• 01.07.2011, 11:36:26
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Oberhauser: Behandlung psychischer Erkrankungen war immer Teil des ASVG

Aufnahme klinisch-psychologischer Behandlung in das Leistungsspektrum wird geprüft

Wien (OTS/SK) - Die Behandlung psychischer Erkrankungen war immer
Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Das stellte
SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser am Freitag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst klar. "Ich begrüße es, dass darüber hinaus im
gestrigen Gesundheitsausschuss beschlossen wurde, die Möglichkeit,
Nutzen und Kosten für eine Aufnahme der klinisch-psychologischen
Behandlung - zusätzlich zu der bereits inkludierten medizinischen und
psychotherapeutischen Behandlung - in das ASVG zu prüfen", so
Oberhauser.****

Derzeit sind die medizinische und psychotherapeutische Behandlung bei
psychischen Erkrankungen im Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenkassen enthalten. Die Aufnahme der klinisch-psychologischen
Behandlung wäre ein zusätzliches Leistungsangebot zur bereits
bestehenden Versorgung und würde nach ersten Berechnungen Kosten von
rund 50 Millionen Euro verursachen. "Mir ist die Bedeutung der
klinisch-psychologischen Behandlung für die psychische Gesundheit und
den Genesungsprozess bei psychischen Erkrankungen bewusst, daher
begrüße ich den Beschluss einer Prüfung im gestrigen
Gesundheitsausschuss", so Oberhauser. (Schluss) bj/sas

Rückfragehinweis:
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Tel.: 01/53427-275
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