• 16.03.2011, 17:02:48
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  • OTS0332 OTW0332

Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Probleme der Arbeitswelt Einkommensschere bleibt Problem

Wien (PK) - Der Schwerpunkt der Diskussionen in der heutigen
Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses lag auf den Themen
Gleichbehandlung und Diskriminierung im Arbeitsumfeld. Grundlage
der Debatte waren zwei Berichte, die dem Nationalrat dazu
vorliegen. Der 8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010
informiert über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung
und Frauenförderung im Bundesdienst sowie die Arbeit der
Gleichbehandlungskommission des Bundes, der
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft gibt Auskunft
über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in diesem
Bereich in den Jahren 2008 und 2009 und über die Arbeit der
Gleichbehandlungskommission und der
Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Behandelt wurden außerdem mehrere Anträge der
Oppositionsparteien. Die Freiheitlichen forderten eine genauere
Festlegung, was in den Gesetzesbestimmungen zur Gleichbehandlung
mit Begriffen wie "Diskriminierung" und "Gleichbehandlung"
gemeint ist, und wünschten zudem eine Studie über die
spezifischen Aspekte von Gewalt, die sich gegen muslimische
Frauen und Mädchen richtet. Den Grünen waren die Förderung von
Frauen in technischen Berufen sowie eine umfassende Neuregelung
der Sexarbeit ein Anliegen. Das BZÖ wiederum wollte eine Burnout-
Studie, die Daten über geschlechtsspezifische Unterschiede dieser
Problematik liefern kann.

Einkommensschere auch im Bundesdienst

In ihrem Eingangsstatement wies Bundesministerin Heinisch-Hosek
auf Neuerungen in der Erstellung des Gleichbehandlungsberichts
des Bundes (III-183 d.B.) hin. Erstmals wurden darin auch die
Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst
ausgewiesen und das Verhältnis von Frauen- und Männeranteil in
den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen genauer
durchleuchtet. Das Ergebnis ist, dass im Bundesdienst
gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlt
wird. Trotzdem besteht auch hier eine Einkommensschere, wenn auch
nicht so ausgeprägt wie in der Privatwirtschaft. Vor allem in
Führungspositionen sind die Unterschiede zwischen den Ministerien
stark ausgeprägt.

Die Diskussion des Berichts wurde von Abgeordneter Gabriele
Binder-Maier (S) eröffnet. Sie thematisierte die Gründe für
Einkommensunterschiede auf Bundesebene. Abgeordnete Dorothea
Schittenhelm (V) fragte, welche Schritte unternommen werden
könnten, um die 35 % Frauenquote in Führungspositionen auch in
den einzelnen Ressorts des Bundes durchzusetzen. Abgeordnete
Heidemarie Unterreiner (F) gab zu bedenken, ob angesichts der
hohen Frauenanteile in einzelnen Bereichen, beispielsweise beim
Verfassungsgerichtshof, nicht auch an Männerquoten gedacht werden
müsse. Abgeordnete Judith Schwentner (G) erkannte Widersprüche
zwischen Anspruch und Wirklichkeit, was Frauen in leitenden
Funktionen betrifft und stellte die Frage, ob man hier nicht an
neue Modelle bei Stellenausschreibungen denken sollte. Ansetzen
müsse man auch bei den Personalplänen der Ressorts. Abgeordnete
Martina Schenk (B) thematisierte die sehr unterschiedliche
Berichtlegung der Ministerien und wollte wissen, mit welchen
konkreten Maßnahmen das Frauenministerium das Selbstbewusstsein
von Frauen fördern will.

Frauenministerin Heinisch-Hosek antwortete auf die aufgeworfenen
Fragen, dass sie sich prinzipiell immer für höhere Frauenanteile
in leitenden Positionen in allen Bereichen des Bundesdienstes
einsetze, was auch bedeute, dass sie dafür eintrete, dass
Ressorts, die derzeit noch eine Frauenförderquote von 40 %
aufweisen, diese auf 45 % anheben. Wenn es Probleme mit
Stellenausschreibungen gebe, könnten diese vor die
Bundesgleichbehandlungskommission gebracht werden. Eine bereits
erfolgte Stellenbesetzung nachträglich wegen Benachteiligung
einer Bewerberin zu korrigieren, sei allerdings aus praktischen
Gründen schwer denkbar, sagte Heinisch-Hosek. Sie versprach aber,
dass sie die Problematik weiter verfolgen werde. Sie betonte,
dass Gender- und Frauenfragen auch an die jeweils zuständigen
VertreterInnen der Ressorts herangetragen werden sollten.

