- 17.03.2011, 08:56:32
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ÖGKV: Pflegefond und Stabilitätspakt in Einem erreicht
Wien (OTS) - Seit Mittwoch Früh gibt es eine Lösung in der
Kostenaufteilung für Pflege zwischen Bund und Ländern.
In den zähen Verhandlungen zur Finanzierung der Pflegekosten kam
es zu einer wesentlichen Einigung zwischen Bund und Ländern beim
Stabilitätspakt und beim Pflegefond. Bis 2014 werden zirka 685
Millionen Euro in den Pflegefond fließen - zwei Drittel werden vom
Bund, der Rest von den Ländern eingebracht werden.
Die Länder sollen künftig über Investitionen im Bereich der Pflege
frei entscheiden können, sind jedoch an den vorgegebenen Sparkurs im
Rahmen des Stabilitätspaktes gebunden. So will man bereits für das
kommende Jahr das gesamtstaatliche Defizit auf maximal 2,98 Prozent,
bei ausgeglichener Bilanzierung der Gemeinden, erreichen.
Ein ambitioniertes Ziel, wenn bereits jetzt bei Städten und
Gemeinden die Pflegekosten bei zirka 4 Milliarden Euro liegen und
weiter rasant ansteigen.
"Der erreichte Konsens zur Dotierung des Pflegefonds ist ein
wichtiger Schritt zur Finanzierung der Pflege", meint Ursula Frohner,
Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und
Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).
"Jedoch fehlen bislang umfassende Strukturreformen, die das
Pflegesystem nachhaltig und längerfristig sichern", so Frohner
weiter.
Eine Arbeitsgruppe hat bis Ende 2012 transparente Kriterien zur
Auszahlung der Mittel vorzulegen.
Gleichzeitig ist eine umfassende Verwaltungsreform geplant.
Gesetzgebung und Vollzug des Landespflegegeldes sollen ab 2012 dem
Bund übertragen werden.
Die vielfach zu Recht kritisierte Zersplitterung der zuständigen
Stellen für das Pflegegeld wird so zusammengefasst.
Die durch diese Maßnahmen erreichte Senkung des Verwaltungsaufwandes
würde ebenso Einsparungen für Länder und Gemeinden zur Folge haben.
"Kürzere Verfahrensdauer und einheitlicher Vollzug für die
Antragsteller sind weitere positive Effekte dieser Änderungen", so
Frohner.
Eine vermehrte Einbindung der Kompetenzen des gehobenen Dienstes
für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen der Begutachtung der
AntragstellerInnen für das Pflegegeld könnte diese umfassende Reform
abrunden.
Rückfragehinweis:
Ursula Frohner, Präsidentin Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband - ÖGKV Wilhelminenstraße 91/IIe, 1160 Wien Tel:+43 1/ 478 27 10 [email protected] www.oegkv.at
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