- 29.03.2011, 11:42:38
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Prammer will mehr Transparenz bei Zusatzeinkünften von Abgeordneten Planungen für Gedenktag am 5. Mai sind abgeschlossen
Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer spricht sich
weiter dafür aus, die Unvereinbarkeitsbestimmungen für
Abgeordnete zu überdenken und die Frage der Zulässigkeit von
Nebenbeschäftigungen ausführlich in Form einer Enquete zu
diskutieren. Es gehe nicht darum, einen Systemwechsel
herbeizuführen, man brauche aber mehr Transparenz, betonte sie
bei einem Pressegespräch im Parlament. Prammer kann sich etwa
vorstellen, das deutsche Modell, das strenge Meldepflichten für
Abgeordnete vorsieht, auch in Österreich zu übernehmen.
Ausdrücklich ablehnend äußerte sich Prammer zu einem generellen
Berufsverbot für Abgeordnete, das würde ihrer Meinung nach die
Abhängigkeit der MandatarInnen von der Politik deutlich erhöhen.
Wie Prammer erklärte, müssen deutsche Abgeordnete etwa melden,
welche Tätigkeit sie zuletzt ausgeübt haben, welche Funktionen
sie in Stiftungen, Verbänden und Vereinen innehaben und an
welchen Kapital- und Personengesellschaften sie beteiligt sind.
Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Zusatzeinkünfte nach einem
abgestuften Schlüssel offenzulegen. Bei einem Verstoß gegen die
Meldepflicht droht die Zahlung von Ordnungsgeld, dieses kann bis
zur Hälfte des jährlichen Abgeordnetenbezugs reichen. Prammer
hält diese Bestimmungen für "sehr, sehr praktikabel", eine
ähnliche österreichische Regelung könnte ihr zufolge auch
"Skandalisierungen vorbeugen".
Ob es tatsächlich zu einer Enquete kommen wird, ist allerdings
noch offen. Prammer berichtete, man habe sich in der Präsidiale
zunächst einmal darauf verständigt, die JustizsprecherInnen der
einzelnen Fraktionen damit zu betrauen, über die weitere
Vorgangsweise zu beraten. Prammer selbst sieht jedenfalls
verschiedene offene Fragen, ihrer Ansicht nach sollte man unter
anderem auch über eine etwaige Verschärfung der
Antikorruptionsbestimmungen für Abgeordnete und geänderte
Bestimmungen für die Mandatsaberkennung diskutieren. Derzeit
droht einem Abgeordneten nur dann der Verlust seines Mandats,
wenn er zu mehr als einer einjährigen Haftstrafe verurteilt wird.
Prammer erachtet diesen Strafrahmen als zu hoch angesetzt.
Ins Stocken geraten sind die Verhandlungen über eine
Untersuchungsausschuss-Reform, berichtete Prammer. Man habe sich
zwar im Geschäftsordnungskomitee darauf geeinigt, zur Lösung von
Streitfragen in Untersuchungsausschüssen ein Mischsystem -
parlamentsinterne Schlichtungsstelle und Anrufung des
Verfassungsgerichtshofs - vorzusehen, einzelne Fraktionen haben
in der Präsidiale aber noch internen Diskussionsbedarf geltend
gemacht. Nun soll bei der Präsidialkonferenz im Mai neuerlich
darüber beraten werden. Die Verhandlungen im
Geschäftsordnungskomitee bleiben so lange ausgesetzt. Möglicher
Weise könnten aber, so die Nationalratspräsidentin, andere
anstehende GO-Änderungen vorgezogen werden.
Abgeschlossen sind nach Auskunft Prammers die Planungen für den
diesjährigen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus am 5. Mai.
Unter anderem wird die Autorin und Literaturwissenschaftlerin
Ruth Klüger bei der traditionellen Gedenkveranstaltung im
Historischen Sitzungssaal des Parlaments zu Wort kommen, weiters
ist die Aufführung der "Mauthausen Kantate" von Mikis Theodorakis
vorgesehen. Auch SchülerInnen und Lehrlinge sind wieder in die
Gestaltung des Gedenktags eingebunden, sie werden die Ergebnisse
eines Jugendprojekts in Form eines Films präsentieren.
Das Parlament beteiligt sich heuer auch wieder am Girl's Day, der
für den 28. April anberaumt ist. (Schluss)
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