- 27.05.2011, 10:57:43
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FPÖ: Neubauer: 50 Jahre nach der "Feuernacht" - Schlussstrich ziehen!
Brief des FPÖ-Südtirol-Sprechers Werner Neubauer an den Tiroler LH Platter: Amnestie muss für alle in italienischen Abwesenheit-Scheinprozessen Verurteilten gelten!
Wien (OTS) - Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer hat
in mühevoller Arbeit eine viel beachtete Dokumentation über die in
Italien ergangenen, menschenrechtswidrigen Skandalurteile vorgelegt,
um die Diskussion der noch nicht erfolgten Begnadigungen
österreichischer Südtirol-Aktivisten einer Versachlichung zuzuführen.
"Es geht jetzt darum, einen Schlussstrich unter ein leidvolles
Kapitel der Tiroler Geschichte zu ziehen", erklärte der
FPÖ-Südtirol-Sprecher in einem Brief an den Tiroler Landeshauptmann
Platter, der auch in Kopie an den Bundespräsidenten und andere
hochrangige österreichische Politiker ging. Die österreichische
Diplomatie habe schon seit Jahrzehnten von Rom die Amnestierung aller
Südtirol-Aktivisten der Sechzigerjahre ohne Unterschied der Person
gefordert, die in menschenrechtswidrigen italienischen
Abwesenheitsprozessen verurteilt worden waren.
Nachdem der Tiroler Landtag am 9. Februar 2011 beschlossen hatte, von
Rom die Amnestierung sämtlicher "noch lebenden und in Italien zu
hohen Haftstrafen verurteilten Südtiroler Freiheitskämpfer" zu
fordern, war der LHStv. Hannes Gschwentner (SPÖ) nun mit einer
Stellungnahme an die Öffentlichkeit getreten, wonach die Österreicher
"Erhard Hartung oder Peter Kienesberger, die wegen des Anschlags auf
der Porzescharte mit vier Toten zu lebenslanger Haft verurteilt
worden waren", aus den Bemühungen des Landes Tirol auszuschließen
seien. Mit ihnen "wolle das Land nichts zu tun haben".
Dazu stellte Neubauer nun in seinem Schreiben an LH Platter fest,
dass Gschwentner "offenbar das Opfer einer ständigen italienischen
Desinformation" geworden sei. "Die laut Gschwendtner von einer
Amnestie auszunehmenden genannten Personen sind in Österreich in
einem rechtsstaatlich geführten Anwesenheitsprozess mit einem
rechtskräftig gewordenen Urteil freigesprochen worden. Sie sind nach
den geltenden Rechtsnormen als unschuldig zu betrachten." Ihr
Abwesenheits-Prozess in Italien, so Neubauer, sei nach den
Bestimmungen der von Mussolini unterschriebenen faschistischen
Strafprozessordnung von 1930 geführt worden, die schon in der
Faschistenzeit dazu gedient habe, ins Ausland geflüchtete
Antifaschisten aburteilen zu können. Der Abwesenheitsprozess gegen
Kienesberger und Hartung sei eine Justizfarce gewesen, erklärte
Neubauer. Die beiden Angeklagten hätten nie eine Prozessladung
erhalten. Sie hätten sich nicht verteidigen und keine
Entlastungsbeweise und Zeugen beibringen können. Sie hätten erst aus
der Zeitung erfahren, dass sie verurteilt worden seien.
Die österreichischen Rechtsinstanzen und auch die deutschen Behörden
und Gerichte hätten dieses Scheinverfahren als menschenrechtswidrig
eingestuft und nie anerkannt. Zudem sei in dieser Causa eine Klage
bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,
erklärte Neubauer in seinem Schreiben an LH Platter. Er übermittelte
diesem auch eine Dokumentation über die skandalösen
Abwesenheitsprozesse, die bereits dem parlamentarischen
Südtirol-Unterausschuss vorliegt.
Österreichische Politiker, so forderte Neubauer in seinem Schreiben,
sollten nicht einer "römischen Zweckpropaganda" folgen, "welche
menschenrechtswidrige Abwesenheitsverfahren nachträglich als
rechtsstaatliche Verfahren ausgeben will" und gleichzeitig einen
rechtskräftigem Freispruch in einem menschenrechtskonformen
Anwesenheitsverfahren einfach ignoriert. Deshalb sollte die Tiroler
Landesregierung ein halbes Jahrhundert nach dem tragischen Geschehen
für alle in solchen Scheinprozessen Verurteilten ohne Unterschied der
Person eintreten, erklärte Neubauer abschließend.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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