- 17.11.2010, 12:19:47
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FPÖ: Strache: Familienpaket im neuen Budget ist verfassungswidrig
Freiheitliche werden Verfassungsgerichtshof gegen Familienbelastungswelle dieser Regierung anrufen
Wien (OTS) - Da das österreichische Steuerrecht keine wie auch
immer geartete Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen vorsieht, eine
solche Absetzbarkeit aber verfassungsrechtlich erforderlich wäre, ist
die Auszahlung der "Familien-Transferleistungen" (Familienbeihilfe,
Kinderabsetzbetrag, etc.) kein Almosen für Familien, sondern ihr
gutes Recht. Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wird damit
"im Ergebnis lediglich eine Steuer erstattet, die von Verfassungs
wegen nicht hätte erhoben werden dürfen". Dies stellte heute
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache klar.
Daher sei es aus freiheitlicher Sicht gar nicht möglich, die
geplanten Einschnitte bei Familien umzusetzen. Ob und für wen eine
Auszahlung erfolge, liege nicht im Ermessen einer Regierung, sondern
sei einzig und alleine vom Vorhandensein, Entstehen und Untergehen
von Unterhaltspflichten abhängig, betonte Strache. Wenn den
Studierenden zwischen 24 und 26 Jahren die Transferleistungen
gestrichen werden sollen, wäre es verfassungsrechtlich geboten,
steuerliche Maßnahmen für die betroffenen Eltern zu schaffen, mit
denen die Unterhaltspflicht steuerlich in Abzug zu bringen wäre.
Der Verfassungsgerichtshof ist der Ansicht, dass es dem Gesetzgeber
obliegt, ob Unterhaltsleistungen direkt im Steuersystem
berücksichtigt werden, wie dies im freiheitlichen Modell des
Familiensteuersplittings vorgesehen wäre, oder über ein
Transfersystem ausgeglichen werden. Es komme lediglich darauf an,
"dass im Effekt die Unterhaltsleistung an Kinder in den vom
Gerichtshof angenommenen Grenzen steuerfrei bleibe, das heißt, dass
die im Vergleich zu einer nicht unterhaltspflichtigen Person
verminderte Leistungsfähigkeit durch entsprechende Verminderung der
Steuerlast berücksichtigt wird."
Der Verfassungsgerichtshof weiter: "Da die Unterhaltsleistung an
Kinder nicht bloß Sache privater Lebensgestaltung ist, geht es nicht
an, jene Einkommensbestandteile, die vom Steuerpflichtigen an die
Unterhaltsberechtigten weiterzugeben sind, in diesem Umfang zu
besteuern. Auf diese Weise werden nämlich unterhaltspflichtige und
nicht unterhaltspflichtige Einkommensbezieher gleicher Einkommenshöhe
ungeachtet der unterschiedlichen Höhe des ihnen zur eigenen
Verwendung verbleibenden Einkommens gleich behandelt, obwohl es
sachlich geboten wäre, die - eben nur zum Teil als Folge privater
Lebensgestaltung zu qualifizierenden - Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern steuerlich zumindest so zu berücksichtigen, dass
nicht der größere Teil des Unterhaltsaufwandes der Einkommensteuer
unterworfen wird." "Zumindest die Hälfte der Einkommensteile, die zur
Bestreitung des Unterhalts der Kinder erforderlich sind, müsste im
Effekt steuerfrei bleiben."
In diesem Sinne wird die FPÖ die geplanten Änderungen umgehend nach
Inkrafttreten mit allen Mitteln bekämpfen.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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