten in Verfahren gegen ÖBB-Postbus recht

Wien (OTS/ÖGB) - Bei geplanten Schienenersatzverkehren gelten für
die LenkerInnen die Bestimmungen für den Linienverkehr, die im
Kollektivvertrag für private Autobusbetriebe festgelegt sind. "Mit
diesem Urteil gibt das Arbeits- und Sozialgericht Wien dem
Betriebsrat und der Gewerkschaft vida in einer Auseinandersetzung mit
der ÖBB-Postbus-GmbH recht", ist vida-Bundessektionssekretär Georg
Eberl erfreut.++++

Der konkrete Anlassfall für die Klage war der bestehende
Schienenersatzverkehr für die Strecke St. Pölten Hauptbahnhof bis
Tulln Bahnhof, der für insgesamt zwei bis drei Jahre geplant war. Die
ÖBB-Postbus-GmbH stellte sich auf den Standpunkt, dass für die
LenkerInnen im Schienenersatzverkehr gar keine einschlägigen
kollektivvertraglichen Regelungen oder höchstens jene aus dem
Gelegenheitsverkehr gelten. "Das ist falsch, es gelten die
Bestimmungen für den Linienverkehr", kommentiert vida-Rechtsexperte
Robert Steier das Gerichtsurteil.

Längere bezahlte Mindestschichten und Pausenkorridor

"Für die LenkerInnen im Linienverkehr gelten längere
Mindestschichten, nämlich sechseinhalb statt fünf Stunden. Das
bedeutet, dass dem Lenker pro Dienst mindestens sechseinhalb Stunden
zu bezahlen sind, auch wenn sein Einsatz kürzer dauert", sagt Eberl.
Zudem ist für die LenkerInnen im Linienverkehr ein so genannter
Pausenkorridor einzuhalten.

"Das Feststellungsurteil des Arbeits- und Sozialgerichtes gilt nicht
nur für den konkreten Fall. Es bedeutet, dass generell geplante
Schienenersatzverkehre als Linienverkehre gelten und es gilt nicht
nur für die ÖBB-Postbus-GmbH, sondern auch für alle sonstigen
privaten Autobusbetriebe. Im konkreten Fall zum Beispiel hatte die
ÖBB-Postbus-GmbH auch einen Subunternehmer beauftragt", erklärt
Robert Steirer.

Als geplanter Schienenersatzverkehr sind nach diesem Urteil
Ersatzverkehre anzusehen, die regelmäßig erfolgen, festgelegte
Haltestellen über eine fixe Route anfahren und allgemein zugänglich
sind.

Rückfragehinweis:
vida-Öffentlichkeitsarbeit
Martina Fassler
Tel: 0664/614 57 32
[email protected]
www.vida.at

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