- 15.03.2011, 19:58:35
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Arbeitsmarktzugang für AusländerInnen wird neu geregelt Eigenes Gesetzespaket soll Lohn- und Sozialdumping verhindern
Wien (PK) - Der Zugang für AusländerInnen zum österreichischen
Arbeitsmarkt wird neu geregelt. Der Sozialausschuss des
Nationalrats stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsparteien
einer entsprechenden Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
zu. Ziel der Novelle ist es, den Zuzug hoch qualifizierter
AusländerInnen nach Österreich zu forcieren, zudem wird das
Gesetz an die bevorstehende vollständige Öffnung des
Arbeitsmarkts für BürgerInnen der so genannten "EU-8-Staaten" -
Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien,
Tschechien und Ungarn - angepasst. Für illegale
Ausländerbeschäftigung sind in Hinkunft deutlich strengere
Strafen vorgesehen.
Bei der Opposition stieß der Gesetzentwurf weitgehend auf
Ablehnung. So fürchten sowohl FPÖ als auch BZÖ einen Anstieg der
Arbeitslosigkeit durch die bevorstehende Öffnung des
Arbeitsmarkts. Die FPÖ konnte sich mit einem Antrag auf
Verhandlungen über eine Verlängerung der auslaufenden
Übergangsfristen jedoch nicht durchsetzen. Seitens der Grünen
begrüßte Abgeordnete Alev Korun zwar einzelne Aspekte der neuen
"Rot-Weiß-Rot-Card", insgesamt kam sie aber ebenfalls zu einem
negativen Befund.
Weiters vom Sozialausschuss beschlossen wurde das "Lohn-
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz". Es soll der Unterzahlung jener
ArbeitnehmerInnen entgegenwirken, die aufgrund der auslaufenden
siebenjährigen Übergangsfrist für die EU-8-Staaten ab dem 1. Mai
2011 uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
erhalten.
"Kriteriengeleitetes Punktesystem" ersetzt Quotensystem
Mit der Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird
insbesondere der Arbeitsmarktzugang für hoch qualifizierte
AusländerInnen, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige so
genannte "Schlüsselkräfte" auf neue Beine gestellt. Für den Zuzug
nach Österreich gilt künftig nicht mehr ein Quotensystem, sondern
ein so genanntes "kriteriengeleitetes Punktesystem", bei dem
erworbene Qualifikationen, Berufserfahrung, deutsche
Sprachkenntnisse und Alter bewertet werden. Besonders
hochqualifizierte Zuwanderer müssen etwa 70 von maximal 100
Punkte erreichen, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten,
Fachkräfte in Mangelberufen brauchen 50 von 75 Punkten. Für
ProfisportlerInnen und TrainerInnen sind Zusatzpunkte vorgesehen.
Daneben werden AusländerInnen dann zur Beschäftigung als
Schlüsselkraft zugelassen, wenn sie die Kriterien für die "Blue-
Card" der EU erfüllen.
Für AusländerInnen, die in Österreich ein Studium absolviert
haben, ist ein erleichterter Arbeitsmarktzugang vorgesehen.
Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung ist eine dem
Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung und ein bestimmtes
Mindestgehalt. Gleichzeitig wird das Dazuverdienen während des
Studiums bzw. eines Schulbesuchs für ausländische SchülerInnen
und StudentInnen einfacher. Für sie entfällt - eingeschränkt auf
zehn bzw. zwanzig Wochenstunden - die Arbeitsmarktprüfung,
gleiches gilt für Personen mit besonderem Schutzstatus, etwa
Opfer von Menschenhandel und familiärer Gewalt. Nachgezogenen
Familienangehörigen wird in Hinkunft ein sofortiger
unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt.
Ergänzend zum kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodell wird es
weiter ein Verfahren für sonstige Beschäftigungsbewilligungen
geben. Langjährige Saisonarbeitskräfte bekommen unter bestimmten
Voraussetzungen einen unkomplizierten Zugang zu Saisonjobs.
Strengere Strafen für illegale Ausländerbeschäftigung
Weitere Adaptierungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz dienen der
Umsetzung der so genannten "Sanktionenrichtlinie" der EU, welche
Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen
ArbeitgeberInnen vorschreibt, die illegal im Land aufhältige
AusländerInnen beschäftigen. Zu den neuen Bestimmungen gehören
etwa eine Meldepflicht für die Beschäftigung von AusländerInnen
ohne Daueraufenthaltsrecht, eine systematische Information
unrechtmäßig beschäftigter AusländerInnen über ihre
Arbeitnehmerrechte vor ihrer Abschiebung und eine Haftung des
Auftraggebers für nicht bezahlte Löhne bei wissentlicher Duldung
illegaler Ausländerbeschäftigung. Außerdem wird künftig
automatisch davon ausgegangen, dass eine illegale Beschäftigung
zumindest drei Monate gedauert hat, solange der Arbeitgeber bzw.
der Beschäftigte nichts Gegenteiliges beweisen.
