• 29.07.2011, 10:56:24
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Einkommensberichte legen Gehaltsstrukturen offen

PRO-GE Anderl: Frist zur Erstellung läuft am 31. Juli aus; PRO-GE bietet allen Betriebsrats-Körperschaften Beratung und Hilfe

Wien (OTS/PRO-GE/ÖGB) - Seit 1. März 2011 sind Unternehmen über
1.000 Beschäftigte gesetzlich verpflichtet, rückwirkend für das Jahr
2010 einen Einkommensbericht zu erstellen und diesen an ihre
Betriebsratskörperschaften weiterzuleiten. Damit sollen
Gehaltsstrukturen offen gelegt und so ungerechtfertigte
Einkommensunterschiede beseitigt werden.++++

"Die Frist zur Erstellung der Einkommensberichte läuft am Sonntag
aus", erinnert die Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE,
Renate Anderl, die Unternehmen an ihre gesetzliche Verpflichtung.
"Lippenbekenntnisse und Freiwilligkeit haben uns Frauen weder mehr
Geld noch bessere Chancen im Berufsleben eingebracht. Daher ist die
Einführung der Einkommenstransparenz absolut notwendig auf dem Weg zu
gerechter Bezahlung", bekräftigt Anderl. ArbeitnehmerInnen haben nun
das Recht, sich über die Einkommen in ihrem Unternehmen zu
informieren und Gerechtigkeit einzufordern. "Wir werden genau
beobachten, ob sich alle betroffenen Unternehmen an das Gesetz
halten", so Anderl.

Frauen verdienen in Österreich rund ein Viertel weniger als ihre
männlichen Kollegen. Sie finden in der Arbeitswelt noch immer nicht
die gleichen Chancen vor und sind in Führungspositionen
unterrepräsentiert. Für die PRO-GE-Bundesfrauenvorsitzende liegt die
Verantwortung, dies zu ändern, bei den Unternehmen. "Wäre
Gleichbehandlung für Unternehmen gelebte Selbstverständlichkeit,
wären die Einkommensberichte nicht nötig", reagiert Anderl auf die
Kritik der Unternehmen, dass diese gesetzliche Maßnahme zusätzliche
Ressourcen notwendig mache.

BetriebsrätInnen haben das Recht, sich beim Einkommensbericht ihres
Unternehmens von ihrer Gewerkschaft - selbstverständlich vertraulich
- beraten zu lassen. Die Bundesfrauenabteilung der PRO-GE steht
BetriebsrätInnen für alle Fragen zu ihrem Einkommensbericht aber auch
zu Fragen der Gleichbehandlung gerne zur Verfügung. "Wir laden alle
KollegInnen ein, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, denn gerechte
Einkommen sind kein Privilegien sondern stellen ein Grundrecht dar",
so Anderl.

Rückfragehinweis:

Mag. Barbara Trautendorfer
   Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gewerkschaft PRO-GE
   Telefon: 01/53 444 69 264
   Mobil: 0664/61 45 925
   E-Mail: [email protected]
   www.proge.at/frauen

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