- 07.04.2011, 22:58:54
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"Was müssen JournalistInnen dürfen?" Diskussion über Chancen und Grenzen des "Einschleichjournalismus"
Wien (PK) - Was bedeutet journalistische Redlichkeit, welche
Mittel sind zur Aufdeckung skandalöser Machenschaften zulässig
und was sollten JournalistInnen überhaupt dürfen? - Diesen Fragen
stellten sich heute Abend nicht nur Eckhart Ratz (Vizepräsident
des Obersten Gerichtshofs), Fritz Hausjell (Institut für
Kommunikationswissenschaft, Universität Wien) und Astrid
Zimmermann (Generalsekretärin des Presseclubs "Concordia"),
sondern auch die Abgeordneten Gerhard Deimek (F) und Dieter Brosz
(G) sowie ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, die heute Abend am
ersten Forum Medien.Macht.Demokratie im Hohen Haus teilnahmen.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die zusammen mit der
Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen zur Veranstaltung
geladen hatte, zeigte sich erfreut darüber, auch Vertreter
einiger der Parlamentsfraktionen zur Diskussion begrüßen zu
dürfen: Die Anwesenheit von MandatarInnen sei vor dem Hintergrund
der Forderung, dass die Ergebnisse eines solchen Forums für
Medien und Politik gleichermaßen verwertbar sein sollen,
wesentlich. Was die neue Veranstaltungsreihe selbst anbelange,
gehe es darum, aktuelle Themen mit einem interessierten Publikum
möglichst zeitnah zu diskutieren. Man greife deshalb Brisantes
und Aktuelles auf, wobei es stets um die Wechselbeziehung
zwischen Medien und Politik gehe, schloss Prammer.
Fritz Jungmayr (ORF), der für die Moderation des Forums
verantwortlich zeichnete, umriss die Fragestellung der heutigen
Veranstaltung, die kaum aktueller sein könnte: Vor dem
Hintergrund der fast täglichen Berichterstattung über die
Verfehlungen von PolitikerInnen und den jüngst von "Sunday
Times"-Reportern zur Enthüllung von Missständen eingesetzten
Methoden, die laut Ehrenkodex für die österreichische Presse als
unlautere Mittel gelten, müsse man sich schließlich damit
beschäftigen, was JournalistInnen tun dürften, um der Wahrheit
auf die Spur zu kommen.
Hausjell: Heimischer Journalismus schöpft seine Potentiale nicht
aus
Kommunikationswissenschaftler Fritz Hausjell äußerte große Sorge
über den Zustand des heimischen Journalismus, der seines
Erachtens die vorhandenen Möglichkeiten zu wenig ausschöpfe. Er
frage sich schließlich, warum es keine österreichischen
JournalistInnen gewesen sind, die den Lobbying-Skandal in Brüssel
aufgedeckt haben. Die letzten Fälle von sogenanntem
"Einschleichjournalismus" hätte es zu Beginn der 90er Jahre
gegeben, nun lasse man dieses Instrument aber bei Seite, was
seines Erachtens auch mit finanziellen und ausbildungstechnischen
Faktoren in Verbindung stehe. Verdeckt zu recherchieren habe
hierzulande aber eine lange Tradition: Es sei schließlich der
österreichische Journalist Max Winter gewesen, der im
deutschsprachigen Raum als Erfinder des "Einschleichjournalismus"
gelte.
Was die heutige Situation anbelange, müsse man sich außerdem die
Frage stellen, ob der österreichische Journalismus über die zur
Anwendung solcher Methoden erforderlichen rechtlichen
Rahmenbedingungen verfüge. Betriebe man
"Einschleichjournalismus", sei es schließlich nur allzu leicht
möglich, einer Straftat bezichtigt zu werden: So könne man etwa
Hausfriedensbruch und Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte
gegen den/die JournalistIn geltend machen. Anders wären
wesentliche Informationen zur Aufdeckung eines Missstands aber
häufig nicht zu erhalten, gab Hausjell zu bedenken.
Was die aus Sicht von V-Klubobmann Karlheinz Kopf angesprochene
Notwendigkeit zur Differenzierung zwischen
"Einschleichjournalismus" und Anstiftung zur Begehung einer
Straftat anbelange, vertrete er, so Hausjell, den Standpunkt,
dass man niemanden zu etwas anstiften könne, das er nicht zu tun
bereit wäre. Ehe man einen solchen Schritt als Journalist setze,
gelte es sich außerdem zu vergewissern, dass begründete
Verdachtsmomente gegen den Angestifteten vorliegen und der
Missstand nicht anders aufgedeckt werden könne. Nur weil Methoden
des "verdeckten Journalismus" missbräuchlich verwendet werden
können, dürfe man sie nicht grundsätzlich diskreditieren, stand
für Hausjell fest. Gegen den Einsatz derartiger Methoden spreche
er sich aber dann aus, wenn sie nur dazu dienten, das Privatleben
bekannter Persönlichkeiten zu durchleuchten.
