- 02.02.2011, 14:59:03
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- OTS0218 OTW0218
Internationales Lob für die Arbeit des Rechnungshofs Thema Nachhaltigkeit - Rechnungshof vermisst klare Indikatoren
Wien (PK) - Nach der Behandlung des Einkommensberichts für die
Jahre 2008 und 2009 befasste sich der Rechnungshofausschuss mit
dem Tätigkeitsbericht 2010 (III-196 d.B.) und dabei
schwerpunktmäßig mit den Ergebnissen der Begutachtung (Peer
Review) des österreichischen Rechnungshofes durch die
Rechnungshöfe Deutschlands, Dänemarks und der Schweiz. Für das
außerordentlich positive Ergebnis dieser Überprüfung, die den
Reformprozess im Rechnungshofs bestätigt, ihm hohe Unabhängigkeit
bescheinigt und seine Zuständigkeit für sämtliche
Verwaltungsebenen als vorteilhaft erachtet, nahm
Rechnungshofpräsident Josef Moser von Sprechern aller Fraktionen
Lob und Gratulation entgegen. International anerkannt sind auch
die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Rechnungshofes, sein
Controlling und das Wissensmanagement, die Zuverlässigkeit der
eingesetzten Informationstechnologie, die professionelle
Personalauswahl, die hohe Qualität der Berichte, die vorbildliche
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Wirksamkeit der
Nachfrageverfahren und der Follow-Up Prüfungen. Außerdem
debattierten die Abgeordneten über die Ergebnisse einer
kritischen RH-Überprüfung der Nachhaltigen Entwicklung beim Bund
und in den Ländern (III-187 d.B.).
Die Debatte eröffnete Abgeordnete Christine Lapp (S), indem sie
den Frage der Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen ansprach,
wobei Abgeordneter Ewald SACHER (S) positiv auf die Halbierung
der Wartezeit auf Pflegegeldbescheide hinwies, während
Abgeordneter Alois Gradauer (F) die weiterhin sehr hohen
Verwaltungskosten im Pflegebereich kritisch beurteilte. Positiv
sah Abgeordneter Sacher (S) auch die Entwicklung im
Forschungszentrum Seibersdorf, wo sich das neue Management
bemühe, Missstände abzustellen, die vom Rechnungshof in der
Vergangenheit aufgedeckt wurden.
Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) sprach sich angesichts
mangelnder Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen durch die
Bundesregierung dafür aus, den Rechnungshofausschuss zu stärken
und ihm die Möglichkeit zu geben, Berichte von Ministern
einzufordern, wenn Empfehlungen des Rechnungshofes nicht
umgesetzt werden.
Abgeordneter Hermann GAHR (V) drängte darauf, die Finanzkontrolle
bei der Umsetzung der Hilfspakete für Griechenland und Irland zu
verstärken.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) brachte aus gegebenen Anlass
Probleme bei der Kontrolle selbstverwalteter Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Sprache. Es sei problematisch, wenn der
Rechnungshof etwa die Wirtschaftskammer Steiermark prüfe, aber
keine Möglichkeit habe, den diesbezüglichen Bericht zu
veröffentlichen. Außerdem trat der Abgeordnete dafür ein,
Empfehlungen des Rechnungshofes auf Initiative des
Rechnungshofausschusses nach deutschem Vorbild durch eine
Entschließung des Nationalrates untermauern zu können.
Abgeordneter Alois GRADAUER klagte über das geringe Tempo bei der
Verwaltungsreform, obwohl allen klar sein müsste, dass eine
Staatsverschuldung von 200 Mrd. € und ein negativer Primärsaldo
zu umfassenden Strukturreformen zwingen, insbesondere im
Pflegebereich, wo nicht einzusehen sei, dass insgesamt 23 Stellen
mit einem enormen bürokratischen Aufwand für die
Bescheiderstellung zuständig seien.
Auch Abgeordneter Werner KOGLER (G) befasste sich mit der
Rechnungshofprüfung gesetzlicher Körperschaften und mit der
mangelnden Publizität der diesbezüglichen Rechnungshofberichte.
