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OTS0137   10. Mai 2011, 11:31

FPÖ-Kickl: Karl muss Justiz-Groteske um Kinderschänder untersuchen


Hätte es noch eines Beispiels bedurft wie abgehoben
von der Realität das österreichische Rechtssystem funktioniere, so
wäre der aktuelle Fall des nicht in Haft genommenen Kinderschänders
Erich F., wohl dafür geeignet gewesen, kommentierte der freiheitliche
Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl die Justiz-Groteske in
Niederösterreich. "Es ist absurd, dass irgendwelche weltfremden
Psychologen die letzte Haftinstanz in Österreich sind", kritisierte
Kickl die Entscheidung, einen verurteilten Kinderschänder einfach
laufen zu lassen. "Bei Sexualstraftätern darf es keine
Haftausschließungsgründe geben", so Kickl.

Hier habe auch die Justiz versagt, denn der Richter der aufgrund des
psychologischen Gutachtens entschieden habe den Straftäter frei zu
lassen, hätte nur seinen Hausverstand gebrauchen müssen, um die
latente Gefahr die vom Täter ausgehe zu erkennen, so Kickl. Wenn
jemand derartig auffällig sei wie besagter Erich F., der als Erzieher
bei den Sängerknaben wegen versuchter Vergewaltigung und sexuellem
Missbrauchs von Unmündigen verurteilt worden sei, dann sei wohl der
Schutz der Allgemeinheit höher zu bewerten, als das persönliche
Wohlbefinden des Täters, so Kickl.

Dafür spreche auch, dass der Täter offenbar ungeniert weiter seinen
perversen Neigungen nachgegangen sei, so Kickl, der eine sofortige
Untersuchung des Falles durch Justizministerin Karl forderte.
"Psychologen und Richter, die derartige Fehlentscheidungen treffen,
sind schleunigst durch geeignetere Leute zu ersetzen", so Kickl.
Besonders der Psychologe sei genauer unter die Lupe zu nehmen,
forderte Kickl, der nicht nachvollziehen kann, was diesen zu seinem
grotesken Gutachten verleitet habe. "Mit der Argumentation der
Klaustrophobie, Straftäter laufen zu lassen, ist eine Verhöhnung der
Opfer", sagte Kickl, der hier das Wohl des Täters vor die Interessen
der Opfer gestellt sieht.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0137 2011-05-10 11:31 101131 Mai 11 FPK0004 0277



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