• 21.06.2011, 13:30:33
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  • OTS0219 OTW0219

Presserat beschäftigt sich mit unlauterer Informationsbeschaffung

Entscheidung des Senat 1 des Österreichischen Presserats

Wien (OTS) - In seiner heutigen Sitzung hatte der Senat 1 des
Presserats über einen Fall von unlauterer Informationsbeschaffung zu
entscheiden. Zur Vorgeschichte: Eine Magazin-Journalistin wollte ein
Interview von der Lebensgefährtin eines verurteilten Mörders, die im
geschlossenen Bereich einer psychiatrischen Klinik untergebracht war.
Eine Freundin der Patientin stellte für die Journalistin den Kontakt
zu der Betreffenden her und übermittelte die Zusage zum Interview.
Die Freundin begleitete die Journalistin auch in die Klinik, wo das
Interview geführt wurde.

Der Unterbringungsbereich der Klinik ist nicht frei zugänglich. Um
eingelassen zu werden, muss man eine Glocke betätigen und sich öffnen
lassen. Die Journalistin gab ihre Absicht nicht bekannt und holte bei
der Klinik keine Erlaubnis für ein Interview ein.

Der Vorstand der Klinik, der darüber entscheidet, wer den
Unterbringungsbereich betreten darf, wandte sich an den Presserat,
damit dieser das Verhalten der Journalistin medienethisch überprüft.
In seiner Entscheidung hielt der Senat 1 Folgendes fest: Selbst wenn
sich die Journalistin nicht ausdrücklich als Bekannte der Patientin
ausgegeben hat, nützte sie es aus, zusammen mit einer persönlichen
Freundin der Patientin in den Unterbringungsbereich zu gelangen.
Indem sie es unterließ, die Zustimmung der für den geschlossenen
Bereich verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte zum Interview
einzuholen, verstieß sie gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die
österreichische Presse. Dieser verbietet unlautere Methoden bei der
Materialbeschaffung.

Senatssprecher Helmut Spudich kommentiert die Entscheidung: "Da
die Patientin in einem geschlossenen Bereich der Psychiatrie
untergebracht war und somit besonderen Schutz genießt, erforderte ein
Interview nicht nur ihre Zustimmung, sondern auch die der Klinik.
Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Bedeutung der Information
für die Öffentlichkeit die Nachteile des Übergehens der Klinik klar
aufwiegt. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Journalistin
gravierende Missstände in der Klinik aufgedeckt hätte. Ein Interview
mit der Lebensgefährtin eines Straftäters rechtfertigt es dagegen
nicht, die Zustimmung der Klinik nicht einzuholen."

Rückfragehinweis:
Helmut Spudich, Sprecher des Senats 1, Tel.: 0699/11095024

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