• 18.03.2011, 11:37:08
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FPÖ-Hofer: Keine Zahlung von Bedarfsorientierter Mindestsicherung an Drittstaatsangehörige

Auskünfte über ausländisches Vermögen in der Praxis nicht einholbar

Wien (OTS) - Im Zuge der Budgetverhandlungen im Dezember des
Vorjahres hat sich laut Aussagen von Sozialminister Hundstorfer
gezeigt, dass hinsichtlich der bedarfsorientierten Mindestsicherung
eine Überprüfung von im Ausland befindlichen Vermögenswerten eines
ausländischen Anspruchswerbers nicht möglich sei.
FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer kündigte daraufhin an,
direkt die Ämter der Landesregierungen zu befragen. Es sollte
ergründet werden, ob Vermögenswerte im Ausland abgefragt würden und
wie es um die Auskunftsbereitschaft und -möglichkeit der jeweiligen
Staaten stehe.

Hofer gibt bekannt, dass er nach einer negativen Beantwortung aus
Kärnten nun auch eine Anfragebeantwortung aus Tirol erhalten habe.
Laut der Tiroler Landesregierung seien "umfangreiche Erhebungen über
allfällige Vermögenswerte einer antragstellenden Person im Ausland
schwer möglich und führen in der Praxis innerhalb angemessener Zeit
auch kaum zu brauchbaren Ergebnissen", berichtet Hofer. Weiters
würden "entsprechende Erhebungen über Vermögenswerte im Ausland daher
in der Praxis nur in jenen Fällen durchgeführt, in welchen ein
solches Vermögen auch vermutet werden kann. Dies gilt jedoch auch
bezüglich österreichischen Staatsbürgerinnen, da auch diese im
Ausland Vermögen haben können".

Damit ist klar, so Hofer, dass österreichische Staatsbürger, diese
haben in den seltensten Fällen ein Grundstück oder anderes Eigentum
im Ausland, gegenüber ausländischen Staatsbürgern im Rahmen der
Kontrolle klar benachteiligt seien. Er fordert die Einstellung der
Auszahlung von bedarfsorientierter Mindestsicherung an
Drittstaatsangehörige. In vielen Staaten gebe es beispielsweise kein
elektronisches Grundbuch. Eine Feststellung über allfälligen
Grundbesitz sei auf Knopfdruck gar nicht möglich. Hofer: "An
EU-Bürger soll außerdem nur dann eine Leistung ausbezahlt werden,
wenn mit deren Herkunftsländern Abkommen über die Ermittlung von
Vermögenswerten abgeschlossen werden."

Es habe sich leider herausgestellt, dass die BMS völlig
unkontrolliert an eventuell vermögende Menschen ausbezahlt werden
könne, ohne jegliche Gegenprobe, was den dahinterliegenden "Bedarf"
schließlich nicht eindeutig ableiten lasse. Die von der Tiroler
Landesregierung zugegebene Praxis, nur dann zu prüfen, wenn man ein
Vermögen vermute, sei, keinesfalls zufriedenstellend. Vermögen müsse
jedenfalls veräußert werden, bevor von einem Ausländer in Österreich
Bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen werde.

Die Position der FPÖ dazu wird sich auch in Anträgen im Parlament
wiederfinden: Mindestsicherungszahlungen sind nur dann zu leisten,
wenn die Behörden der Heimatländer zur Amtshilfe bereit sind und
diese Auskünfte zwingend von Bundesländern eingeholt werden.
Zahlungen an Drittstaatsangehörige sind überhaupt einzustellen, weil
hier eine seriöse Kontrolle nicht möglich ist.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
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