- 01.06.2011, 13:38:26
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Bundesrat will Gemeinden engere Zusammenarbeit ermöglichen Gesetzesinitiative des Bundesrats geht nun an den Nationalrat
Wien (PK) - Der Bundesrat setzte heute eine Initiative, mit der
die Bandbreite an Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Kommunen
durch Wegfall bestehender Beschränkungen für die Zusammenarbeit
erheblich ausgeweitet werden soll. Ziel ist es, den 2.357
österreichischen Gemeinden gemeinde-, bezirks- und
länderübergreifende Kooperationen nicht nur im
privatwirtschaftlichen Bereich, wie das bisher schon möglich ist,
sondern auch im Bereich hoheitsrechtlicher Aufgaben zu eröffnen.
Ein entsprechender, von Bundesratspräsident Gottfried Kneifel (V)
und dem Vorsitzenden der Bundesratsfraktion der SPÖ, Bundesrat
Gerald Klug, vorgelegter Antrag zur Änderung des Bundes-
Verfassungsgesetzes passierte den Bundesrat mehrheitlich. Auf die
Vorberatung des gegenständlichen Antrags im Ausschuss wurde mit
der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verzichtet, was von den
Grünen heftig kritisiert wurde. Sie stimmten auch als einzige
gegen den Antrag.
Die Gesetzesinitiative wird nun als Gesetzesantrag der
Länderkammer an den Nationalrat weitergeleitet.
Bundesratspräsident Kneifel und Bundesrat Klug gehen davon aus,
dass der Nationalrat noch vor dem Sommer die Materie in
Verhandlung nimmt und in den Juli-Sitzungen beschließt, sodass
die Neuerungen mit 1. Oktober 2011 in Kraft treten können.
Konkret sieht der vorgelegte Antrag auf Änderung der
Bundesverfassung vor, bestehende Beschränkungen für
Gemeindeverbände zu streichen und Gemeinden ganz generell die
Möglichkeit zu eröffnen, sich zu Gemeindeverbänden
zusammenzuschließen. Zudem sollen die Kommunen künftig
untereinander Vereinbarungen schließen dürfen, wenn sie durch
entsprechende Landesgesetze dazu ermächtigt sind. Auch über
Bundesländergrenzen soll ein Zusammenschluss zu Gemeindeverbänden
möglich sein, wenn seitens der betreffenden Länder entsprechende
Vereinbarungen geschlossen wurden.
Ermöglicht werden soll weiters eine sprengelübergreifende
Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden. Dabei geht es vor
allem um die Kompetenzkonzentration bei Verfahren, die nicht sehr
häufig durchgeführt werden. Gängige Leistungen sollen im Sinne
der Bürgernähe weiterhin von jeder Bezirksverwaltungsbehörde
angeboten und der übliche Parteienverkehr nicht eingeschränkt
werden, wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten wird.
Wie viel Geld die Gemeinden durch eine engere Zusammenarbeit
einsparen könnten, ist laut Antrag nicht genau bezifferbar, das
volkswirtschaftliche Institut der Universität Linz hat laut
Bundesratspräsident Gottfried Kneifel aber ein
Einsparungspotential von rund 800 Mio. € berechnet, wenn alle
Kooperationsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Kneifel weist
außerdem darauf hin, dass mit der Gesetzesinitiative eine
prioritäre Forderung des Städte- und Gemeindebundes im
Österreich-Konvent aufgegriffen wurde.
Präsident Kneifel und Bundesrat Klug sprachen in diesem
Zusammenhang von einem "historischen Tag für den Bundesrat". Man
gebe damit auch den Gemeinden das Signal, dass man deren Sorgen,
wie Landflucht und budgetäre Probleme, ernst nehme und ihnen mit
dieser "sanften Verwaltungsreform" eine Grundlage biete, für ihre
BürgerInnen attraktive Angebote, etwa im Rahmen der
Daseinsvorsorge, aber auch der Freizeitgestaltung, schaffen zu
können. Die Reform stelle eine Chance für eine einfachere,
effizientere und kostengünstigere Verwaltung dar, zeigten sich
beide überzeugt.
