• 30.09.2010, 11:40:41
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Kickl: Kriminelle Asylwerber haben künftig Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Entlassung aus mindestens einjähriger Haft - viele können nicht abgeschoben werden

Wien (OTS) - FPÖ-Sozialsprecher NAbg. Herbert Kickl macht auf ein
weiteres gravierendes Problem in Zusammenhang mit der
Mindestsicherung aufmerksam: "Asylwerber, die mindestens ein Jahr im
Gefängnis landen, haben danach Anspruch auf Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe und schließlich auch Mindestsicherung. Verbrechen wird
somit mit einer sozialen Hängematte belohnt."

Dieser Umstand tritt dann ein, wenn die Asylwerber nicht abgeschoben
werden können. "In manchen Ländern steht auf Drogendelikte die
Todesstrafe. Viele Asylwerber sitzen bei uns aber gerade wegen
solcher Vergehen ein. Noch dazu gibt es nicht weinige Länder, die
Asylwerber grundsätzlich nicht zurücknehmen, wie etwa China", so
Kickl.

Experten schätzen, dass Österreich auf Grund dieser Regelungen
tausende straffällige Asylwerber durchfüttern muss. "Diese erhalten
daher, solange sie in Österreich sind, ad infinitum Arbeitslosengeld,
sodann Notstandshilfe bzw. Mindestsicherung", kritisiert Kickl: "Es
kann nicht sein, dass wir ausländischen Verbrechern hier das Paradies
auf Erden bereiten." Kickl fordert daher, dass umgehend
Vereinbarungen mit jenen Ländern getroffen werden, die sich weigern,
ihre Bürger zurückzunehmen: "Entwicklungshilfegeld aus Österreich
nehmen sie ja meistens auch dankend an." Wenn eine Abschiebung
tatsächlich nicht möglich ist, so sei dafür zu sorgen, dass diese
Menschen als Gegenleistung für die bezogenen Leistungen zu einer
Tätigkeit im Sinne der Gemeinschaft verpflichtet werden.

Wenn 1000 Asylwerber nach Haftentlassung am Ende Mindestsicherung
beziehen, entsteht dem Staat dadurch ein Aufwand von knapp 9
Millionen Euro jährlich. Haben diese Menschen Familie, ist es noch
deutlich mehr.

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
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