- 22.06.2011, 10:26:44
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Sanierung des Parlaments: Rechnungshof von Anfang an eingebunden Prammer startet Vorbereitung zur Ausschreibung des Generalplaners
Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat heute
veranlasst, dass die Vorbereitung zur Sanierung des
Parlamentsgebäudes zügig vorangetrieben wird. Zugleich hat sie
sichergestellt, dass der Rechnungshof die einzelnen
Projektschritte jeweils zeitnah prüft. Noch bevor die
Ausschreibung der Planung erfolgt, wird es eine erste Beurteilung
geben, ob diese der Vorgabe entspricht: Die Ausschreibung muss so
formuliert sein, dass in Alternativen entschieden werden kann.
Grundlage ist die notwendige Sanierung, die alle Maßnahmen
umfasst, die zur Behebung der vorhandenen Schäden sowie zur
Einhaltung der Gesetze erforderlich sind.
Im vergangenen Februar beschloss die Präsidialkonferenz des
Nationalrates, zur Planung und Abwicklung des Sanierungsvorhabens
eine eigene Gesellschaft zu gründen. Diesem Wunsch ist die NR-
Präsidentin nachgekommen. Sie hat den Fraktionen vergangene Woche
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der in enger
Kooperation mit der Finanzprokuratur ausgearbeitet worden ist.
Darin war auch die Rolle des Rechnungshofes verankert. FPÖ und
BZÖ lehnen das von ihnen gewünschte Gesetz jetzt allerdings ab,
sie wollen darüber auch nicht verhandeln.
"Die Zeit drängt, jede weitere Verzögerung wäre
unverantwortlich", sagt Prammer. An der Dringlichkeit der
Sanierung des Hauses bestehe kein Zweifel, diese werde von keiner
Fraktion in Frage gestellt. Nach Rücksprache mit den
verhandlungsbereiten Fraktionen wurde von der Idee einer
Errichtungsgesellschaft Abstand genommen. Vielmehr hat die
Präsidentin die Parlamentsdirektion beauftragt, die Ausschreibung
zur Suche eines Generalplaners vorzubereiten. Dazu wird innerhalb
der Parlamentsdirektion eine eigene Projektorganisation
eingerichtet. Der Generalplan zur Sanierung des Hauses wird
modular und ergebnisoffen gestaltet sein. Erst auf Basis dieser
Planungen kann von den Fraktionen entschieden werden, welche
Teile davon tatsächlich umgesetzt werden.
Schon bisher stand fest, dass der Rechnungshof die
Sanierungsmaßnahmen nicht erst nach Umsetzung, sondern jeweils
nach abgeschlossenen Projektabschnitten prüfen wird. Nunmehr
wurde vereinbart, dass bereits die Projektorganisation
(einschließlich Projektmanagement und -controlling) sowie die
Ausschreibungsunterlagen für den Generalplaner nach
Fertigstellung im Spätherbst, aber noch vor ihrer
Veröffentlichung einer Beurteilung durch den Rechnungshof
unterzogen werden. Der Rechnungshof soll beurteilen, ob die
Ausschreibung so aufgesetzt ist, sodass eine detaillierte Planung
und Kostenberechnung als Grundlage für die Entscheidungsfindung
garantiert sind. Damit soll gewährleistet sein, dass
schlussendlich die Fraktionen entscheiden können: In welchem
Umfang soll saniert werden? Sollen über die notwendige Sanierung
hinaus effizienzsteigernde Maßnahmen vorgenommen werden? Soll die
Sanierung in einem Zug oder in Etappen erfolgen? Prammer: "Diese
Fragen werden die Abgeordneten zu beantworten haben, ich kann
ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen." (Schluss)
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