- 06.04.2011, 16:19:23
- /
- OTS0268 OTW0268
Verkehrsausschuss beschließt Radhelmpflicht für Kinder 23. StVO-Novelle mit S-V-Mehrheit verabschiedet
Wien (PK) - Die Einführung der Radhelmpflicht für Kinder bis zum
12. Lebensjahr ist zentraler Punkt einer heute vom
Verkehrsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien
beschlossenen 23. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Weiters
verabschiedeten die Abgeordneten eine Änderung des
Gefahrgutbeförderungsgesetzes, die im Wesentlichen routinemäßige
EU-Anpassungen vorsieht. Auf der Tagesordnung stand überdies ein
Bericht der Verkehrsministerin über die Vorhaben der EU im
Verkehrsbereich, den die Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis
nahmen. Eine Reihe von Anträgen der Opposition, die sich u.a. mit
den Themen Verkehrssicherheit und Führerscheinkosten befassten,
sowie die Petition zur Einführung von so genannten
"Rettungsgassen" auf Autobahnen wurden schließlich vertagt.
Radfahren: Kinder bis 12 ab Juni mit Helm
Unter dem Aspekt der Sicherheit steht die Bestimmung der Novelle
zur StVO, durch die ab Juni 2011 eine Radhelmpflicht für Kinder
bis zum 12. Lebensjahr eingeführt wird. Im Einzelnen werden damit
auch Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen,
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind einen
Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu geschaffenen
Helmtragepflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung
dar. Weitere Neuerungen des Gesetzes sind u.a. die Möglichkeit,
ein Halte- und Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten
gelben Linien zum Ausdruck zu bringen, die Einführung einer
zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge sowie die in einem
Abänderungsantrag zur Novelle präzisierte Verankerung eines
Tempolimits von 10 km/h für RadfahrerInnen auf
Radfahrerüberfahrten. Allgemein kommt es in der StVO auch zur
Erweiterung des Vertrauensgrundsatzes durch Verankerung eines
Rücksichtnahmegebots.
In der Diskussion kamen zunächst Experten als Auskunftspersonen
zu Wort, wobei sich die unterschiedlichen Zugänge zur
Radhelmpflicht für Kinder zeigten. Armin Kaltenegger (Kuratorium
für Verkehrssicherheit) wies auf den hohen Gefährdungsgrad von
Kindern im Radverkehr hin und erinnerte vor allem an den Umstand,
dass jährlich rund 2000 Kinder nach Stürzen mit dem Rad
Kopfverletzungen erleiden. Er rechnete ebenso wie Martin Germ
(Bundesministerium für Inneres) mit einer Reduzierung der Zahl
der Verletzungen und sah in der Helmpflicht einen wesentlichen
Beitrag zu mehr Sicherheit. Germ nahm auch zum Tempolimit auf
Radfahrerüberfahrten Stellung und wünschte aus der Sicht der
Exekutive eine praxisgerechte Präzisierung in Bezug auf den
Anfahrabschnitt.
Michael Meschik (Institut für Verkehrswesen, Boku Wien) meldete
hingegen Bedenken gegen die Helmpflicht an und führte ins
Treffen, diese könnte insgesamt zur Abnahme des Radverkehrs
führen und somit den gewünschten Intentionen der Förderung der
RadfahrerInnen entgegenstehen. Skeptisch äußerte sich auch Karl
Reiter (Forschungsgesellschaft Mobilität, Graz), der vor allem
argumentierte, die Helmpflicht würde die Gefährlichkeit des
Radfahrens in den Vordergrund rücken und sich dadurch
demotivierend auswirken. Martin Blum (Verkehrsclub Österreich)
zog Parallelen zur Aktion "Licht am Tag" und vertrat die Ansicht,
die Helmpflicht würde keinerlei feststellbare positive Folgen auf
die Sicherheit auslösen, sich andererseits aber dämpfend auf den
Radverkehrsanteil auswirken. Darüber hinaus ortete Blum auch
zahlreiche offene rechtliche Fragen.
