- 18.01.2011, 09:29:11
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Kinderrechte: Wr. Jugendanwälte gegen den Beschluss des absolut unvollständigen und fehlerhaften Verfassungsgesetzes
Die Kinderrechtskonvention wird damit in ihrem Inhalt untergraben
Wien (OTS) - Am kommenden Donnerstag wird der Nationalrat ein
Bundesverfassungsgesetz zum Thema Kinderrechte beschließen.
Mit dem Hinweis, dass die meisten Inhalte der Kinderrechtskonvention
in Österreich bereits Gesetzeskraft haben, wird den Menschen
vorgegaukelt, dass auch jene Kinderrechte gesichert seien, die nicht
im Verfassungsgesetz stehen.
Dem ist nicht so:
Die Bereiche Gesundheit, Bildung und Freizeit sind dezitiert nicht
gesichert und können daher in Zukunft auch nicht eingeklagt werden.
"Diese falsche Interpretation in der Öffentlichkeit ist
unerträglich", stellt Wiens Jugendanwalt Anton Schmid klar.
Besonders kritisierenswert findet die Wiener Jugendanwältin Monika
Pinterits den Artikel 7 des Gesetzesentwurfes, der es jederzeit
ermöglicht, viele Kinderrechte im Einzelfall wieder aufzuheben.
Schon jetzt preisen die meisten Parteien die Verankerung der
Kinderrechte mit dem vorliegenden Verfassungsgesetzesentwurf als
herausragende Leistung und einem Meilenstein in der Geschichte der
Kinderrechte an. Tatsache aber ist, so Jugendanwältin Pinterits,
dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich nur einige Kinderrechte
verankert und einige von diesen auch jederzeit im Einzelfall wieder
aufgehoben werden können.
Das Gesetz entspreche nicht der Absicht der UN-Konvention über die
Kinderrechte, sondern sei inhaltlich ein völlig oberflächliches und
unsystematisches Machwerk, resümiert Jugendanwalt Schmid.
Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Frau DSA Monika Pinterits
Herr Dr. Anton Schmid
Tel.: (++43-1) 70 77 000
mailto:[email protected]
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