• 17.02.2011, 12:24:56
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  • OTS0151 OTW0151

Becher: Richtwertmietzinssystem muss reformiert werden

Aktuelle AK-Studie beweist Wirkungslosigkeit dieses Mietenbegrenzungssystems

Wien (OTS/SK) - Die aktuelle Studie der Arbeiterkammer Wien über
das Richtwertmietzinssystem bestätige eindrucksvoll die Forderung der
SPÖ nach einer Änderung dieses Mietenbegrenzungssystems. Das erklärte
heute, Donnerstag, SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. "Die heute präsentierte Studie der AK Wien, in der
Mietverträge von Wiener Altbauwohnungen, die dem
Richtwertmietzinssystem unterliegen, ausgewertet wurden, bestätigt
die von der SPÖ immer wieder erhobene Kritik, dass wegen der
Intransparenz der gesetzlichen Bestimmungen von den Vermieter stark
überhöhte Mietzinse verlangt werden", erklärte Becher. ****

In der AK-Studie konnten die Autoren anhand von 150 Mietverträgen,
bei denen eine rechtliche Überprüfung der vereinbarten Hauptmietzinse
bereits abgeschlossen war, nachweisen, dass in fast allen Fällen
(98,67 Prozent) die Vermieter stark überhöhte Hauptmietzinse
verlangten.

Die Überprüfung dieser Fälle durch die Gerichte gestaltete sich
aufgrund der intransparenten Gesetzesbestimmungen, in der weder Art
noch Höhe der Zuschläge klar begrenzt ist und wonach der Vermieter im
Mietvertrag die Zu- und Abschläge auch nicht angeben muss, überdies
äußerst schwierig.

"Fest steht, dass die Mietenbegrenzung durch das bestehende
Richtwertmietzinssystem wegen dessen Intransparenz nicht ausreichend
funktioniert und deshalb reformiert werden muss. Es ist für die
Mieter von fast 500.000 Altbauwohnungen einfach unzumutbar, dass sie
einen beinahe zwei Drittel höheren Mietzins, als es gesetzlich
erlaubt ist, bezahlen müssen. Und obwohl für befristete Mieten ein
25-prozentiger Abschlag gegenüber den unbefristeten
Vertragsverhältnissen vorgesehen ist, liegen diese Mieten um
durchschnittlich 100 Prozent über den rechtlich zulässigen", zeigte
sich Becher empört.

"Der jetzt erfolgte Nachweis, dass das Richtwertmietzinssystem den
Mieter zum Nachteil gereicht, bestätigt unsere lange erhobene
Forderung nach einer Änderung. Künftig sollen Art und Höhe der
Zuschläge klar festgelegt und auf höchstens 20 Prozent des
Richtwertes begrenzt werden. Und Zu- und Abschläge zum Richtwert
sollen in den Mietverträgen auch genau angegeben werden müssen", so
Becher. (Schluss) sc/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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