- 20.02.2011, 15:36:04
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Vorratsdatenspeicherung - Maier: Ministerin Bures handelt richtig und umsichtig - Österreich darf nur Minimalvariante umsetzen
Vorratsdatenspeicherung ist geltendes europäisches Recht - Nur Europäischer Gerichtshof kann Richtlinie außer Kraft setzen
Wien (OTS/SK) - Zu den Aussagen von Infrastrukturministerin Doris
Bures in der heutigen "ORF-Pressestunde" betont Johann Maier
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Vorsitzender des Österreichischen
Datenschutzrates, dass "die Mindestumsetzung der
Vorratsdatenspeicherung durch Ministerin Doris Bures umsichtig,
wohlüberlegt und die bestmögliche Lösung" ist. "Die flächendeckende
Vorratsdatenspeicherung ist geltendes europäisches Recht und hätte
von der österreichischen Bundesregierung nicht verhindert werden
können. Nur der Europäische Gerichtshof kann die Richtlinie außer
Kraft setzen", so Maier am Sonntag im Gespräch mit dem
SPÖ-Pressedienst. ****
Allein der Europäische Gerichtshof kann feststellen ob die Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung dem Lissabonner Vertrag und der
Europäischen Grundrechtscharta entspricht. "Irland hat diese Prüfung
an den Europäischen Gerichtshof herangetragen, für Mitte des Jahres
ist mit einer Entscheidung zu rechnen ob die Richtlinie der
Grundrechtscharta entspricht oder als nichtig beurteilt wird.
Österreich steht vor dem Problem die geltende Richtlinie umsetzen zu
müssen, ansonsten drohen Strafzahlungen zwischen zehn und 20
Millionen Euro", so Maier.
2006 habe die damalige Bundesregierung unter ÖVP-Kanzler Schüssel und
Justizministerin Elisabeth Köstinger (BZÖ) der EU-Richtlinie
zugestimmt und bis Juni 2006 wäre es der schwarz-blau-orangen
Regierung möglich gewesen eine Nichtigkeitsklage wegen massiver
Verletzungen europäischer Datenschutzbestimmungen und des
Telekommunikationsgeheimnisses einzubringen. "Diese Klagsfrist ließ
man ungeschehen verstreichen. Die SPÖ, damals in der Opposition, hat
dieser EU-Richtlinie niemals zugestimmt", kritisiert Maier. Nun sei
die Vorratsdatenspeicherung Rechtbestand und müsse von den
Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Mit der Umsetzung der
Mindestanforderungen sei es Bundesministerin Bures gelungen, dass die
Grundrechtseingriffe so niedrig wie möglich gehalten werden.
Maier betont, dass nun der Bericht der Europäischen Kommission zur
Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten abgewartet werde,
dazu sind Änderungsvorschläge zu erwarten. "Diese müssen dann im
österreichischen Gesetzwerdungsprozess so weit als möglich
berücksichtigt werden", erklärt Maier. Mit der Entscheidung das
Ludwig Boltzmann Institut mit einem Vorschlag zur Umsetzung zu
betreuen, hat Bundesministerin Doris Bures einen absolut guten und
vernünftigen Weg gewählt, so der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher.
Maier: "Dieser Vorschlag ist grundrechtskonform und greift so gering
als möglich in das Telekommunikationsgesetz ein."
Maier erklärt weiters, dass es der ausschließliche Zweck der
Richtlinie sei den Terrorismus zu bekämpfen und schwere Straftaten zu
verfolgen: "Keinesfalls ist es der Zweck der Richtlinie alle Formen
der Kriminalität zu verfolgen und zur Durchsetzung von
Urheberrechtsansprüchen zu dienen." Der Österreichische
Datenschutzrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 28. Februar
mit den geplanten Umsetzungsmaßnahmen, das heißt mit der Novelle zum
Telekommunikationsgesetz, der Strafgesetzordnung und des
Sicherheitspolizeigesetzes auseinandersetzen und eine Stellungnahme
erarbeiten, so Maier.(Schluss) sv
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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