vida-Haberzettl begrüßt Ministerratsbeschluss zu Bahn-Rahmenplan und gemeinwirtschaftlichen Leistungen
Nationale Umsetzung der EU-PSO-Verordnung birgt Chance, dass der Wettbewerb im Verkehr nicht mehr auf dem Rücken der Beschäftigten stattfindet
Wien (OTS/vida/ÖGB) - Der heutige Beschluss im Ministerrat des
Rahmenplans für den Bahnausbau sowie der neuen Grundlagen für die
gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr
wird vom stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft vida,
Wilhelm Haberzettl, ausdrücklich begrüßt. "Mit der Fixierung des
Rahmenplans findet endlich die Verunsicherung des ÖBB-Managements und
der ÖBB-Beschäftigten ein Ende", so Haberzettl, der auch
ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender ist. Haberzettl fordert, dass bei
den kommenden Verhandlungen zu den Ausschreibungskriterien im
öffentlichen Personennahverkehr die Bestimmungen der
EU-PSO-Verordnung hinsichtlich des Personals verbindlich
eingearbeitet werden müssen: "Diese europäische Verordnung birgt die
Chance, dass der Wettbewerb im Verkehr in Zukunft nicht mehr auf dem
Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird."++++
Die EU-PSO-Verordnung ("Public Service Obligations") für öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße trat bereits am 3.
Dezember 2009 in Kraft und beinhaltet die Verpflichtungen, die mit
der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen verbunden sind. "Mit
der PSO-Verordnung wurde anerkannt, dass im Bereich der öffentlichen
Daseinsvorsorge der ungeregelte Markt nichts verloren hat", betont
Haberzettl weiter.
Das erfolgreiche Lobbying von Gewerkschaften aber auch von Städten
und Gemeinden habe dazu beigetragen, dass die PSO-Verordnung drei
wichtige Punkte zulasse: "Zum einen können Bahnverkehre sowie
Verkehrdienste, die von Gemeinden oder anderen Körperschaften selbst
betrieben werden, direkt vergeben werden - sie müssen also nicht
ausgeschrieben werden", erklärt der stellvertretende vida-Vorsitzende
und merkte an, dass das Instrument PSO-Verordnung von den
Bundesländern bisher vernachlässigt worden sei.
Die zweite und gleichzeitig größte Errungenschaft der PSO-Verordnung
sei aber, dass dabei - egal ob öffentliche Dienste per Direktvergabe
oder Ausschreibung vergeben werden - Qualitäts- und Sozialkriterien
(beispielsweise die Ausbildung und Bezahlung der Bediensteten)
berücksichtigt werden können. "Damit kann sichergestellt werden, dass
der Wettbewerb nicht zulasten der ArbeitenehmerInnen stattfindet,
sondern dass der beste und nicht der billigste Anbieter zum Zug
kommt, was letztlich auch im Sinner der BahnkundInnen ist",
bekräftigt Haberzettl.
Die Verordnung ermögliche zudem Regelungen, dass im Falle eines
Betreiberwechsels die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten auf den
neuen Diensteerbringer übergehen. "Wir treten dafür ein, dass in
Ausschreibungen festgelegt werden muss, dass die Beschäftigten das
Recht bekommen sollen, zu den bisherigen Beschäftigungsbedingungen
zum neuen Unternehmen wechseln zu können", unterstreicht der
stellvertretende vida-Vorsitzende.
"Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss ist es Verkehrs- und
Infrastrukturministerin Doris Bures erfolgreich gelungen, einen zähen
Verhandlungsprozess mit dem Koalitionspartner ÖVP zu beenden",
schloss Haberzettl.
Hansjörg Miethling
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