Ratz: Das Redaktionsgeheimnis ist absolut
Eckhart Ratz, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, wollte
klargestellt wissen, dass Hausfriedensbruch nur bei gewaltsamem
Eindringen gegen jemanden geltend gemacht werden könne. Außerdem
gestalte sich die Frage der verdeckten Tonbandaufnahme weitaus
weniger problematisch als dargelegt. Man dürfe darüber hinaus
davon ausgehen, dass der OGH, sofern er angerufen wurde, seine
Verantwortung extensiv wahrnehme.
Das Redaktionsgeheimnis sei in Österreich im Vergleich zu anderen
Staaten besonders gut geschützt, führte Ratz aus. JournalistInnen
müssten vor Gericht nichts preisgeben, was ihnen in ihrer
beruflichen Rolle mitgeteilt wurde. In den Vereinigten Staaten
sähe die Situation ganz anders aus und auch der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte nähme hier eine Abwägung vor. Eine
solche sei in Österreich nicht einmal dann möglich, wenn es um
die Aufklärungsbedürfnisse der Justiz gehe, beantwortete Ratz
eine Frage von V-Klubobmann Karlheinz Kopf. Anders sehe es nur
aus, wenn der dringende Verdacht einer Beihilfe des Journalisten
zur Begehung einer Straftat bestehe. Die von F-Mandatar geäußerte
Sorge, das Redaktionsgeheimnis könne auch den Täter schützen,
wenn es sich dabei um den Journalisten handle, konnte der OGH-
Vizepräsident, der auf die einschlägigen Artikel der
Strafprozessordnung verwies, nicht nachvollziehen.
Auch die von Nationalratspräsidentin Prammer aufgeworfene
Problematik, dass JournalistInnen in Österreich keinen Zugang zu
Akten von abgeschlossenen Gerichtsverfahren erhielten, wollte
Ratz differenziert betrachtet wissen: Bestimmte Gruppen hätten
Zugriff auf sie und könnten sie auch an die Medien weiterleiten,
außerdem enthielten Urteile nichts, was nicht in der öffentlichen
Hauptverhandlung verlesen worden sei. Ausnahmen mache man
verständlicherweise bei jenen Informationen, die Opfer von
Sexualstraftaten von sich preisgeben müssten, schloss er.
Zimmermann: "Einschleichjournalismus" ist ethisch problematisch
Ob man "Einschleichjournalismus" befürworten könne, sei eine
ethische Frage, stand für Astrid Zimmermann (Generalsekretärin
Presseclub Concordia) fest. Schließlich bringe er auch die
Möglichkeit mit sich, in sehr private Bereiche vorzudringen, wie
etwa das Beispiel jener JournalistInnen zeigte, die sich in eine
Klinik einschleusten, um Fotos des Babys von Prinzessin Caroline
zu machen. Vor diesem Hintergrund wolle sie auch keine
Gleichsetzung von investigativem und "Einschleichjournalismus"
vornehmen, meinte Zimmermann.
Investigativen Journalismus gebe es nach wie vor, doch seien die
Themen - etwa die Enttarnung der Tätigkeit von Schlepperbanden -
weniger "spektakulär" als der Fall der "Sunday Times"-Reporter.
Warum keine österreichischen JournalistInnen zur Aufdeckung des
Lobbying-Skandals beigetragen haben, sei für sie auch leicht zu
erklären: Man habe schlichtweg keine Medienunternehmen, die einen
derart großen Aufwand betrieben, wie es das englische Wochenblatt
getan habe. Schließlich sei hier sogar ein Scheinunternehmen zur
Tarnung der ReporterInnen gegründet worden.
Sie halte es für gut, wenn sich JournalistInnen als das ausgeben,
was sie sind. Die heimliche Aufnahme von Ton- und Bildmaterial,
das ohne Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht wird, halte
sie außerdem für problematisch. Der Presseclub wolle seinen
Ehrenkodex deshalb nur dahingehend abändern, dass er
"Einschleichjournalismus" ein eng begrenztes Anwendungsgebiet
einräume: Ein solches Vorgehen solle möglich sein, wenn ein
maßgebliches öffentliches Interesse bestehe und die zur
Aufdeckung erforderlichen Informationen nicht anders beschaffbar
sind.
Prammer: Politischer Bereich muss transparenter werden
Nationalratspräsidentin Prammer stellte fest, die angesprochene
Bedürfnislage der Medien könnte eingeschränkt werden, hätte die
Politik weniger Furcht vor Transparenz. Im Interesse des Ansehens
von VolksvertreterInnen müsse es aber darum gehen,
Pauschalisierungen in Folge mangelnder Durchsichtigkeit von
Finanzströmen entgegenzuwirken, stand für sie außer Frage. Auch
G-Mandatar Dieter Brosz schloss sich dieser Auffassung an: Es
brauche klare ethische Ansprüche im politischen Bereich, schloss
er. (Schluss)
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