Bei wiederholten Verstößen gegen das
Ausländerbeschäftigungsgesetz kann ein Unternehmen in Hinkunft
bis zu einer Dauer von drei Jahren von öffentlichen Förderungen
ausgeschlossen werden und muss unter Umständen auch bereits
erhaltene Förderungen zurückzahlen. Für schwere Formen der
illegalen Ausländerbeschäftigung, z.B. die Beschäftigung von
illegalen AusländerInnen unter besonders ausbeuterischen
Arbeitsbedingungen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei
Jahren.
Gleichzeitig mit der Novellierung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird auch das
Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert. Es geht um den Bezug
von Arbeitslosengeld trotz bereits bestehenden Anspruchs auf eine
Korridorpension.
Koalitionsparteien begrüßen Rot-Weiß-Rot-Card
Im Rahmen der Diskussion werteten Abgeordnete der
Koalitionsparteien die Regierungsvorlage als positiv. So
beurteilte Abgeordneter Martin Bartenstein (V) die neue Rot-Weiß-
Rot-Card als wichtige Neuerung im Hinblick auf den Zuzug
qualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich. Auch der
erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt für AusländerInnen, die ein
Studium in Österreich absolviert haben, mache Sinn, meinte er.
Zur Forderung der FPÖ nach einer Verlängerung der
Übergangsfristen für die Öffnung des Arbeitsmarkts merkte
Bartenstein an, er würde sich nicht einmal dann, wenn Österreich
hier selbstständig entscheiden könnte, dafür aussprechen. Der
österreichische Arbeitsmarkt habe sich zuletzt positiv
entwickelt, argumentierte er, zudem sei es an der Zeit, die
bestehenden Arbeitsmarktgrenzen für einzelne Nachbarstaaten
Österreichs aufzuheben.
Für Abgeordneten Johann Hechtl (S) ist die Rot-Weiß-Rot-Card, wie
er sagte, ein "Meilenstein" für einen geregelten Zugang zum
österreichischen Arbeitsmarkt. In vielen Bereichen werde nun
erstmals auch die Bezahlung eines Mindestentgelts verlangt,
unterstrich er.
Differenziert zum Gesetzespaket äußerte sich hingegen Abgeordnete
Alev Korun (G). Sie begrüßte zwar eine Reihe von Bestimmungen,
übte gleichzeitig aber an vielen Punkten Kritik. So zeigte sie
etwa kein Verständnis dafür, dass zwischen verschiedenen Gruppen
von hochqualifizierten Arbeitskräften unterschieden werde und
auch nach fünf Jahren kein unbefristetes Aufenthaltsrecht für die
Betroffenen garantiert sei. Überdies trägt der Gesetzentwurf
ihrer Meinung nach einem EuGH-Urteil zum Aufenthaltsrecht und zum
Arbeitsmarktzugang für obsorgeberechtigte Elternteile
österreichischer Kinder nicht Rechnung. Korun beantragte die
Vorlage einer überarbeiteten Regierungsvorlage, konnte sich mit
einem entsprechenden Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen.
Als positive Punkte des Gesetzespakets nannte Korun den
uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von
in Österreich lebenden AusländerInnen und den Wegfall der
Bestimmung, wonach AusländerInnen vorrangig gekündigt werden
müssten. Wer legal in Österreich lebe, solle auch legal hier
arbeiten dürfen, argumentierte sie. Die Kündigungsklausel hätte
auch jene betroffen, die bereits seit 20 oder 30 Jahren in
Österreich lebten.
