OTS0265   20. Jan. 2011, 15:19

Nationalrat - Becher: Neues Teilzeitnutzungsgesetz verbessert Verbraucherschutz wesentlich

Anwendungsbereich deutlich erweitert - Auch bewegliche Übernachtungsunterkünfte einbezogen


Das Teilzeitnutzungsgesetz 2011 bringt eine
"wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes und auch eine
Anpassung an aktuelle Entwicklungen". Das sagte
SPÖ-Nationalratsabgeordnete Ruth Becher heute, Donnerstag, im
Parlament. Das Teilzeitnutzungsgesetz 2011 regelt
Informationspflichten und Rücktrittsrechte beim Kauf von
Teilnutzungsrechten an Ferienwohnungen und dergleichen. Im Gegensatz
zur Vorgängerrichtlinie bringt die neue Richtlinie einen deutlich
erweiterten Anwendungsbereich. So sind nunmehr auch bewegliche
Objekte (z.B. Wohnmobile) erfasst. ****

Auch die zeitliche Komponente in Sachen Einsetzen
konsumentenschutzrechtlicher Rechte wurde deutlich verändert (früher
Mindestdauer drei Jahre, jetzt ein Jahr), betonte Becher. Zudem sind
nun auch weitere Vertragsarten (z.B. Wiederverkaufs- und
Tauschverträge) in den Regelungskreis einbezogen.

Becher machte zudem klar, dass das alte Teilzeitnutzungsgesetz
aufgrund der großen Unterschiede nicht novelliert wird, sondern ein
neues Teilzeitnutzungsgesetz geschaffen wird. Es sei außerdem in
dieser Frage sinnvoll, mit Nicht-EU-Ländern bilaterale,
völkerrechtliche Verträge abzuschließen, um auch hier den
Verbraucherschutz zu gewähren, so Becher. (Schluss) mb/sv/mp

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0265 2011-01-20 15:19 201519 Jän 11 SPK0021 0173



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