In einer zweiten Fragerunde wurde den Abgeordneten vor allem die
Frage der Einkommensschere, die auch im Bundesdienst feststellbar
ist, thematisiert. Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (S) und auch
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) stellten dazu fest, dass
Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Bundesdienst ein
Thema sei. Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) fragte nach der
Vorbildwirkung des Bundes auf die Länder. Abgeordnete Daniela
Musiol (G) sprach eingangs ihrer Wortmeldung die Zusammensetzung
des Gleichbehandlungsausschusses selbst an. Sie vermisse hier
männliche Abgeordnete, die Gleichbehandlungsfragen als Anliegen
beider Geschlechter verstehen. Musiol fragte, ob es erste
Erfahrungen mit dem sogenannten Papa-Monat im Bundesdienst gibt,
und fragte, wie auch Abgeordnete Ursula Haubner (B), nach den
Frauenförderplänen der Ministerien. Haubner regte dazu an,
Auskunftspersonen einzuladen, um qualifizierte Auskünfte über die
Situation in den einzelnen Ressorts zu erhalten.

Bundesministerin Heinisch-Hosek legte in ihrer Beantwortung der
Fragen der Abgeordneten dar, dass die Einkommensunterschiede im
Bund auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Dazu zählen
unterschiedliche Gehaltsschemata von Beamten und
Vertragsbediensteten, das Faktum, dass mehr Überstunden von
Männern geleistet werden, sowie längere Karenzzeiten von Frauen.
In diesen Bereichen müsse man ansetzen. Zur Väterkarenz gebe es
noch keine Erfahrungswerte. Was die Bundesländer betreffe, so
führe sie hier Gespräche, es sei wünschenswert, dass auch die
Länder Einkommensberichte erstellen. Wien habe dies bereits
zugesagt. Frauenfragen sollten in aktuellen Aussprachen in den
Ausschüssen an die jeweiligen Ressortzuständigen herangetragen
werden, regte sie an. Dem schloss sich Ausschussvorsitzende
Gisela Wurm (S) an. Sie sei für diesbezügliche Neuerungen im
Ausschuss, wie etwa Ladungen von Auskunftspersonen, jederzeit
offen.

Der Bericht wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und
Grünen zur Kenntnis genommen.

Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2008 und 2009

Weiters behandelte der Ausschuss den Bericht über die Vollziehung
des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft in den
Jahren 2008 und 2009 (III-193 d.B.). Er umfasst den
Tätigkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission
sowie den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz betreffend die Weiterentwicklung des
Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAW-Gesetzes. Der Bericht
enthält Informationen über die Vollziehung des
Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen
zur Gleichbehandlung im EU-Recht. Außerdem gibt er Auskunft über
die Tätigkeit der Anwaltschaft für Gleichbehandlung.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek wies in ihrem
einleitenden Statement darauf hin, dass es eine ständige
Weiterentwicklung im Gleichbehandlungsgesetz gebe. In den Fragen
des Diskriminierungsschutzes sei man noch nicht am gewünschten
Ziel, das letzte Wort sei hier noch nicht gesprochen. Über die
Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft referierte Ingrid
Nikolay-Leitner und stellte fest, dass die Zahl der Anfragen im
Steigen begriffen sei. Diskriminierung aufgrund des Alters sei
ein zunehmendes Problem in der Arbeitswelt. Es zeige sich aber,
dass Frauen sich vermehrt gegen Ungleichbehandlung bei Einkommen
und Aufstiegschancen zur Wehr setzen. Einkommensberichte und
damit mehr Einkommenstransparenz spielen hierbei eine wichtige
Rolle, da es dadurch gelingen könne, Klagen gegenüber Firmen
besser durchzusetzen. Die Regionalbüros der
Gleichbehandlungsanwaltschaft bieten verstärkt Workshops zu
diesen Fragen an.

