- 04.03.2011, 15:34:20
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Auch 10 Tage im Kastenstand sind gesetzeswidrig
Verein Gegen Tierfabriken (VGT) fordert vehement ein absolutes Verbot von Kastenständen ohne Ausnahmeregelungen
Wien (OTS) - Nachdem die Volksanwaltschaft eine
Misstandsfeststellung gemacht hat, da die Kastenstandhaltung dem
Tierschutzgesetz widerspricht, hat der Tierschutzminister Alois
Stöger einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.
Die Zuchtschweine dürfen laut diesem Entwurf weiterhin noch immer
25 Tage im Jahr in Einzelkäfige, in denen die Sauen zur absoluten
Bewegungslosigkeit verdammt sind, eingesperrt werden. Zusätzlich sind
sogar weitere Ausnahmen erlaubt.
Somit bleibt dieser Entwurf gesetzeswidrig. Denn im § 16 (2)
unseres Tierschutzgesetzes steht klipp und klar, dass man Tieren
soviel Platz anbieten muss, dass sie ihren physiologischen und
ethologischen Bedürfnissen nachgehen können müssen. Das ist im
Kastenstand, einem körpergroßen Käfig, niemals der Fall. Der VGT
fordert deswegen ein Totalverbot von Kastenständen ohne Ausnahmen.
Mag.a Elisabeth Sablik dazu: "2005 wurde mit der Zustimmung der
als wenig tierfreundlich bekannten ÖVP ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz geschaffen. Es ist klar, dass die Kastenstandhaltung
genau diesem Gesetz widerspricht, trotzdem beharrt die ÖVP auf diesen
illegalen Zustand. Der Tierschutzminister Alois Stöger weiß
wahrscheinlich selber, dass sein Entwurf zu wenig konsequent ist,
fühlt sich aber offenbar genötigt vor der ÖVP einen Kniefall zu
machen. Jegliche Ausnahmeregelungen erschweren die Kontrollen und
bieten die Möglichkeit zur flächendeckenden Gesetzesbeugung und
machen diese Verordnung zu einem Gummiparagrafen. Der VGT fordert
Minister Alois Stöger auf Rückgrat zu zeigen und für die Tiere ein
absolutes Verbot von Kastenständen auszusprechen."
Rückfragehinweis:
Mag.a Elisabeth Sablik
Tel.: 0676-7203954, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]
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