Ein ähnliches Bild von Pro und Kontra ergab die Debatte zwischen
den Abgeordneten. Während für die Regierungsparteien die
Abgeordneten Ferdinand Mayer (V), Johann Hell und Hubert Kuzdas
(beide S) die Novelle als Ausdruck von mehr Verkehrssicherheit
sahen und die Helmpflicht für Kinder ausdrücklich begrüßten,
warnten etwa die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und
Christiane Brunner (beide G) vor kontraproduktiven Auswirkungen
und meinten, es gebe keinerlei Belege für einen Zusammenhang
zwischen Helmpflicht und Abnahme der Zahl der Kopfverletzungen,
vielmehr bestehe die Gefahr, dass der Helm die Menschen vom
Radfahren abhalten könnte. Ein Abänderungsantrag der Grünen auf
Streichung der Helmpflicht aus der Novelle fand bei der
Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Ebenfalls kritisch äußerte
sich Windbüchler-Souschill zur doppelten Haltelinie, die, wie sie
befürchtete, zu einer Benachteiligung von RadfahrerInnen
gegenüber MotorradfahrerInnen führen würde.
Abgeordneter Christoph Hagen (B), der das Tempolimit für
RadfahrerInnen auf Radfahrerüberfahrten begrüßte, hielt die
Helmpflicht für nicht exekutierbar, sah Haftungsprobleme und
zweifelte an ihrem Nutzen. Sein Fraktionskollege Abgeordneter
Sigisbert Dolinschek pflichtete ihm in seiner Skepsis gegenüber
der Helmpflicht bei, trat für eine Vertagung der Materie ein und
gab zu bedenken, ohne Sanktionsmöglichkeit handle es sich bloß um
eine Helmempfehlung, deren versicherungsrechtliche Fragen zudem
noch völlig offen seien. Insgesamt vermisste Dolinschek in der
Novelle den Aspekt der Bewusstseinsbildung sowie Bestimmungen
hinsichtlich Fahrsicherheitstraining für RadfahrerInnen.
Abgeordneter Gerhard Deimek (F) bewertete das Thema
RadfahrerInnen überwiegend aus seiner persönlichen Sicht als
Fußgänger und stellte fest, eigentlich sollten die FußgängerInnen
als schwächste VerkehrsteilnehmerInnen geschützt werden. Er
sprach von vielfach rücksichtslosem Verhalten der RadfahrerInnen
und forderte eine Haftpflichtversicherung sowie eine
Kennzeichnung für Fahrräder. Der Helmpflicht stand Deimek eher
positiv gegenüber, nicht nachvollziehbar war für ihn allerdings
das Alterslimit.
Keinerlei Verständnis für die vor allem von den Grünen deponierte
Kritik an der Helmpflicht zeigten die Abgeordneten Dorothea
Schittenhelm und Johann Rädler (beide V). In der Praxis gebe es
bei Kindern keine Probleme mit dem Tragen des Sturzhelms, meinte
Schittenhelm und fügte an, die "Kleinen sind da offenbar
gescheiter als die Erwachsenen".
Bundesministerin Doris Bures verteidigte in ihrer Replik auf die
Diskussion die Helmpflicht für Kinder bis 12 und meinte, die
Regelungen seien völlig unbürokratisch und lägen im Interesse des
Schutzes der Kinder. Ihr Ressort unterstütze umweltfreundliche
Verkehrsträger, betonte sie und bekräftigte ihr Bemühen, den
Anteil an RadfahrerInnen im Verkehr wesentlich zu erhöhen. Das
BMVIT unterstütze beispielsweise auch Fahrradtraining und -
coaching für Personen aller Altersklassen. Was die Bedenken von
Abgeordneten hinsichtlich des Versicherungsschutzes betrifft, so
beruhigte der Experte Armin Kaltenegger. Es gebe keinerlei
Versicherungslücke, stellte er fest und erläuterte dies anhand
der gesetzlichen Bestimmungen für die Pflichtversicherung und die
privaten Versicherungsträger.
Im Gegensatz zu einigen Abgeordneten hielt die Ministerin das
Rücksichtnahmegebot für eine wesentliche Bestimmung. Es soll sich
nicht nur der Stärkere durchsetzten können, sagte sie, sondern
wichtig sei das Miteinander im öffentlichen Raum.
Bis zur nächsten StVO-Novelle würden eingehend die Fragen rund um
die Fahrradstraßen und die Flexibilisierung der Benützungspflicht
diskutiert, erklärte Bures. Flexibilisierung bedeute keineswegs
die Aufhebung der Benützungspflicht, sondern räume den Regionen
einen Spielraum für passende Lösungen ein.
Der Gesetzesantrag zur 23. StVO-Novelle wurde schließlich unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien
von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.
Der Abänderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit und wurde
nur von den Grünen und dem BZÖ unterstützt. Ebenso wenig konnte
sich Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) mit seinem
Vertagungsantrag durchsetzen.
