- 18.05.2011, 14:38:19
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Jarolim: Grosz/Stadler schießen mit strafrechtlichen Kanonen auf Spatzen
BZÖ will Opfer sexuellen Missbrauchs wegen einer Protestaktion gegen die Kirche anzeigen
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Jarolim hat wenig Verständnis
für das Vorgehen der BZÖ-Abgeordneten Grosz und Stadler, die ein
Opfer sexuellen Missbrauchs wegen einer Protestaktion gegen die
Kirche anzeigen wollen. "Hier soll mit strafrechtlichen Kanonen auf
Spatzen geschossen werden", so Jarolim. Empört zeigt sich Jarolim
über den Vergleich mit NS-Propaganda. "Es ist immer wieder
erstaunlich, wie schnell Vertreter des rechten Lagers derartige
Vorwürfe erheben, um gegen politische Gegner zu polemisieren."****
Das "Begehungsverbot" für Priester mit unbeaufsichtigten Kindern sei
juristisch nicht durchsetzbar, meinte Jarolim gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst, angesichts der langen Geschichte sexueller
Übergriffe gegen Kinder und der schleppenden Aufarbeitung habe er
aber durchaus Verständnis für die Protestaktion von Sepp Rothwangl,
der selbst Betroffener sexueller Gewalt ist.
Von einer strafbaren Agitation gegen gläubige Christen könne
jedenfalls keine Rede sein. "Der Vergleich mit der antisemitischen
Hetze des NS-Regimes ist vollkommen deplatziert und geschmacklos."
Ebenso wenig könne man den Protest eines Missbrauchsopfers mit den
islamophoben Äußerungen von Susanne Winter, der früheren
Parteikollegin von Stadler und Grosz, gleichsetzen. Deshalb sei es
auch unangebracht, gegen Rothwangl mit einer strafrechtlichen Anzeige
vorzugehen. "Auf scharf formulierte Kritik nur mit Polemik und
strafrechtlichen Anzeigen zu antworten, wird sicherlich nicht zu
einer Lösung der Problematik rund um die Missbrauchsvorwürfe
beitragen", so Jarolim, der darauf verweist, dass die Diözese
Graz-Seckau nicht mit der Aktion des BZÖ in Verbindung gebracht
werden wolle.
"Hier wird in verwerflicher Weise versucht, auf dem Rücken eines
Missbrauchsopfers politisches Kleingeld zu machen. Ich hätte mir
anstelle dessen gewünscht, dass das BZÖ dabei behilflich gewesen wäre
zu verhindern, dass ein ehemaliger BZÖ Wahlkandidat in Wr. Neustadt
nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen diverser Sexualdelikte
nun neuerlich in massivsten Verdacht kommt, anstelle des Haftantritts
sein Treiben gegenüber Minderjährigen und Kindern fortzusetzen", so
Jarolim. (Schluss) up/mp
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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