- 11.02.2011, 14:27:57
- /
- OTS0171 OTW0171
SPÖ Obex-Mischitz: FPK-LR Ragger leidet unter Realitätsverweigerung!
Einrichtung einer Pflegeanwaltschaft liegt klar in Verantwortung des Sozialreferenten.
Klagenfurt (OTS) - "Lernen Sie endlich die Referatseinteilung und
das Kärntner Pflegeanwaltschaftsgesetz und setzen Sie die darin
festgehaltenen und Ihnen zufallenden Aufgaben um", fordert
SPÖ-Sozial- und Gesundheitssprecherin LAbg. Ines Obex-Mischitz
FPK-(Un)Soziallandesrat Ragger auf.
Raggers Darstellung, wonach die Einrichtung einer Pflegeanwaltschaft
der Gesundheitsreferent zuständig sei, sei schlichtweg ein
Ammenmärchen.
"Zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden von
pflegebedürftigen Personen oder deren Vertrauenspersonen über die
Unterbringung, Versorgung, Betreuung oder Pflege in Einrichtungen,
für die das Kärntner Heimgesetz (K-HG) gilt, sowie über die
Versorgung, Begleitung, Betreuung oder Pflege durch mobile
Hauskrankenpflegeeinrichtungen, durch Betreuungskräfte nach den
Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes oder durch zur Ausübung des
Gewerbes der Personenbetreuung nach den Bestimmungen der
Gewerbeordnung 1994 Befugte, wird beim Amt der Landesregierung eine
Pflegeanwaltschaft eingerichtet und ein Pflegeanwalt oder eine
Pflegeanwältin bestellt", zitiert Obex-Mischitz Paragraf 4 Abschnitt
2 aus dem Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz, in dem
alle Materien des Geltungsbereiches des Pflegeanwaltes ausschließlich
Ragger zugeordnet sind.
"Kommen Sie endlich Ihren Aufgaben nach und versuchen Sie nicht
länger, sich mit falschen Behauptungen aus der Verantwortung zu
stehlen", so Obex-Mischitz abschließend.
Rückfragehinweis:
SPÖ Kärnten
Klagenfurt
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS9