Der mit der StVO-Novelle in einem verhandelte Antrag der
Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend rasche Umsetzung
einfacherer und klarerer Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu
mehr Verkehrssicherheit und zu einem klimafreundlicheren
Verkehrsgeschehen wurde von den anderen Parteien mehrheitlich
abgelehnt.
Bures für mehr Kostenwahrheit im Verkehr
Die Themen Verlagerung des Verkehrs und Kostenwahrheit standen im
Mittelpunkt der Diskussion des Ausschusses über den Bericht der
Verkehrsministern betreffend Jahresvorschau 2011 der Europäischen
Union auf Grundlage des Arbeitsprogramms in Sachen Verkehr, der
von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und
damit als enderledigt gilt.
Bundesministerin Doris Bures bekräftigte ihr Bekenntnis zu einer
Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und trat
für entsprechende Investitionen in Österreich in die Erneuerung
und den Ausbau des Schienennetzes ein. Sie bedauerte, dass man
auf EU-Ebene zum Teil von der Verlagerungspolitik abrücke, und
kritisierte in diesem Zusammenhang Pläne betreffend Ausweitung
der LKW-Tonnagen und Zulassung von so genannten Giga-Linern. Was
die Kostenwahrheit betrifft, meinte die Ministerin, die Änderung
der Wegekostenrichtlinie habe erstmals zur Verrechnung von
externen Kosten geführt und damit einen echten Systemwechsel
gebracht. Um in Brüssel mit der Forderung nach mehr
Kostenwahrheit glaubwürdig zu agieren, müsse Österreich aber
seine nationalen Möglichkeiten ausschöpfen, so etwa im Rahmen der
Querfinanzierung in die Schiene, gab Bures zu bedenken und sprach
sich für einen Mautzuschlag von 25% als Zweckbindung in die
Investitionen des Brenner-Basistunnels aus.
Rückenwind in Sachen Verlagerung auf die Schien erhielt die
Ressortchefin in der Debatte von den Abgeordneten Peter Stauber
(S), Christiane Brunner (G) und Hermann Gahr (V). Stauber sprach
zudem die TEN-Achsen an und drängte auf eine Aufnahme der
baltisch-adriatischen Achse in das diesbezügliche Programm.
Brunner wiederum lehnte jegliche Toleranz bei der Anhebung der
LKW-Tonnagen ab.
Das Thema Brenner-Basistunnel brachten auch die Abgeordneten
Hermann Gahr und Karin Hakl (beide V) aufs Tapet, wobei Hakl eine
Verlängerung des Mautkorridors auf die gesamte Strecke zwischen
München und Verona vorschlug.
Neuerungen bei Beförderung von Gefahrengut
Nur mit den Gegenstimmen der Grünen passierte auch die Novelle
zum Gefahrgutbeförderungsgesetz den Verkehrsausschuss. Die
Novelle dient der Umsetzung der EU-Richtlinie und schließt in
Zukunft auch die Beförderung von gefährlichen Gütern auf
Binnenwasserstraßen ein.
Nachdem Abgeordneter Harald Walser (G) bemerkt hatte, die EU-
Richtlinie hätte schon im Jahr 2009 umgesetzt werden müssen, wies
die Ministerin darauf hin, dass Neuregelungen im Bereich der
zivilen Luftfahrt bereits auf die Richtlinie Bezug genommen
haben. Außerdem bestehe in Österreich, was die Binnenschifffahrt
betrifft, nur wenig Regelungsbedarf. Für die internationale
Beförderung würde die Richtlinie direkt gelten, konstatierte sie.
Walser kritisierte aus seiner Sicht auch die komplizierten
Bestimmungen, die bald nur mehr für Insider zu begreifen seien,
und befürchtete Probleme, etwa bei Heizöllieferungen.
Abgeordneter Gerhard Deimek (F) thematisierte die
Sonderbestimmungen für Militärfahrzeuge und merkte an, es werde
darauf ankommen, was der Verteidigungsminister daraus macht.
Petition zu "Rettungsgasse" und Anträge der Opposition vertagt
In der Folge wurde die von Abgeordnetem Johann Rädler (V)
eingebrachte Petition betreffend Einführung der "Rettungsgasse"
auf Autobahnen mit S-V-G-Mehrheit vertagt. Ministerin Doris Bures
bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass sie die Forderungen der
Petition unterstütze und sämtliche gesetzliche Vorkehrungen
treffen werde, um im nächsten Jahr die Rettungsgassen auf
Autobahnen einzurichten.
