- 22.11.2010, 13:39:44
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SOKO-Tierschutz bestätigt Spitzel beim VGT
Wien (OTS) - 16 Monate verdeckte Ermittlung sei zur Gefahrenabwehr
gewesen - VGT widerspricht vehement: Ein Einschleusen ist zur
Gefahrenabwehr nicht zulässig; Außerdem ist Gefahrenabwehr nur nach
SPG möglich, das hier gar nicht anwendbar ist.
Kürzlich wurde publik, dass eine verdeckte Ermittlerin der
SOKO-Tierschutz von April 2007 bis September 2008 beim VGT
eingeschleust worden war. Die Polizei hatte das immer, u.a. vor
Gericht, bestritten und keine Akteneinsicht durch die Verteidigung
erlaubt. Aufgrund der jetzt vom VGT vorgelegten erdrückenden Beweise
machte die SOKO eine Kehrtwendung. Im heutigen Tierschutzprozess
erklärte die Richterin, dass der Führer des SOKO-Spitzels, Stefan
Wappel, eine verdeckte Ermittlerin die genannte Zeit im VGT
eingeschleust hatte. Es habe sich dabei aber um eine Aktivität zur
Gefahrenabwehr gehandelt und es sei daher nicht genehmigungspflichtig
gewesen. Der VGT widerspricht vehement.
Dazu Mag. Eberhart Theuer, Menschenrechtsexperte an der
Universität Wien: "Eine verdeckte Ermittlung zur Gefahrenabwehr ist
nur nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) möglich. Verdeckte
Ermittlung nach SPG beinhaltet nur ein verdecktes Einholen von
Auskünften. Ein Einschleusen und aktives Mittun, wie bei Danielle
Durand im Tierschutzfall, ist nach dem SPG unzulässig. Für erweiterte
Gefahrenerforschung hätte man nach dem SPG außerdem die Ermächtigung
des Rechtsschutzbeauftragten gebraucht. Abgesehen davon ist das SPG
hier gar nicht anwendbar, da es schon konkrete Verdächtige gab und
daher nur mehr die Strafprozessordnung relevant ist. Danach hätte die
Polizei aber eine Anordnung der Staatsanwaltschaft gebraucht, die es
hier nicht gab."
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: "Die Polizei versucht
offenbar verzweifelt, ihre Ermittlungsmaßnahmen zu vertuschen, und
wenn es nicht mehr anders geht, werden Ausflüchte verwendet. Die
Richterin hat jetzt den SOKO-Spitzel vor Gericht vorgeladen. Das wird
das Ende dieses Prozesses sein, weil diese Frau weiß aus erster Hand,
dass es beim VGT keine kriminelle Organisation gibt. Hätte sie etwas
Kriminelles gefunden, wäre das schon längst im Akt aufgetaucht."
Rückfragehinweis:
Kontakt Mag. Theuer, Tel.: 0676 9741300
VGT: [email protected], Tel.: 01 9291498
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]
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