Sein Vorschlag lautete, das Prüfverfahren für
Selbstveraltungskörper dem üblichen Rechnungshofverfahren
nachzubilden.
Rechnungshofpräsident Josef Moser dankte für die anerkennenden
Worte der Abgeordneten und leitete ihr Lob an die Mitarbeiter des
Rechnungshofes weiter, die während der letzten Jahre in insgesamt
40 Projekten dafür gesorgt haben, die Transparenz im Rechnungshof
zu erhöhen und seine Organisation zu optimieren. Es sei positiv
für Österreich, wenn die Rechnungshöfe Deutschlands, der Schweiz
und Dänemarks in ihrer Bewertung feststellen, dass der
österreichische Rechnungshof international "in der Champions
League spielt weit vorne spielt". Der deutsche Rechnungshof habe
große Erfahrung mit Peer Reviews, Dänemark sei in der INTOSAI
federführend bei der Ausarbeitung von Standards und Methoden für
die öffentliche Finanzkontrolle, während der Schweizer
Rechnungshof die Arbeitsgruppe für den Einsatz der
Informationstechnologie in der Rechnungskontrolle leite.
Hinsichtlich der Empfehlungen des Abschlussberichts kündigte der
Rechnungshofpräsident eine Follow-Up Überprüfung in zwei bis drei
Jahren an. Er sehe derzeit keine Gefahr, dass die Unabhängigkeit
des Rechnungshofes durch überbordende Prüfverlangen
beeinträchtigt werden könnte, zumal derzeit nur 5 bis 7 % der
Rechnungshofprüfungen auf Verlangen durchgeführt werden.
Die Möglichkeit, im Rechnungshofausschuss Beschlüsse über die
Kenntnisnahme von Rechnungshofberichten hinaus zu fassen seien
sowohl in Deutschland, Dänemark als auch in der Schweiz gegeben,
teilte der Rechnungshofpräsident mit. Aus seiner Sicht wäre es zu
begrüßen, wenn er die Möglichkeit hätte, sich auch im
Rechnungshofausschuss gegebenenfalls vom dienstältesten Beamten
des Rechnungshofes vertreten zu lassen. Die Regelung, dass der
Rechnungshofpräsident nur abgesetzt werden könne, wenn er seine
Aufgabe nicht erfüllt, entspreche internationalen Standards und
sichere dessen Unabhängigkeit, teilte Moser mit.
Die Empfehlungen des Rechnungshofes für Verbesserungen im
Pflegebereich unterstrich der Rechnungshofpräsident und äußerte
den Wunsch, dass sich Nationalrat und Landtage für ihre Umsetzung
stark machen.
Die Zusammenarbeit zwischen INTOSAI und dem europäischen
Rechnungshof sei hervorragend, sagte Präsident Moser und sprach
sich dafür aus in der EU Länder gezielt zu überprüfen, wo Fehler
bei der öffentlichen Finanzkontrolle aufgetreten seien.
Bei Kammern prüft der Rechnungshof nach den Kriterien der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, nicht aber die
Zweckmäßigkeit, weil dies nur der Beurteilung der jeweiligen
Kammer unterliege. Moser hielt es aber für zielführend, Berichte
in einem Stellungnahmeverfahren auf der Website des
Rechnungshofes veröffentlichen zu können. - Der Bericht wurde
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Rechnungshof vermisst Indikatoren für Nachhaltige Entwicklung
Den dritten Punkt der Tagesordnung der heutigen Sitzung des
Rechnungshofausschusses bildete das Thema der Nachhaltigen
Entwicklung. Dazu hat der Rechnungshof eine die Jahre 2006 bis
2009 umfassende Überprüfung durchgeführt, ob und wie Nachhaltige
Entwicklung in die Entscheidungsprozesse von Bund und Ländern
einbezogen ist (III-187 d.B.). Weiters sollten die
organisatorischen Rahmenbedingungen festgestellt und auf ihre
Tauglichkeit zur Zielerreichung bewertet werden.
