OTS0134   22. Nov. 2010, 11:45

FPÖ: Graf verlangt Bildungsreform statt Diskussion über Studiengebühren

Einheitliches Bildungsministerium, keine Zugangsbeschränkungen, Teilausstieg aus Bologna und studienplatzbezogene Finanzierung als Kernforderungen


"Wissenschaftsministerin Karl soll endlich ihre sture
Fokussierung auf Studiengebühren beenden und den Weg frei machen für
eine Gesamtreform des heimischen Hochschulsystems, besser noch des
gesamten Bildungssystems", erklärt FPÖ-Wissenschaftssprecher NAbg.
Martin Graf im Vorfeld der heutigen Gespräche zwischen den
Regierungsspitzen und den Rektoren zum Budget. Karls
Weltuntergangsszenarien für den Fall, dass keine flächendeckenden
Studiengebühren kommen, seien der Sache überhaupt nicht dienlich.

Die FPÖ verschließe sich Studiengebühren nicht generell, wolle aber
im Gegenzug auch signifikant bessere Bedingungen für die heimischen
Studenten sichergestellt wissen. Graf erneuerte in diesem
Zusammenhang die Kernforderungen für einen "Pakt für die Jugend". Bei
der notwendigen bildungspolitischen Gesamtreform seinen folgende
Punkte entscheidend:

1. Zusammenlegung des Wissenschafts- und Bildungsministeriums, auch
im Sinne der Verwaltungsreform, da die derzeitige Trennung
ausschließlich ideologisch aber keinesfalls fachlich begründet ist.
Damit kann effizient auch nach den Bedürfnissen der Universitäten an
eine notwendige Oberstufenreform herangegangen werden. Die
Universitäten gehören in den Oberstufenreformprozess stark
eingebunden. Österreichs Studierende müssen wieder gut für den Gang
an die Universität vorbereitet werden. Bildungspolitik aus einem Guss
ist gefragt und nicht ideologiebehaftetes Stückwerk.

2. Wegfall von Zugangsbeschränkungen für Österreicherinnen und
Österreicher an österreichischen Universitäten. Die Aufgabe der
Politik ist es, Ressourcen in ausreichendem Maß für Österreicher zur
Verfügung zu stellen.

3. Teilausstieg aus dem Bologna-Prozess, was etwa die Frage des zwei
oder dreigliedrigen Studiums betrifft. Es muss die Universität in
eigner Autonomie entscheiden dürfen, ob und welche Studien in 2- bzw.
3-gliedriger Form angeboten werden.

4. Die Einführung studienplatzbezogener Finanzierungen und die
Herbeiführung der Kostenwahrheit müssen gewährleistet sein.

Sollten all diese Voraussetzungen erfüllt sein und eine Gesamtreform
angegangen werden, könne sich Graf auch vorstellen über die
Wiedereinführung von Studienbeiträgen zu diskutieren. Dabei sollte es
den Unis im Rahmen der Universitätsautonomie frei gestellt werden,
wie hoch sie den Beitrag, der in einer Bandbreite von 0 bis 1.000
Euro gesetzlich vorgegeben werden könnte, für ihre Studenten
bemessen. Parallel dazu müsse selbstverständlich das Stipendienwesen
entsprechend angepasst werden, um soziale Barrieren auszugleichen, so
Graf.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0134 2010-11-22 11:45 221145 Nov 10 FPK0010 0355



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