OTS0111   13. Apr. 2011, 11:03

Land Steiermark plant Streichung der Zuschüsse für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) hofft auf Verschiebung der Sparmaßnahme, bis die Kassen die Finanzierung übernehmen!


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       --         Diese Meldung wurde korrigiert            --
       --      Neufassung in Meldung OTS0122 vom  13.04     --
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Wien (OTS) - Psychotherapie ist laut ASVG (§ 133 Abs. 2) seit 1992
eine Pflichtleistung der Krankenkassen, die allen Versicherten in
gleicher Weise auf Kassenkosten zusteht. Dieses Recht auf
psychotherapeutische Behandlung als Versicherungsleistung wurde von
den Krankenkassen bisher aber noch immer nicht umgesetzt.

In der Steiermark hat sich das Land dankenswerterweise
entschlossen, eine freiwillige Leistung zur Unterstützung der
psychotherapeutischen Behandlung aus dem Sozialressort zu leisten.
Ergänzend zum Zuschuss der GKK in der Höhe von EUR 21,80 wurde
bislang ein zusätzlicher Beitrag von EUR 33,55 geleistet, um den
Zugang zur Psychotherapie für Kinder und Jugendliche aus allen
sozialen Schichten zu ermöglichen.

Nun soll diese Förderung Einsparungsmaßnahmen zum Opfer fallen.
Das wird dazu führen, dass sich viele Eltern Psychotherapie für ihre
Kinder nicht mehr leisten können.

Sorge um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Laut OECD- und UNICEF-Studien liegen Österreichs Kinder und
Jugendliche in den Bereichen psychische Gesundheit und
Risikoverhalten an letzter Stelle im europäischen Vergleich.

Der Versorgungsgrad mit psychotherapeutischen Leistungen liegt
laut ÖBIG-Studie bei Kindern und Jugendlichen bei nur rund 0,3
Prozent der bis 18-Jährigen. Das ist zum einen nur etwa die Hälfte
der Erwachsenen, die in psychotherapeutischer Behandlung stehen und
deckt nicht einmal 10 Prozent des geschätzten Behandlungsbedarfs ab.

Psychische Erkrankungen chronifizieren, wenn sie unbehandelt
bleiben. Psychisch kranke Kinder von heute, sind die psychisch
kranken Erwachsenen von morgen. Chronische Verläufe sind noch immer
bei 40 Prozent der Betroffenen zu beobachten. Psychische Erkrankungen
verursachen in Österreich insgesamt jährlich volkswirtschaftliche
Kosten von 7 Milliarden Euro.

Hintergrund: Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes

Aufgrund einer geplanten Novelle der Durchführungsverordnung des
Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes wird aufgrund der
Einsparungserfordernisse eine landesanteilige Kostenreduzierung in
der Höhe von 6.770.000 Euro angesprochen. Dabei sollen
Kostenübernahmen eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Neben dem
Entfall der Erstausstattungspauschale für Pflegeeltern bei
kurzfristigen Unterbringungen von Minderjährigen und der Reduktion
des Kostenzuschusses für psychologische Behandlungen, soll der
Kostenzuschuss für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen nun
vollkommen entfallen.

Dramatische Folgen für Familien werden befürchtet

Verständlich ist einerseits, dass das Land Steiermark unter dem
gegebenen Einsparungsdruck nicht länger für die Versäumnisse der
Krankenkassen aufkommen will.

Andererseits befürchtet der ÖBVP dramatische Einschnitte und
Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Familien, wenn nun eine
gut etablierte Leistung eingestellt werden soll, noch bevor ein
Konzept vorliegt, wie dieser Einbruch abgefangen und von den
Krankenkassen kompensiert werden kann.

Wir ersuchen die Steiermärkische Landesregierung, diese Maßnahme
zurückzustellen, solange die Kostenübernahme durch die Krankenkassen
noch nicht sichergestellt ist und Druck auf die Kassen zu machen,
endlich eine rechtskonforme Kassenfinanzierung der
psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0111 2011-04-13 11:03 131103 Apr 11 OBP0001 0458



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Rückfragehinweis: Dr.in Eva Mückstein,
Präsidentin des ÖBVP
Tel.: 0676/600 46 76

ÖBVP Büro:
Martina Filipovic
Tel.: 01/512 70 90 23

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