• 21.02.2011, 11:08:46
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Vorratsdaten - Jarolim gratuliert Regierung zu Durchbruch

Größtmögliche Sorgsamkeit im Umgang mit zu speichernden Daten sicherstellen - Kühlschrankabgabe: Signifikant höhere Abschlagszahlung in Aussicht gestellt

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gratuliert der
Bundesregierung und Infrastrukturministerin Doris Bures zum
Durchbruch in Sachen Vorratsdatenspeicherung. "Es gelingt nun
offenbar doch, den von Ministerin Bures vorgeschlagenen
größtmöglichen Rechts- und Datenschutz bei der Verwendung von zu
speichernden Daten sicherzustellen", so Jarolim am Montag im Gespräch
mit dem SPÖ-Pressedienst. Dass nun auch das Justizministerium auf
diese Linie eingeschwenkt ist, ist erfreulich, sollte doch gerade
diesem Ministerium der Rechts- und Datenschutz ein gleichgroßes
Anliegen wie dem BMVIT sein, welches bei der Umsetzung der
zugrundeliegenden EU-Richtlinie nachdrücklich als Garant für
Rechtsschutz und Datensicherheit eingetreten ist, so Jarolim.
"Nachdem Politik das 'Bohren harter Bretter ist', ist es schön, wenn
am Ende des Tages ersichtlich wird, dass zentralen gesellschaftlichen
Anliegen wie dem Datenschutz auch allen von Ministerien zentrale
Bedeutung eingeräumt wird. Ich gratuliere daher zum gemeinsamen
Erfolg", so der Justizsprecher. ****

Weiters zeigte sich Jarolim erfreut darüber, dass sich auch
hinsichtlich der sogenannten "Kühlschrankabgabe" eine vernünftige
Regelung abzeichnet. Demnach dürfte es dem Justizministerium
gelingen, eine Erhöhung des Angebots der aus Konsumentengeldern
gespeisten "UFH-Privatstiftung" von bisher angebotenen 25 Millionen
auf zumindest 28 Millionen zu erreichen.

Der Hauptgrund der bisherigen Auseinandersetzung besteht darin, dass
unter dem vormaligen Finanzminister Grasser eine Privatstiftung
gegründet würde, deren Zweck darin bestand, die beim Ankauf von
Kühlschränken anfallenden und vom Konsumenten zu bezahlenden
Pfandgelder entgegenzunehmen und den daraus resultierenden
Zahlungsverkehr abzuwickeln. Mit diesen Mitteln konnte auch die
Gründung weiterer Unternehmungen durch die Privatstiftung gesichert
werden.

Anlässlich des letzten Budgetbegleitgesetzes wurde die Auflösung
dieser, aus Konsumentengeldern finanzierten Privatstiftung
beschlossen. Der Erlös wird dem Budget zugute kommen. Seitens der
Privatstiftung wurde in diesem Zusammenhang einerseits die Anrufung
des Verfassungsgerichtshofes und andererseits gleichzeitig eine
"einvernehmliche Vertragslösung" angeboten, wonach die Privatstiftung
bei Änderung des derzeitig gültigen Gesetzes der Republik freiwillig
einen Betrag von 25 Millionen Euro bezahlen würde.

"Da dieser Betrag angesichts des Vermögensstandes der Privatstiftung
von geschätzten 32 Millionen Euro viel zu gering ist und im Sinne des
Sparsamkeits- und Sorgfaltsgebotes der öffentlichen Hand als nicht
akzeptabel bezeichnet werden muss", machte Jarolim auch das Angebot,
in Einvernahme mit dem Koalitionspartner den Rechnungshof um Abgabe
eines objektiven Urteils zu ersuchen.

Es könne wohl nicht sein, so Jarolim, dass die aus Konsumentengeldern
finanzierte Stiftung, deren Stifter und Stiftungsorgane aus
Privatpersonen besteht, durch eine von diesen gewünschte
Gesetzesänderung einen Ertragserlös, der nach derzeitigem
Gesetzesstand der Republik und somit den Steuerzahlerinnen und
-zahlern zusteht, erhält. "In diesem Sinne hat das Justizministerium
daher die volle Unterstützung aller im Parlament vertretenen
Parteien, eine Anhebung der angebotenen Abschlagszahlungen von 25 auf
zumindest 28 Millionen Euro durchzusetzen", freut sich Jarolim.

"Wie ich höre, ist das Justizministerium bei diesen Verhandlungen
auch auf einem guten Weg. Ich stehe nicht an, meine herzliche
Gratulation für den Fall auszudrücken, dass das angestrebte Ziel von
mindestens 28 Millionen Euro oder auch mehr ehebald erreicht wird.
Andernfalls wäre die gewünschte gesetzliche Regelung schlicht nicht
akzeptabel", so Jarolim. Er zeigte sich erfreut, dass die
"Zusammenarbeit der vernünftigen Kräfte in diesem Land zu raschen und
positiven Ergebnissen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
führen kann." (Schluss) sa/sc

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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