- 29.04.2011, 18:03:05
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VAP: Parlamentsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Bekenntnis zum Rechtsstaat - auch im Internet
Die Nichtberücksichtigung privatrechtlicher Urheberrechtsansprüche bleibt ein Wehrmutstropfen für alle Urheber
Wien (OTS) - "Dass sich die österreichische Bundesregierung mit
der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dazu
bekannt hat, dass die Verfolgung von Rechtsverletzungen auch im World
Wide Web möglich sein muss, ist grundsätzlich positiv", kommentiert
Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP - Verein für
Antipiraterie, den gestrigen Parlamentsbeschluss zur Novelle des
Telekommunikationsgesetzes ; "Bedauerlich ist jedoch, dass die
Gelegenheit nicht genutzt wurde, die derzeitigen Defizite im Bereich
der Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen zu beseitigen! Dies wäre
leicht möglich und auch europarechtlich geboten gewesen.!"
Damit bleibt weiterhin nicht nur der Urheberrechtsschutz im
Internet auf der Strecke, sondern auch Privaten ist jede Möglichkeit
genommen, sich gegen Beleidigungen, Stalking oder Kreditschädigung im
Internet zur Wehr zu setzen. Seit den letzten höchstgerichtlichen
Urteilen ist die Durchsetzung von immateriellen Rechtsgütern im
Internet mangels wirksamer Speicherpflichten und korrespondierender
Auskunftsansprüche faktisch unmöglich geworden. Mit der Ausnahme von
schweren Straftaten kann sich jeder Internet-User hinter eine
dynamischen IP-Adresse verstecken.
Unverständlich bleibt - bei allem Respekt vor einer sachlichen
Abwägung verschiedener Grundrechtsinteressen - die massive Ablehnung
der Opposition gegen jegliche Kontrolle im Internet; gerade die
massiven (Hacker-)Angriffe der letzten Tage gegen Sony und Facebook
zeigen das Schadenspotential von zivil- oder strafrechtlich
relevanten Sachverhalten, die ausschließlich im Internet begangen
werden und daher auch ausschließlich dort ermittelt und verfolgt
werden müssen.
Rückfragehinweis:
Dr. Werner Müller
Tel.: +43 (0)590 900 3035
mailto:[email protected]
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