• 29.06.2011, 10:05:54
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FPÖ-Stefan, Herbert: Datenschutzrechtlich bedenkliche Fluggastdatenspeicherung darf nicht auch noch ausgeweitet werden

Statt Fluggastdatenspeicherung abzuschaffen, will der EU-Ministerrat sie auch noch ausweiten

Wien (OTS) - "Es ist erschreckend, wie EU-hörige Minister, anstatt
ihre Bürger zu vertreten, ohne Rücksicht auf deren Rechte, diesen in
den Rücken fallen, indem sie weitere Datenspeicherungen und
-weitergaben beschließen", ärgerten sich der freiheitliche
Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und der freiheitliche
stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates NAbg. Werner
Herbert über einen geheimen (!) Beschluss des EU-Ministerrates.

In diesem geheimen Beschluss haben die Minister bereits am 11. April
dieses Jahres beschlossen, auch Passagierdaten von Flügen innerhalb
der EU zu erfassen, bisher ist das ja nur bei Flügen in Drittstaaten
geschehen. Großbritannien, Irland und Schweden haben darauf gedrängt,
auch die Passagierdaten von Binnenflügen zu erheben, ganz nach dem
Muster, welches die UKUSA-Staaten USA, Australien und Kanada
vorgegeben haben. Die UKUSA ist ein 1947 gegründetes Bündnis, deren
zentraler Inhalt der Austausch von Geheimdienstinformationen ist.

Die österreichische und die niederländische Delegation haben
grundsätzliche Zweifel am Nutzen und an der Verhältnismäßigkeit
dieses Vorhabens angemeldet. Österreich hat vorgeschlagen, es den
Mitgliedsstaaten zu überlassen, von welchen Flügen Daten erfasst
werden sollten. Dieser Vorschlag ist mit der Begründung abgelehnt
worden, wenn nur ausgewählte Flüge erfasst würden, seien die
Maßnahmen in Bezug auf "reaktive und proaktive Nutzung" sinnlos,
wobei damit die Auswertung der mittels Data-Mining von sämtlichen
Reisen aller Flugpassagiere gewonnenen individuellen Bewegungsprofile
gemeint ist.

Dabei bestätigt die Rechtsabteilung des Rates, dass schon der im
Auftrag des Rats durch die Kommission verfasste Richtlinienentwurf
zur Speicherung der internationalen Flüge aus dem und in den EU-Raum
Gefahr läuft, bei der Umsetzung in nationales Recht von den
jeweiligen Höchstgerichten als rechtswidrig eingestuft zu werden.

Gleichzeitig hat die Rechtsabteilung der EU-Kommission das Abkommen
zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA in einem geheimen
Gutachten als ungesetzlich eingestuft, weil es nicht vereinbar mit
den Grundrechten der EU-Bürger ist. Denn strukturell weisen diese
Abkommen große Ähnlichkeit mit der völlig missglückten Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung auf, in beiden Fällen werden
personenbezogene Daten von allen Teilnehmern pauschal erhoben und
gespeichert, ohne dass eine Straftat vorliegt. Das ist europaweit in
praktisch allen Datenschutzgesetzen grundsätzlich verboten. Damit
stehen sowohl die Vorratsdatenspeicherung, wie auch die Abkommen zur
Fluggastdatenspeicherung dazu in diametralem Gegensatz.

"Damit wird die Linie der FPÖ bestätigt, dass diese
demokratiepolitisch bedenklichen Abkommen, wie
Vorratsdatenspeicherung und Fluggastdatenspeicherung den Freiheits-
und Bürgerrechten der EU-Bürger widersprechen und damit abgeschafft
werden müssen", schlossen die beiden freiheitlichen Mandatare.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

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