• 07.04.2011, 11:34:43
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FPÖ: Strache: Menschenrechtsbeschwerde wegen EURATOM

Bundesregierung versagt völlig in Anti-AKW-Politik

Wien (OTS) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache hat gemeinsam mit
dem freiheitlichen AKW-Sprecher NAbg. Werner Neubauer durch den
Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender wegen des EURATOM-Vertrags eine
umfassende Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte einreichen lassen. Dieser Schritt ist laut Strache
notwendig, um die Säumnis der Bundesregierung geltend zu machen und
der österreichischen Bevölkerung jenen Schutz vor atomaren Gefahren,
vor gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Beeinträchtigungen
sowie vor unnötigen budgetären Belastungen zukommen zu lassen, den
die Bundesregierung bisher verabsäumt hat.

Wie Strache heute in einer Pressekonferenz, die er gemeinsam mit
Neubauer und Hollaender abhielt, erklärte, müssten die Ereignisse in
Japan im Grunde dem letzten Atomkraft-Fanatiker die Augen geöffnet
haben. "Atomkraft ist keine sichere Form der Energieerzeugung und
gefährdet im Extremfall Millionen von Menschenleben", so Strache.
"Atomkraftwerke gehören nicht nachgerüstet, wie dies beispielsweise
Minister Berlakovich unlängst in der Pressestunde vorgeschlagen hat,
sondern sie gehören stillgelegt." Nur ein stillgelegtes AKW sei ein
sicheres AKW.

Die Bundesregierung versage in der Anti-AKW-Politik völlig. Besonders
gut erkennen lasse sich dies am Beispiel EURATOM, so der FPÖ-Obmann.
Die im Rahmen des EURATOM-Vertrags bewirkte europaweite Unterstützung
der Atomkraft führe zu einem erheblichen atomaren
Gefährdungspotenzial für die Sicherheit, das Leben und das Eigentum
der österreichischen Bevölkerung sowie für die Integrität der Umwelt.
Außerdem koste die im Rahmen dieses Vertrages bewirkte europaweite
Unterstützung der Atomkraft die Republik Österreich und damit die
steuerzahlenden österreichischen Staatsbürger erhebliche Mittel (so
sollen sich die Kosten für Österreich auf bis zu 100 Millionen Euro
pro Jahr belaufen). Dieser Budgetabfluss führe u.a. dazu, dass die
Mittel für den Ausbau der alternativen Energie in Österreich jedes
Jahr fehlen. Angesichts all dieser Faktoren sei daher nach Meinung
von Energie- und Umweltexperten ein Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag
unter den aufgezählten Gesichtspunkten geboten und geradezu
unabdinglich.

"Wir setzen unseren Kampf für einen EURATOM-Ausstieg jedenfalls mit
aller Kraft fort", betonte Strache. Daher haben wir eine
Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte eingereicht, und zwar wegen der Säumnis der
österreichischen Bundesregierung bei der Setzung der notwendigen
Maßnahmen für den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag."

Die österreichische Bundesregierung wäre nach Auffassung der FPÖ
verpflichtet, zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor
atomaren Gefahren, vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor
vermeidbaren budgetären Belastungen entsprechende Maßnahmen für den
Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag zu setzen, und zwar in
Übereinstimmung mit den Landtagsbeschlüssen von neun österreichischen
Bundesländern und den gleichgerichteten Beschlüssen von 189
österreichischen Gemeinden, so Strache.

Die österreichische Bundesregierung habe jedoch dementgegen bisher
jegliche Maßnahmen für einen Ausstieg Österreichs aus dem
EURATOM-Vertrag unterlassen, obwohl ein Ausstieg unter
Aufrechterhaltung von Österreichs Mitgliedschaft bei der Europäischen
Union rechtlich möglich wäre, wie mittlerweile durch mehrere
Rechtsgutachten bestätigt worden seim so Strache. Somit habe die
Bundesregierung die Setzung der gebotenen Maßnahmen für den Ausstieg
Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag verabsäumt und sei folglich für
die jeden einzelnen österreichischen Staatsbürger treffenden
Nachteile verantwortlich.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
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