- 13.04.2011, 14:35:05
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Öffentliche Dienstleistungen müssen in nationaler Kompetenz bleiben EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Bericht über Handelshemmnisse
Wien (PK) - Die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, wonach
die einzelnen Mitgliedstaaten für die öffentlichen
Dienstleistungen verantwortlich bleiben, sind einzuhalten. Das
war der Tenor der Diskussion im heutigen EU-Ausschuss des
Bundesrats zum Bericht der Kommission über bestehende
Handelshemmnisse auf dem Weltmarkt und über das geplante
Wirtschaftsabkommen der EU mit Kanada.
Im gegenständlichen Bericht geht es um Handels- und
Investitionshindernisse und einen fairen Zugang europäischer
Unternehmen zu Märkten außerhalb der EU. Der Bericht stelle einen
Teil der Handels- und Investitionsstrategien der EU dar,
erläuterte der Vertreter des Wirtschaftsministeriums gegenüber
den BundesrätInnen. Der Schaden, der der EU jährlich durch
Handelshemmnisse entstehe, werde auf 90 bis 130 Mrd. € geschätzt.
Die EU stehe als größter Handelsblock der Welt und bei den
ausländischen Direktinvestitionen an erster Stelle, deshalb sei
die EU bestrebt, in Form von bilateralen Verhandlungen aber auch
innerhalb der WTO bis hin zu Streitschlichtungsverfahren den
Abbau all dieser Hemmnisse voran zu treiben. Auch Österreich
würde daraus einen Nutzen ziehen, da beispielsweise der Zugang zu
Rohstoffen beschränkt ist und die österreichische Industrie
jedoch auf diese angewiesen ist.
Abgesehen davon wird das globale Wirtschaftswachstum zu 90% in
Zukunft außerhalb Europas erzielt werden. Dem Bericht zufolge
besteht die Herausforderung nicht in erster Linie darin,
Warenzölle zu senken, sondern in der Überwindung rechtlicher
Schranken, in der Erleichterung des Marktzugangs für
Dienstleistungen und Investitionen, in der Öffnung der Märkte für
öffentliche Beschaffungsvorhaben, im besseren Schutz und
energischer Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und
im Abbau ungerechtfertigter Hemmnisse, die die nachhaltige
Versorgung mit Rohstoffen behindern.
So gibt es beispielsweise Probleme im Handel mit China und
Russland, etwa wegen Marktzugangshindernissen und im Hinblick auf
die unzureichende Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums sowie durch aufwändige Zertifizierungs- und
Zollverfahren. Auch die Rahmenbedingungen in Indien bezeichnet
die Kommission als "nach wie vor restriktiv" und beklagt zu hohe
Zölle. Weitere Probleme im Handel werden im Handel mit Japan,
Brasilien, Argentinien, aber auch mit den USA aufgelistet. Hier
stellen unter anderem die Bestimmungen über das 100%ige Scanning
ein großes Hindernis dar, das erhebliche und praktische
Auswirkungen auf die Ausfuhren nach sich ziehen könnte.
Auf der Tagesordnung standen auch die Verhandlungen über ein
Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada, das über
die derzeitigen WTO-Verpflichtungen hinausgehen soll.
Beabsichtigt ist die schrittweise beiderseitige Liberalisierung
des Waren- und Dienstleistungshandels. Die Verhandlungen dazu
laufen seit zwei Jahren.
Für den Bundesrat interessant sind die Befürchtungen der
Bundesländer, dass die öffentlichen Dienstleistungen seitens der
Kommission wieder thematisiert werden. Die Bundesländer haben
daher eine einheitliche Stellungnahme formuliert und darauf
hingewiesen, dass der Vertrag von Lissabon die Souveränität der
Mitgliedsstaaten in Hinblick auf die Klassifizierung der
öffentlichen Dienstleistungen festschreibt. Auch die regionalen
Gebietskörperschaften könnten nach neuem EU-Recht autonom
bestimmen, was unter öffentlichen Dienstleistungen zu verstehen
ist, argumentieren die Bundesländer. Das Abkommen steht daher
nach deren Auffassung im Widerspruch zum Vertrag von Lissabon.
Seitens des Wirtschaftsministeriums stellte dessen Vertreter
fest, dass die öffentlichen Dienstleistungen in transparenter
Weise abgesichert werden müssen, weshalb die Ausnahmen auch zu
präzisieren seien.
Die Diskussion über diese beiden Punkte wurde schließlich
einstimmig vertagt. Die BundesrätInnen beabsichtigen, darüber
noch ausführlich zu beraten.
(Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats)
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