Seitens des BZÖ verlieh Abgeordneter Sigisbert Dolinschek seiner
Sorge Ausdruck, dass durch die Öffnung des Arbeitsmarkts
österreichische Arbeitskräfte verdrängt werden könnten. Er gab zu
bedenken, dass das Lohnniveau in Tschechien, der Slowakei oder
Ungarn viel niedriger als in Österreich sei. Dolinschek fragt
sich außerdem, wie die Qualifikation von Fachkräften geprüft
werde.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) drängte auf eine Verlängerung
der Übergangsfristen für die Arbeitsmarktöffnung. Seiner Ansicht
nach wären entsprechende Verhandlungen auf EU-Ebene durchaus
legitim, jeder Vertrag sei schließlich änderbar. Mit der Rot-
Weiß-Rot-Card werde Österreich außerdem grundsätzlich zu einem
Einwanderungsland, kritisierte Rosenkranz. Er vermisst hier etwa
eine "Notbremse", sollte ein hochqualifizierter Zuwanderer nach
zehn Monaten seinen Arbeitsplatz verlieren und aufgrund des dann
gewährten uneingeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt im
Niedriglohnbereich arbeiten. Zum EuGH-Urteil hielt Rosenkranz
fest, es könne nicht sein, dass aus einer "Urlaubsbeziehung" ein
Recht auf Zuwanderung nach Österreich erwachse.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies darauf hin, dass das von
Abgeordneter Korun angesprochene EuGH-Urteil erst eine Woche alt
sei. Erste Analysen hätten aber ergeben, dass im Bereich des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes keine Adaptierungen notwendig
seien, skizzierte er. Wenn es Änderungsbedarf gebe, dann im
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Was das Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist betrifft,
sagte Hundstorfer, er stehe zur Vertragstreue und damit zu den
seinerzeit auf EU-Ebene getroffenen Vereinbarungen. Österreich
habe außerdem massiv von der Ostöffnung profitiert, betonte er.
Man solle den 1. Mai, so Hundstorfer, als Chance sehen und nicht
ständig Missbrauchsmöglichkeiten in den Vordergrund rücken. Mit
dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz reagiere die
Politik außerdem auf berechtigte Sorgen der Bevölkerung.
Im Ausland erworbene Qualifikationen werden laut Hundstorfer
bereits seit 2007 in 67 Berufen geprüft, das funktioniere sehr
gut.
S-V-Mehrheit für Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Auf Ablehnung bei der Opposition stieß auch das von der Regierung
vorgelegte Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Um zu
verhindern, dass nach der vollständigen Öffnung des
österreichischen Arbeitsmarkts für BürgerInnen der so genannten
"EU-8-Staaten" - Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn - Dumpinglöhne bezahlt werden,
will die Regierung die Kontrollen verschärfen. FPÖ, BZÖ und Grüne
bezweifeln allerdings, dass die vorgesehenen Maßnahmen wirksam
sind.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bei der Wiener
Gebietskrankenkasse ein Kompetenzzentrum für Lohnkontrollen
einzurichten und die Unternehmen bei der Mitwirkung von
Überprüfungen verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Gleichzeitig
werden die Strafdrohungen verschärft. Damit sollen nicht nur
ArbeitnehmerInnenrechte gesichert, sondern, wie es in den
Erläuterungen heißt, auch unfaire Wettbewerbsbedingungen
vermieden werden.
Konkret enthält der Gesetzentwurf etwa die Verpflichtung, bei
grenzüberschreitenden Arbeitskräfte-Entsendungen bzw.
Arbeitskräfte-Überlassungen Lohnunterlagen in deutscher Sprache
bereitzuhalten. Das soll den Kontrollorganen die Überprüfung der
bezahlten Löhne erleichtern, den Kontrolleuren werden auch
entsprechende Betretungs-, Einsichts- und Befragungsrechte
eingeräumt.
Wird der Grundlohn mehr als geringfügig unterschritten, muss
künftig nicht nur wie bisher die Lohndifferenz nachgezahlt
werden, es drohen, je nach betroffener ArbeitnehmerInnenzahl und
abhängig von etwaigen früheren Anzeigen, auch Verwaltungsstrafen
zwischen 1.000 € und 50.000 €. Unternehmen, die Kontrollen
behindern oder geforderte Unterlagen nicht bereithalten, können
mit bis zu 5.000 € - im Wiederholungsfall bis zu 10.000 € -
bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen bzw. gravierender
Unterentlohnung kann die Dienstleistung von ausländischen
ArbeitgeberInnen zur Gänze untersagt werden.
Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen, in dem Abgeordnete Birgit Schatz
und ihre FraktionskollegInnen ein Maßnahmenpaket gegen prekäre
Beschäftigung einmahnen und konkret etwa die Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns und strenge Strafen für Unternehmen bei
Lohn- und Sozialdumping urgieren.
Im Rahmen der Diskussion meinte Abgeordneter Walter Rosenkranz
(F), das Gesetz habe zwar einen guten Ansatz, sei aber nicht
praktikabel. Dumpinglöhne könnten damit nicht verhindert werden,
zeigte er sich überzeugt. Schließlich sei nicht überprüfbar, ob
die von ausländischen Firmen bereitzustellenden Lohnunterlagen
mit den tatsächlich bezahlten Löhnen übereinstimmten. Auch
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) glaubt nicht, dass
ausländische Firmen ausreichend kontrolliert werden könnten, um
Lohn- und Sozialdumping zu verhindern.