In diese Richtung geht auch der Antrag des Abgeordneten Sigisbert
Dolinschek (B) betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit an
schallgeschützten Autobahnstrecken, der mit S-V-Stimmenmehrheit
vertagt wurde. Das BZÖ fordert darin unter anderem technische
Verbesserungen für Notausstiege und Rettungsnischen sowie Flächen
für Schneeräumung und ungehinderten Wasserablauf.
Auch die anderen auf der Tagesordnung stehenden Anträge der
Opposition wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
Dies betraf zunächst die Anträge der Abgeordneten Harald Vilimsky
(F) (1110/A[E]) und Gabriela Moser (G) ((517/A[E]), in denen die
Senkung der Kosten bei Verlängerung befristeter Führerscheine für
chronisch Kranke und Personen mit Behinderung verlangt wird. Die
Vertagung wurde seitens der Regierungsfraktionen damit begründet,
dass gleich lautende Anträge im Finanzausschuss liegen und hier
auch das Finanzministerium zuständig sei.
Auch der Antrag der Grünen, der die Verankerung der Evaluierung
der Straßenbauprojekte des Bundes im Bundesstraßengesetz
vorsieht, wird den Verkehrsausschuss noch länger befassen.
Abgeordnete Christiane Brunner (G) trat in ihrer Wortmeldung
nicht nur für die Streichung der geplanten Teilstrecke der S31
Burgenland-Schnellstraße ein, sondern sprach sich auch gegen den
Bau des Westrings in Linz, der Nordautobahn und der S7, der
Fürstenfelder Schnellstraße, aus.
Bundesministerin Doris Bures erläuterte in diesem Zusammenhang,
dass derzeit alle Infrastrukturinvestitionen aufgrund neuer
Verkehrsprognosen evaluiert würden. Es gehe nicht darum, Projekte
als unnötig zu erklären, sondern darum, gute Verkehrslösungen für
die Bevölkerung auch mit geringeren Kosten zu erreichen, sagte
sie. Sie stehe derzeit mit den Bundesländern in Verhandlungen und
werde nach deren Abschluss dem Parlament eine entsprechende
Änderung des Bundesstraßengesetzes vorlegen.
Der Vertagung anheim fiel weiters der Antrag des Abgeordneten
Sigisbert Dolinschek (B) betreffend verbesserte
Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen.
Darin wird die nach wie vor bestehende Ausnahmeregelung für die
Berechnung der Kinderanzahl kritisiert, die mit einem Omnibus
oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr befördert werden
darf. Während Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) auf die
Problematik im ländlichen Bereich hinwies, meinte Abgeordnete
Tanja Windbüchler-Souschill (G), man müsse dieses Thema viel
weitreichender diskutieren.
Auch die von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B) Forderung, die
ärztliche Begutachtung für die Zuerkennung eines Parkausweises
für Personen mit Behinderungen in Hinkunft durch das
Bundessozialamt durchführen zu lassen, stand aufgrund eines
diesbezüglichen Antrags auf der Tagesordnung. Die derzeit
unterschiedliche Spruchpraxis bei der Beurteilung einer starken
Gehbehinderung führe zu großen Ungleichbehandlungen,
argumentierte Dolinschek. Abgeordneter Hubert Kuzdas (S) hielt
dem entgegen, Gespräche des Sozialministeriums hätten ergeben,
dass auch eine Begutachtung durch das Bundessozialamt keine
Vereinheitlichung gewährleistet werden könne. Man wolle aber den
praktischen Ablauf vereinfachen und dazu seien noch Gespräche
nötig.
Schließlich diskutierten die Abgeordneten den Antrag der FPÖ
betreffend Verbot für allfällige Nebenbeschäftigungen und
Abhängigkeiten der Austro Control. Abgeordneter Gerhard Deimek
(F) bemängelte, die Austro Control bestimme Regelungen und
kontrolliere auch gleichzeitig deren Befolgung, was nicht
akzeptabel sei. Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer (V) und
Johann Hell (S) machten jedoch geltend, dass bei der Austro
Control höchst qualifizierte MitarbeiterInnen tätig seien und
diese für notwendige Weiterbildungsmaßnahmen und Prüfungen
Praxiszeiten nachweisen müssten. An dieser Weiterbildung der
dortigen Angestellten müsse man im Sinne der Aufrechterhaltung
der Qualität interessiert sein, argumentierten sie, und es sei
sichergestellt, dass Arbeit und unentgeltliche Nebenbeschäftigung
streng getrennt bleiben.
(Schluss Verkehrsausschuss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