Der Begriff der "Nachhaltigen Entwicklung" geht auf die
"Brundtland-Kommission für Umwelt und Entwicklung" der Vereinten
Nationen zurück, die erstmals 1987 das Konzept von "Sustainable
Development" zur Diskussion stellte. Dieses bezieht sich auf
"eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation
entsprechen soll, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen
zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren
Lebensstil zu wählen."
Zur Umsetzung in Österreich merkte der Rechnungshof in seinem
Bericht an, dass sich grundsätzlich sowohl Bund als auch Länder
zur Nachhaltigen Entwicklung bekennen. Neben der
"Österreichischen Strategie Nachhaltige Entwicklung" (ÖStrat),
die für Bund und Länder Geltung haben soll, bestanden im
überprüften Zeitraum jedoch auf Ebene der Länder noch keine
regionalen Nachhaltigkeitsstrategien. Auch waren Indikatoren zur
Darstellung ihrer Wirksamkeit nur auf Bundesebene definiert. Eine
konkrete Überprüfung von Programmen und Projekten hinsichtlich
ihrer Ausgewogenheit erfolgte nur im Einzelfall. Die operative
Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung war in den Ländern stark
regional geprägt und unterschiedlich organisiert, hält der
Rechnungshof fest.
Die Debatte eröffnete Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) mit der
Frage, wie sich prinzipiell eine bessere Umsetzung der
Nachhaltigen Entwicklung erreichen lasse. Wie wolle der
Rechnungshof überprüfen, ob man seiner Empfehlung nach einer
besseren Vernetzung der Instrumente der Lokalen Agenda-21
nachkomme, fragte sie. Das sei wichtig, dass die Mittel den
Gemeinden tatsächlich zugute kommen und nicht in aufwendiger
Bürokratie "hängen bleiben". Abgeordneter Johann Singer (V)
fragte nach der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsmaßnahmen der
Bundesländer. Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich wenig
erstaunt über das Ergebnis der Prüfung. Es stelle sich immer
wieder heraus, dass ein Missverhältnis zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden in der Umsetzung von Strategien, welche von der
Bundesregierung ausgearbeitet werden, bestehe. Die Ursachen dafür
ortete sie unter anderem in mangelhafter Koordination,
unterschiedlichen Datenlagen und uneinheitlichen
Kontrollindikatoren.
Rechnungshofpräsident Josef Moser erwiderte auf die Fragen der
Abgeordneten, ein Ranking der Bundesländer in ihren
Nachhaltigkeitsstrategien sei nicht möglich, da die einzelnen
Bundesländer jeweils in anderen Teilen der Nachhaltigen
Entwicklung Schwerpunkte setzen, etwa bei der Umsetzung der
Global Marshall Plan-Initiative oder bei Agenda-21-Maßnahmen. Was
die Lokale Agenda-21 betreffe, plane der Rechnungshof eine
Follow-Up-Überprüfung.
In Hinblick auf die Durchsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
empfehle der Rechnungshof, die "Österreichische Strategie zur
Nachhaltigen Entwicklung" (NStrat) des Bundes, die seit dem Jahr
2007 nicht weiterentwickelt wurde, auszubauen. Sie sollte mit
Bestimmungen über Evaluierungen und klaren Kontrollindikatoren
versehen werden, um zu einer tatsächlichen Nachhaltigkeitsprüfung
zu gelangen. In Hinblick auf eine bessere Übersichtlichkeit
sollte auch eine Umbenennung erfolgen, um sie klarer von der
"Österreichischen Strategie Nachhaltige Entwicklung" (ÖStrat),
die für Bund und Länder Geltung hat, abzuheben. Es bedürfe dabei
auch bewusstseinsbildender Maßnahmen, um der Nachhaltigen
Entwicklung zum Durchbruch zu verhelfen, meinte RH-Präsident
Moser.
Der Bericht des Rechnungshofs zur Nachhaltigen Entwicklung in
Österreich wurde vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.
(Schluss).
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