• 20.02.2011, 13:27:51
  • /
  • OTS0040 OTW0040

SPÖ Kärnten: Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages ist Bestrafungsaktion gegen jene, die Österreich groß gemacht haben

Kaiser fordert unsoziale Streichorgie sofort zurückzunehmen und kündigt Resolution an: "Aussetzen der Streichung des AVAB bis zu Einkommen von 1500 Euro!"

Klagenfurt (OTS) - Als unsozialen, unüberlegten Schnellschuss
bezeichnet der Vorsitzende der SPÖ-Kärnten LHStv. Peter Kaiser das
Streichen des Alleinverdienerabsetzbetrages. "Wo bleibt die Fairness
und Gerechtigkeit, wenn wieder jene von Finanzminister Pröll zur
Kasse gebeten werden, die ohnehin mit einem kleinen Einkommen ihr
Auskommen finden müssen, und die sich vermeintlich am wenigsten
wehren können", kritisiert Kaiser.

Er fordert die Bundesregierung, in erster Linie die ÖVP mit
Finanzminister Pröll, auf, die Streichung des
Alleinverdienerabsetzbetrages auszusetzen bzw. die die
Ausnahmeregelung auf Pensionen von 1500 Euro netto auszuweiten und
kündigt dazu eine entsprechende Resolution für die kommende
Regierungssitzung an.

"Pröll und Co täten gut daran, sich zu erinnern, warum und für wen
der Alleinverdienerabsetzbetrag eingeführt wurde", so Kaiser. Ziel
war es, Personen mit geringerem Einkommen eine entsprechende
finanzielle Einkommensabfederung zuzusprechen. Das betrifft in erster
Linie viele ehemalige Arbeiterfamilien, wo die Frauen in Ermangelung
von Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch Schichtarbeit in den
60er Jahren zu Hause bleiben mussten.

Da der Alleinverdienerabsetzbetrag mit 364 Euro im Jahr bzw. 30,34
Euro im Monat ein einheitlicher Beitrag ist und die Pensionsanpassung
prozentuell ausgeführt wird, trifft die Streichung kleine Pensionen
besonders hart. So beträgt der Verlust für ein Ehepaar mit EINER
Pension von 1200 Euro trotz Pensionsanpassung 21,65 Euro.

Besonders kritikwürdig ist für Kaiser die Tatsache, dass sogar
Bezieher einer Ausgleichszulage sogenannte "Mindestpensionisten" von
der Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages betroffen sind. Der
Ausgleichszulagen-Richtsatz beträgt aktuell 1.189,56 Euro für
Ehepaare. Die AVAB-Streichung gilt ab Euro 1.155 Euro. "Das heißt, es
wird einem Mindestrenten-Ehepaar vorher die Ausgleichszulage gegeben
um ihm dann den AVAB zu streichen", so Kaiser.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
SPÖ Kärnten
Klagenfurt

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS9

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel