- 09.11.2010, 12:56:18
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- OTS0168 OTW0168
Fall Josef F.: Anzeige gegen Anwalt und Journalisten erstattet
Besuch bei F. war nicht als Interviewtermin genehmigt
Wien (OTS) - Im Falle des vor wenigen Tagen erschienenen
Interviews mit Josef F. hält das Bundesministerium für Justiz noch
einmal und ausdrücklich fest, dass die gesetzlich nötige Bewilligung
für dieses Interview weder vom Bundesministerium noch vom
Dienststellenleiter erteilt wurde.
Auch die Darstellung des Journalisten, wonach eine Bedienstete in der
Besucherzone vor Ort eine Genehmigung der Anstaltsleitung eingeholt
habe, entspricht den dem Ministerium vorliegenden Berichten der
Justizanstalt Stein zu Folge nicht den Tatsachen.
Laut Terminliste/Besucherliste wurde der Untergebrachte Josef F. von
einem Anwalt (ausgewiesen mit Anwaltsausweis) und einem vorgeblichen
Mitarbeiter in dessen Anwaltskanzlei (ausgewiesen durch
österreichischen Personalausweis) besucht.
Der Besuch erfolgte, wie ebenfalls in der Terminliste/Besucherliste
vermerkt ist, gemäß § 96 StVG (Besuche von Vertretern öffentlicher
Stellen und von Betreuungsstellen sowie Rechtsbeiständen).
Derartige Besuche dürfen von Gesetzeswegen her (§ 96 (2)) nicht
überwacht werden.
Unabhängig davon ist festzuhalten, dass die Sicherheitsvorkehrungen
der JA Stein laufend überprüft werden und die Sicherheit jedenfalls
gegeben ist. Zwischenzeitlich wurden gegen den Anwalt und den
Journalisten (der beim Besuch fälschlicherweise als Mitarbeiter des
Anwalts ausgegeben wurde) verwaltungsstrafrechtliche Anzeige gemäß §
180 StVG (unerlaubter Verkehr mit Gefangenen) erstattet.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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