Abgeordnete Birgit Schatz (G) wertete es zwar als positiv, dass
eine Unterbezahlung von ArbeitnehmerInnen erstmals unter Strafe
gestellt werde, eine "kraftvolle Antwort" auf bestehende Probleme
ist das Gesetz ihrer Ansicht nach aber nicht. So bemängelte sie
etwa, dass nur der Grundlohn kontrolliert werde, nicht aber, ob
auch verpflichtende Zuschläge, etwa für Überstunden, korrekt
gezahlt würden. Schatz drängte außerdem darauf, die
ArbeitnehmerInnen über das Ergebnis von Strafverfahren zu
informieren, um Lohnansprüche leichter geltend machen zu können.
Das Strafausmaß will sie an das Ausmaß der Unterzahlung koppeln.
Ausdrücklich begrüßt wurde die Regierungsvorlage hingegen von
Abgeordnetem August Wöginger (V). Österreich sei durch dieses und
andere Gesetze gut auf die Öffnung des Arbeitsmarkts mit 1. Mai
vorbereitet, sagte er. Es sei auch insgesamt positiv, dass
jemand, der sich nicht an Kollektivverträge halte, künftig mit
Strafen rechnen müsse.
Abgeordneter Franz Riepl (S) machte geltend, dass illegale Formen
der Beschäftigung in den vergangenen Jahren zugenommen hätten. So
würden immer mehr Menschen, die qualifizierte Arbeit leisteten,
zu Hilfsarbeiterlöhnen angestellt, konstatierte er. Mit dem
vorliegenden Gesetzespaket gebe es ein neues und besseres
Instrument zur Bekämpfung solcher Praktiken. Riepl erachtet es
allerdings für notwendig, das Gesetz in einiger Zeit auf seine
Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt fest, beim vorliegenden
Gesetz gehe es nicht nur die Vorbereitung auf die bevorstehende
Öffnung des Arbeitsmarkts, man wolle auch Lohndumping im Inland
wirkungsvoller bekämpfen. Die Befürchtung, dass etwaige Strafen
bei ausländischen Firmen schwer vollstreckbar seien, wollte
Hundsdorfer nicht teilen.
Bei der Abstimmung wurde das Gesetzespaket mit S-V-Mehrheit
angenommen, ein von den Grünen eingebrachter Abänderungsantrag
blieb in der Minderheit. Der Entschließungsantrag der Grünen
wurde vertagt.
Ausschuss empfiehlt Ratifizierung der revidierten Sozialcharta
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen empfiehlt der
Sozialausschuss dem Nationalrat die Ratifizierung der revidierten
Europäischen Sozialcharta. Gemäß den Erläuterungen trägt das
österreichische Recht sechs von neun Kernartikeln bzw. 73
nummerierten Absätzen der bereits 1999 unterzeichneten
Sozialcharta Rechnung, damit werden die mit einer Ratifizierung
einhergehenden Verpflichtungen erfüllt.
Trotz der Zustimmung zum Abkommen äußerte sich Abgeordneter Karl
Öllinger kritisch. Er fragte sich, warum nicht alle Artikel der
Europäischen Sozialcharta innerstaatlich umgesetzt würden. Man
müsse sich zumindest um die Umsetzung jeder einzelnen Bestimmung
bemühen, forderte er und nannte als ein Beispiel etwa das Recht
auf Wohnen. Abgeordneter Karl Donabauer (V) wies dem gegenüber
auf den hohen Umsetzungsgrad der Charta in Österreich hin.
Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) sprach sich generell
gegen europäische Vorgaben im Sozialbereich aus. Sozialpolitik
solle eine nationalstaatliche Angelegenheit bleiben, mahnte sie,
von einer Sozialunion halte ihre Fraktion nichts. Abgeordnete
Ursula Haubner (B) vertrat die Ansicht, Absichtserklärungen
alleine seien zu wenig, in vielen Bereichen fehle es an der
Umsetzung.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer hob in Richtung FPÖ hervor, bei
der Sozialcharta handle es sich nicht um eine Charta der EU,
sondern um eine des Europarats. Ihm zufolge scheitert die
vollständige Umsetzung der Charta in erster Linie an Details und
Auslegungsdifferenzen. Man habe aber eine Arbeitsgemeinschaft der
Sozialpartner zur Prüfung der einzelnen Absätze eingerichtet.
Einhellig sprachen sich die Abgeordneten für ein Internationales
Übereinkommen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes aus. Auch
eine zugehörige Empfehlung der Internationalen
Arbeitsorganisation wurde vom Sozialausschuss einstimmig
angenommen.
Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) wies darauf hin, dass die Zahl
der Arbeitsunfälle in Österreich seit Jahren kontinuierlich
sinke. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hob die Bedeutung
sicherer und gesunder Arbeitsplätze hervor. (Fortsetzung
Sozialausschuss)
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