In der Diskussion des Berichts durch die Ausschussmitglieder
meinte Abgeordnete Renate Csörgits (S), der Bericht zeige
deutlich auf, dass die Forderung "gleiches Einkommen für gleiche
Leistung" noch immer aktuell sei. Abgeordnete Anna Höllerer (V)
erkundigte sich danach, wie man Betroffene in den Bundesländern
besser erreichen wolle und was man gegen diskriminierende
Wohnungsinserate unternehmen werde. Abgeordnete Heidemarie
Unterreiner (F) vermutete eine Doppelgleisigkeit von
Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gerichten. Abgeordnete Judith
Schwentner (G) meinte wiederum, das Tätigkeitsspektrum der
regionalen Anwaltschaften sollte erweitert werden, viele Fälle
von Diskriminierungen würden noch nicht an sie gelangen. Für die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauche es zudem
bessere Teilzeitmodelle für Eltern. Schwendtner kritisierte die
lange Entscheidungsdauer bei Verfahren in Diskriminierungsfragen
und meinte, es sei Aufklärungsarbeit notwendig, um die
Antidiskriminierungsgesetze im Bewusstsein der Bevölkerung zu
verankern. Abgeordnete Martina Schenk (B) wies ebenfalls auf
lange Wartezeiten bei Entscheidungen und auf Doppelgleisigkeiten
hin und erkundigte sich, welche Gründe für die Zurückziehung von
Verfahren ausschlaggebend seien.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek verwies auf die
Bedeutung der Einkommensberichte, um Einkommensunterschiede zu
durchleuchten. Zur Einkommenstransparenz führe man Schulungen in
den Betrieben durch, die sich vor allem an Personalisten
richteten. Eine Doppelgleisigkeit mit den Gerichten sehe sie
nicht, da die Gleichbehandlungskommission und die Anwaltschaft
als vorgelagerte Institutionen viele Fälle im Vorfeld klären
können. Ingrid Nikolay-Leitner ergänzte, man sei intensiv bemüht,
die Dauer der Verfahren zu verkürzen und den bestehenden
Aktenüberhang abzubauen. Zurückziehungen von Verfahren haben in
den meisten Fällen mit außergerichtlichen Einigungen zwischen den
Parteien zu tun. Zum Thema Prozesskostenrisiko merkte Nikolay-
Leitner an, dieses sei insbesondere bei Diskriminierungen
außerhalb der Arbeitswelt ein Problem. Im Arbeitsbereich gebe es
grundsätzlich einen guten Rechtsschutz, etwa durch die
Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer, konstatierte sie.

Das Gesetz verbiete eine Schlechterstellung nach Karenzzeiten,
betonte Heinisch-Hosek. Hier seien schlichtweg die bestehenden
Gesetze einzuhalten, wie auch in der Frage von diskriminierenden
Wohnungsanzeigen. In erster Linie setze man auf
Bewusstseinsbildung, wo diese nicht greife, gebe es das Mittel,
eine Anzeige einzubringen. Man schule BetriebsrätInnen und setze
insgesamt auf mehr Information über alle Bereiche von
Diskriminierungen. Dabei sei das Frauenministerium nicht nur auf
die eigenen Kapazitäten angewiesen, sondern arbeite eng mit ÖGB,
Arbeiterkammern und anderen Organisationen, wie etwa NGOs,
zusammen.

