• 27.01.2011, 12:15:48
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Arbeitsmarktöffnung: Zuwanderung im Sinne aller klar und fair regeln

ÖGB und AK verlangen rasche Umsetzung des Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping

Wien (OTS/ÖGB/AK) - "Vor der Öffnung des heimischen Arbeitsmarkts
am 1. Mai muss man sich nicht fürchten, man muss sie aber optimal im
Sinne aller vorbereiten", sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär
im ÖGB, bei einem Pressegespräch heute in Brüssel. "Bereits während
der Übergangsfristen ging es uns darum, den Zugang zu regeln und für
einen strukturierten und sorgfältigen Übergang zu sorgen", ergänzte
Alice Kundtner, stellvertretende Direktorin der Arbeiterkammer. ++++

Wesentliche Gründe für das volle Ausnutzen der Übergangsfristen seien
die großen Lohnunterschiede zwischen Österreich und den acht neuen
Mitgliedsstaaten gewesen, außerdem die geografische Lage Österreichs
mit Grenzen zu vier der acht betroffenen Staaten. "Die Fristen waren
keine Abschottung des Arbeitsmarktes, wie das oft missinterpretiert
wurde, sondern nötig, um den heimischen Arbeitsmarkt, insbesondere
die Grenzregionen vorzubereiten", sagte Achitz. Zuwanderung aus neuen
EU-Ländern habe es schon bisher gegeben, über die
Fachkräfteverordnung oder mit Einzelbewilligungen unter gewissen
Bedingungen, das Ausschöpfen der Übergangsfristen habe eine gewisse
Filterfunktion erfüllt.

"Die Erweiterung der EU ist zweifellos gut für die Wirtschaft, die
Unternehmen haben profitiert, und der Arbeitsmarkt verträgt die damit
verbundene Zuwanderung", sagt Achitz. Allerdings seien die Vorteile
der Erweiterung bisher ungleich verteilt. Die Erfahrungen von ÖGB und
AK in der Rechtsberatung in den Grenzregionen würden deutlich machen,
dass es bessere Instrumente zur Durchsetzung der Rechte der
ArbeitnehmerInnen brauche. Kundtner: "Im Grenzraum mit Ungarn haben
wir jährlich rund 25.000 Rechtsberatungen, die meisten nach
Beendigung der Arbeitsverhältnisse, meistens geht es um zu niedrige
Löhne oder nicht ausbezahlte Überstunden. Die Lehre daraus ist, dass
die individuelle Rechtsdurchsetzung nicht genügt, darum war uns das
Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping so wichtig." Damit werde einmal
mehr klargestellt, dass in Österreich die österreichischen
Mindestlöhne zu bezahlen sind - andernfalls begehe das Unternehmen
eine Straftat. "Österreich hat den großen Vorteil, dass wir praktisch
flächendeckend in allen Branchen kollektivvertragliche Mindestlöhne
haben, die zu bezahlen sind", sagte Achitz. "Das ist für die
Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne eine optimale
Ausgangsbasis."

Die Gefahr, dass Österreich mit 1. Mai von ArbeitnehmerInnen aus den
acht neuen Staaten überrannt werden könnte, sehen ÖGB und AK nicht.
"Die Prognosen, wie viele Menschen wirklich kommen werden, sind sehr
unterschiedlich, sie bewegen sich zwischen 15.000 und 20.000 Menschen
im Jahr 2011", sagte Kundtner. Wie schon bisher werde sich die
Zuwanderung vor allem auf den Dienstleistungsbereich, soziale
Dienste, Gastgewerbe, Bau- und Baunebengewerbe konzentrieren. "AK,
ÖGB und Gewerkschaften haben die Übergangsfristen außerdem dazu
genutzt, mit den Gewerkschaften in den Nachbarstaaten zu kooperieren,
in einigen Branchen die Lohnpolitik zu koordinieren, um die
Lohnniveaus anzugleichen, grenzüberschreitende Beratung der
Beschäftigten anzubieten und sie im Streitfall auch zu vertreten",
berichtete Achitz.

"Der Beschluss des Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping im
Nationalrat im März ist ein wichtiger Meilenstein beim
Zusammenwachsen Europas", sagte Achitz. Zeitgleich müssten aber nun
rasch die nötigen Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes getroffen
werden. "Die involvierten Behörden müssen mit ausreichend
finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden", fordert
Achitz, "sie müssen untereinander vernetzt werden, und auch
grenzüberschreitende Kooperation der Behörden muss gewährleitstet
werden." Neben der Umsetzung des Gesetzes bräuchte es weitere
Maßnahmen, um Zuwanderung zum Vorteil aller gut zu regeln, sagte
Kundtner: "Wichtig ist auch die rasche Anerkennung von formell oder
informell erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen der
ZuwanderInnen, das würde den Druck auf die heimischen Löhne
verringern, das gebieten im Übrigen auch die
Antidiskriminierungsbestimmungen der EU."

ÖGB und AK fordern
+ Sicherstellung von personellen und finanziellen Ressourcen der
Behörden zur Kontrolle des Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping
+ Fristen für Bulgarien und Rumänien bis Ende 2013 nutzen
+ Saisonnier-Kontingente ab 2011 senken
+ verstärktes Arbeitsmarktmonitoring: Dynamik, Beschäftigungsformen,
Veränderungen beim Arbeitskräfteangebot, Entwicklung der Arbeits- und
Einkommensbedingungen
offensive Antidiskriminierungspolitik: Information über arbeits- und
sozialrechtliche Regeln, Arbeitsbedingungen, Anerkennung von
Kompetenzen und Qualifikationen
+ Kooperationen der Behörden in Österreich und der Behörden
zwischenstaatlich
starten/stärken

Rückfragehinweis:
Nani Kauer
ÖGB Öffentlichkeitsarbeit
0664/614 59 15

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