Stärkung der Gemeinden - Opposition sieht noch
Verbesserungsbedarf
In der Debatte wurde die Initiative grundsätzlich von allen
begrüßt, auch wenn die Opposition noch Verbesserungsbedarf sah.
Auch die Grünen lehnten den Vorstoß nicht gänzlich ab, sie
akzeptierten jedoch nicht, dass die Vorlage ohne vorherige
Beratung im zuständigen Verfassungsausschuss des Bundesrats auf
die Tagesordnung gesetzt wurde.
Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) hielt fest, ihre Fraktion
stehe jeder Verbesserung der Kooperation zwischen Gemeinden und
Ländern, die Impulse für die Umsetzung von Reformvorhaben gebe,
positiv gegenüber. Dem gegenständlichen Antrag könne man heute
allerdings noch keine Zustimmung erteilen, zumal wesentliche
Fragen durch Verzicht auf die Vorberatung im Ausschuss offen
blieben. Diese beträfen die Bereiche Transparenz, Rechtsschutz
und demokratische Kontrolle, die zu wesentlich seien, um einfach
darüber hinwegzugehen, schloss Kickert.
Kein Verständnis für diese Position konnte Bundesratspräsident
Gottfried KNEIFEL (V/O) aufbringen. Immer nur bürokratische
Probleme zu wälzen statt Lösungen aufzubieten, sei nicht der
richtige Weg, zeigte er sich überzeugt. Angesichts der Tatsache,
dass der Entwurf vor mehreren Wochen an alle Fraktionen ergangen
sei, könne er auch nicht nachvollziehen, dass man ihn nach einer
Zeit des Schweigens heute einfach ablehne.
Kneifel erörterte sodann die Entstehungsgeschichte des
vorliegenden Antrags, der auf einer Empfehlung von Städte- und
Gemeindebund basiere: Angesichts der Tatsache, dass die Länder
"mit dem Rücken zur Wand" stehen und ihre Budgets nicht mehr
ausgleichen können, gelte es schließlich auf derartige Vorschläge
zurückzugreifen, um sinnvolle Reformen zu ihren Gunsten
durchzuführen. Der Bundesrat sei auch kein "Selbstzweck", sondern
müsse mit solchen Initiativen unter Beweis stellen, dass es ihn
brauche, um Themen, die den BürgerInnen "unter den Nägeln
brennen", aufzugreifen. Er könne dies, indem er die Vorschläge,
die von Österreich-Konvent und Rechnungshof in großer Menge
vorgelegt wurden, "abarbeite", stellte Kneifel fest.
Der gegenständliche Gesetzesentwurf ermögliche Gemeinden und
Ländern eine flexiblere Zusammenarbeit: Was heute bereits im
Rahmen der privatwirtschaftlichen Verwaltung gang und gebe sei,
werde damit auch für den Bereich der Hoheitsverwaltung möglich,
erläuterte der Bundesratspräsident. Das sei der richtige Weg, die
Zusammenlegung von Gemeinden hingegen der falsche, konstatierte
er. Zu diesem Antrag zu gelangen, wäre zwar nicht einfach
gewesen, doch gelte es auch in Zukunft die verfassungsmäßig
verankerten Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Interesse der
BürgerInnen tätig zu werden, schloss Kneifel.
Auch Bundesrat Gerald KLUG (S/St) sprach von einem "historischen
Tag" für die Länderkammer. Der vorliegende Antrag sei schließlich
nicht nur ein Schritt in Richtung einer kleinen
Verwaltungsreform, sondern auch ein deutliches Zeichen an die
heimischen BürgermeisterInnen, an die zunehmend höhere
Anforderungen gestellt würden. Der Bundesrat wolle sie unter
Einräumung der Möglichkeit, Kooperationen attraktiver und
flexibler zu gestalten, unterstützen. Die BürgermeisterInnen
erhielten schließlich die Möglichkeit, Gemeindeverbände im
eigenen und übertragenen Wirkungsbereich einzurichten, um
Projekte einfacher, effektiver und effizienter abwickeln zu
können, attestierte Klug. Eine solche Gesetzesinitiative solle
aber keine "Eintagsfliege" sein, mahnte der Redner, es gelte das
Instrument des Bundesratsantrags auch zukünftig zu nutzen und
einzuschreiten, wenn die Interessen der Länder unmittelbar
betroffen sind. Das gebiete das Selbstverständnis des Bundesrates
als Länderkammer, zeigte sich der Redner überzeugt.
Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) replizierte auf die
Wortmeldung des Bundesratspräsidenten und wollte festgestellt
wissen, dass sie lediglich auf offene Fragen hingewiesen habe.
Zumal der Antrag auf eine Änderung der Bundesverfassung abziele,
sei das Beharren auf einer Diskussion im Ausschuss auch nicht
unzulässig, erläuterte sie. Die Kritik, die ihre Fraktion
geäußert habe, wäre durchaus konstruktiv und begründet gewesen:
"Der Teufel stecke schließlich häufig im Detail", meinte Kickert.
Auch Bundesrätin Monika MÜHLWERT (F/W) ging mit dem
gegenständlichen Gesetzesantrag kritisch ins Gericht. Ihre
Fraktion befürchte, dass er unter anderem einer
"Bezirkshauptmannschaft light" den Weg ebnen könne. Die
verbesserten Kooperationsmöglichkeiten halte man allerdings für
begrüßenswert, weshalb man dem Entwurf trotz aller Bedenken
"kritisch zustimmen" werde. Angesichts der Tatsache, dass die
Bundesregierung nicht einmal kleine Schritte in Richtung einer
Verwaltungsreform setze, müsse die Länderkammer initiativ werden,
zeigte sie sich überzeugt.
Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) meinte, wer sonst, wenn nicht der
Bundesrat sollte diese Gesetzesinitiative einbringen, sei doch
der Bundesrat die Schnittstelle zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden. Er dankte daher für diese Initiative, da damit genau
diese Schnittstellenfunktion zum Wohle der Gemeinden und ihrer
BürgerInnen wahrgenommen werde. Der Redner verwies auf die
unterschiedlichen Spezifika in der heimischen Gemeindelandschaft
- so habe die Tiroler Gemeinde Gramais gerade einmal 61
Einwohner, die Salzburger Gemeinde Wals-Siezenheim über 11.000 -,
die es entsprechend zu berücksichtigen gelte.
Man könne hier also unmöglich alle Gemeinden über einen Kamm
scheren. Ein Zentralismus wäre in dieser Frage fehl am Platz, der
eingeschlagene Weg sei daher der richtige, denn es gehe um das
Motto: "Näher zum Bürger, schneller zur Sache". Der vorliegende
Antrag sei zu begrüßen, da er entsprechende gemeindeübergreifende
Zusammenarbeit ermögliche, ohne dafür Eigenständigkeit
einzuschränken.
In einer zweiten Wortmeldung stellte Bundesrat Gerald KLUG (S/St)
klar, dass die Entwürfe zu dem Antrag rechtzeitig an alle
Bundesräte und Bundesrätinnen ergangen seien, sodass für jeden
die Gelegenheit bestanden habe, sich ausführlich kundig zu
machen.
Bundesrat Peter MITTERER (F/K) bemängelte, dass der fertige
Antrag erst gestern vorgelegt worden sei, doch handle es sich bei
der neuen Version um eine Verbesserung, die man am Vortag noch
diskutiert habe, sodass man dem aktuellen Entwurf zustimmen
könne. Damit werde die Regierung aufgefordert, endlich jene
Punkte umzusetzen, die sie selbst seinerzeit im Österreich-
Konvent angekündigt habe. Der Bundesrat nehme hier wichtige
Schritte in Angriff, die ja nicht nur den Gemeinden, sondern auch
den Ländern ein Anliegen seien. Der heutige Beschluss werde den
diesbezüglichen Initiativen helfen, daher werde seine Fraktion
dem Entwurf auch zustimmen.
Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) meinte, sie unterstütze
die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden stets und immer, doch es
könne nicht angehen, dass man der Opposition wesentliche
Mitwirkungsrechte vorenthalte. Es müsse möglich sein, in einem
Ausschuss über einen Antrag beraten zu können. Wäre dies
geschehen, dann hätten die Grünen dem Antrag vielleicht auch
zustimmen können.
Der Antrag passierte das Plenum mit Mehrheit, gegen die Stimmen
der Grünen. (Schluss)
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