Was das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft,
plädierte Heinisch-Hosek dafür, die Anstoßfinanzierung des Bundes
zur Errichtung zusätzlicher Kindergartenplätze noch heuer
fortzusetzen. Sie verwies darauf, dass in der Vergangenheit durch
die Bundesförderung 17.000 neue Kindergartenplätze, davon rund
die Hälfte für unter 3-Jährige, und 6.000 Arbeitsplätze
geschaffen worden seien. Die Länder bräuchten das Geld, betonte
sie, zudem seien noch immer zu wenig Betreuungsplätze für
Kleinstkinder vorhanden. Heinisch-Hosek will außerdem in
Unternehmen aktiv dafür werben, dass "Väterkarenz" von Seiten des
Arbeitgebers verstärkt unterstützt wird.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Heinisch-Hosek das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs, wonach eine frühere
"Zwangspensionierung" von Frauen im Vergleich zu Männern
diskriminierend sei. Es würden nun Gespräche darüber geführt, wie
man Frauen längeres Arbeiten ermöglichen könne, hielt sie in
Richtung Abgeordneter Gertrude Aubauer (V) fest. Heinisch-Hosek
will allerdings nicht daran rütteln, dass das Frauenpensionsalter
erst in den Jahren 2024 bis 2033 schrittweise an das
Männerpensionsalter angepasst wird.

Der Gleichbehandlungsbericht wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP,
FPÖ und Grünen zur Kenntnis genommen.

Ausschuss befasst sich mit Oppositionsanträgen

Abseits der beiden Berichte befasste sich der
Gleichbehandlungsausschuss mit verschiedenen Oppositionsanträgen.
Gefordert wurden unter anderem die nähere Determinierung der
Begriffe "Diskriminierung" und "Gleichbehandlung" im Bundesgesetz
über die Gleichbehandlungskommission und die
Gleichbehandlungsanwaltschaft (FPÖ-Antrag 961/A[E]), die
Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie über die
Lebenssituation muslimischer Frauen und Mädchen, was
Zwangsverehelichung, Geschlechtsverstümmelung und Gewalt im Namen
der Ehre betrifft (FPÖ-Antrag 1185/A[E]), die Weiterführung von
Projekten zur Unterstützung einer nicht-traditioneller Berufswahl
durch Mädchen (G-Antrag 783/A[E]), neue gesetzliche Regelungen
für "Sexarbeit" mit dem Ziel der Gleichstellung von
Prostituierten mit anderen Erwerbstätigen (G-Antrag 1165/A[E])
und die Erstellung einer Studie zum Thema Burnout unter
Berücksichtigung beider Geschlechter (BZÖ-Antrag 1380/A[E]). Der
FPÖ-Antrag 961/A[E] wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt,
der Antrag der Grünen betreffend nicht-traditionelle Berufswahl
von Mädchen soll dem Unterrichtsausschuss zugewiesen werden. Die
anderen drei Anträge wurden vertagt.

Im Rahmen der Diskussion verwies Abgeordnete Heidemarie
Unterreiner (F) auf einen Fall, in dem ein Schneidereibetrieb mit
einer Strafe bedroht wurde, weil er in einer Annonce ausdrücklich
eine "Schneidermeisterin" gesucht habe. Ihrer Ansicht nach ist es
"realitätsfern" und "lebensfremd" in solchen Fällen auf eine
geschlechterneutrale Formulierung zu insistieren. Bei den anderen
Fraktionen stieß die Forderung der FPÖ nach Klarstellung der
Begriffe "Diskriminierung" und "Gleichbehandlung" allerdings auf
Ablehnung. So konnte etwa Abgeordnete Judith Schwentner (G)
keinen gesetzlichen Änderungsbedarf erkennen und verwies darauf,
dass bei einer sachlichen Rechtfertigung ohnehin auch
geschlechtsspezifische Ausschreibungen möglich seien.

Hinsichtlich der Forderung der FPÖ nach Erstellung einer
wissenschaftlichen Studie über Gewalt in Migrantenfamilien machte
ÖVP-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm geltend, dass der Antrag
der FPÖ zu kurz greife und man sich generell stärker mit der
Lebenssituation von Migrantinnen, etwa ihrer Gesundheit und ihrer
Bildung, befassen müsse. Ihre Fraktionskollegin Ridi Steibl
verwies auf verschiedene konkrete Projekte im Bereich des
Innenministeriums und anderer Ministerien. Abgeordnete Heidrun
Silhavy (S) hob hervor, dass bereits im Jahr 2008 eine
umfangreiche Studie über traditionsbedingte Gewalt in Familien
erstellt wurde und über die Homepage des Frauenministeriums
abrufbar sei.

Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) und Abgeordnete Martina
Schenk (B) werteten die Erstellung einer weiteren Studie als
wenig zielführend. So glaubt Abgeordnete Schenk etwa nicht, dass
dadurch neue Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Ihrer Ansicht
nach wäre es wichtiger, die Gesellschaft für diese Fragen zu
sensibilisieren und Aufklärungsarbeit zu leisten. Abgeordnete
Schwentner machte darauf aufmerksam, dass die von der FPÖ
aufgezeigten Probleme nicht religiös bzw. kulturell bedingt
seien, sondern vor allem in extrem patriarchalen Strukturen
auftreten würden.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek verwies darauf, dass ihr
Ressort heuer zwei Ausbildungslehrgänge fördere, bei denen es
insbesondere darum gehe, Migrantinnen der zweiten und dritten
Generation als Multiplikatorinnen auszubilden und Angehörige
bestimmter Berufe wie LehrerInnen und MitarbeiterInnen von
Jugendeinrichtungen für die Bereiche Zwangsheirat,
Genitalverstümmelung und Generationenkonflikte zu
sensibilisieren. Die im Regierungsübereinkommen verankerte
Einrichtung einer Notwohnung für Opfer von Zwangsheirat ist ihr
zufolge bisher an fehlenden Förderungen von Seiten des
Innenministeriums gescheitert.

Heinisch-Hosek wies darüber hinaus Kritik der Grünen zurück,
wonach es keine Projekte mehr gebe, um eine nicht-traditionelle
Berufswahl von Mädchen verstärkt zu fördern. Sowohl sie als auch
Abgeordnete Renate Csörgits (S) machten auf verschiedene
Initiativen und Programme aufmerksam. Csörgits betonte außerdem
dass auch das Programm "FIT" im Sozialministerium weiterlaufe.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) hielt fest, es
bedürfe eines Zusammenspiels zwischen Elternhaus, Schule,
Universität und Wirtschaft, um Mädchen verstärkt zu bewegen,
untypische Frauenberufe zu ergreifen.

Grüne fordern Abschaffung der Sittenwidrigkeit von Prositution

Viel Zustimmung gab es für die Forderung der Grünen, die
Sittenwidrigkeit von Prostitution abzuschaffen und die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sexarbeit zu ändern. Eine
schon vor längerer Zeit eingesetzte interministerielle
Arbeitsgruppe ist Heinisch-Hosek zufolge bisher allerdings noch
zu keiner Lösung gekommen. Die Ministerin sagte den Abgeordneten
aber zu, ihnen einen Zwischenbericht über den aktuellen
Diskussionsstand zu übermitteln. Für Abgeordnete Cortolezis-
Schlager (V) gilt es, noch verschiedene offene Fragen zu lösen,
sie äußerte aber Hoffnung, dass zumindest in Wien bald ein
Bordell-Gesetz beschlossen werde.

Die Grünen fordern konkret etwa eine konsequente Eingliederung
von Prostitution in das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung und
andere relevante Gesetze. Sexarbeiterinnen sollten sowohl
selbständig als auch unselbständig arbeiten und gegebenenfalls
vorenthaltenes Gehalt einfordern können, erläuterte Abgeordnete
Judith Schwentner.

Dezidiert abgelehnt wurde der Antrag von Seiten der FPÖ. Nach
Meinung von Abgeordneter Susanne Winter läuft dieser auf eine
vermehrte Zuwanderung hinaus und diffamiere Amtsärzte. Überdies
gab sie zu bedenken, dass Fragen der Prostitution größtenteils
Ländersache seien.

Weitgehend einig waren sich die Abgeordneten darin, dass die
Ursachen des Anstiegs psychischer Krankheiten und von Burn-out
genauer analysiert gehörten. Abgeordnete Claudia Durchschlag (V)
hofft auf eine Initiative von Gesundheitsminister Alois Stöger
und verwies darauf, dass es zum Thema Burn-out auch einen Antrag
im Gesundheitsausschuss gebe. Derzeit könne man nur vermuten,
dass die starke Zunahme von Depressionen bei Frauen auf deren
Doppelbelastung zurückzuführen sei, sagte Abgeordnete Schwentner.
(Schluss)

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